aber als Beamter hättest du die Öffnungsklausel nutzen können?
Nach dem Ref an eine Privatschule (kirchliche Trägerschaft)?
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Aufpassen: wenn der Träger nur eine oder wenige Schulen hat, hängt man dort fest. Ein Wechsel zurück in den Landesdienst ist zwar möglich, aber schwierig (Neuverbeamtung + erneut Amtsarzt). Schulwechsel so gut wie unmöglich.
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Aufpassen: wenn der Träger nur eine oder wenige Schulen hat, hängt man dort fest. Ein Wechsel zurück in den Landesdienst ist zwar möglich, aber schwierig (Neuverbeamtung + erneut Amtsarzt). Schulwechsel so gut wie unmöglich.
Ist das wirklich so? Der Wechsel vom Landes- in den Kirchendienst ist ja auch ohne Neuverbeamtung möglich.
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Bundesland, Bundesland, Bundesland!
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Ist das wirklich so? Der Wechsel vom Landes- in den Kirchendienst ist ja auch ohne Neuverbeamtung möglich.
Meine Kenntnisse beziehen sich auf NRW.
Was den Wechsel in den Kirchendienst angeht: Dort ist man den Beamten gleichgestellt, aber eben kein Landesbeamter.
Es gibt auch Unterschiede bei den einzelnen Trägern. Ein schwieriges Thema! Kenne einen Kollegen, dem aus gesundheitlichen die Dienstunfähigkeit drohte, der wurde aber von einem anderen Träger statusgleich übernommen (und ist erfolgreich wieder im Job). Der Weg in den Landesdienst als Beamter war ausgeschlossen.
Bei dem aktuellen Lehrermangel ist es aber eventuell zunehmend Verhandlungssache… mir ist aber kein Fall bekannt, der den Wechsel ohne Amtsarzt vollzogen hat. Mit neuer Prüfung hingegen schon.
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Du kannst mittels einer Leerstelle verbeamtet werden.
Was jedoch recht unwahrscheinlich ist. An Ersatzschulen in privater Trägerschaft kann nur der prozentual gleiche Anteil an KuK verbeamtet werden wie an staatlichen Schulen. Werden im BL Ba-Wü insgesamt rund 5.100 Stellen für das Schuljahr 2024/2025 eingestellt und es in Ba-Wü 116.000 Lehrkräfte gibt, dann sind das 4,4%. Nun musst du nur noch herausfinden, wie viele anerkannte Privatschulen es z.B. in Ba-Wü gibt, um dir deine Chancen auszurechnen.
Ich war 10 Jahre an einem privaten SBBZ in kirchlicher Trägerschaft als Angestellter beschäftigt und habe dann ins Beamtenverhältnis an eine öffentliche Schule gewechselt. Jetzt - im Ruhegehalt - sehe ich erst, dass dies eine SEHR weise Entscheidung war
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