Nach dem Ref an eine Privatschule (kirchliche Trägerschaft)?

  • Hallo zusammen,

    bislang war ich stiller und interessierter Mitleser. Jetzt bin ich derjenige, der etwas Aufklärung und ggf. Ratschläge gebrauchen könnte.

    Ich befinde mich in den letzten Zügen meines Refs in NRW am Berufskolleg. Ich bin wohnhaft im Norden NRWs und meine Ausbildungsschule liegt in der Stadt Essen. Durch das vorgezogene Listenverfahren in NRW habe ich bereits eine Annahmeerklärung für diese Schule unterzeichnet und dem entsprechenden Dezernat zukommen lassen. Zahlreiche Bewerbungen hier im Umland waren erfolglos. Wie es der Zufall aber manchmal so möchte, rief mich heute eine Schulleitung an, dass sie mich gerne persönlich kennenlernen möchte, da sich kurzfristig aufgrund eines vorzeitigen Pensionsantrags eine Stelle ergibt. Es handelt sich hierbei um eine Schule in kirchlicher Trägerschaft. Zum Zeitpunkt der Bewerbung war ich von den ersten Eindrücken sehr positiv gestimmt und hätte mich über eine Anstellung gefreut, insbesondere aufgrund der Nähe zu meinem Wohnort.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Inwieweit gehe ich mit der zuständigen Bezirksregierung durch die Annahmeerklärung eine Verpflichtung ein?
    2. Von Privatschulen bzw. Ersatzschulen im Allgemeinen habe ich bislang gar keine Ahnung. Was für Anstellungen bieten diese (in dem Fall das Bistum) an? Besteht die Möglichkeit einer Verbeamtung?

    Mit einer ersten Recherche bin ich nur bedingt fündig geworden und hoffe, dass ihr mich mit euren Erfahrungen und euerm Wissen aufklären könnt!


    Herzlichsten Gruß

  • Von Privatschulen bzw. Ersatzschulen im Allgemeinen habe ich bislang gar keine Ahnung. Was für Anstellungen bieten diese (in dem Fall das Bistum) an? Besteht die Möglichkeit einer Verbeamtung?

    Du kannst mittels einer Leerstelle verbeamtet werden. In der Zeit an der Ersatzschule wirst ohne Bezüge beurlaubt, hast aber Beihilfeansprüche und Versorgungsrückstellungen (gehe mal davon aus, dass es in NRW auch so ist) werden auch gemacht. Dein Gehalt wird vom Schulträger gezahlt (du musst hier auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen). Wie hoch dein Gehalt ist, liegt beim Träger (sollte aber +- bei A13 liegen).


    Du kannst auch ohne Verbeamtung angestellt werden, mit den gleichen Bedingungen wie für Angestellte an öffentlichen Schulen.

  • Falls die Ev. Kirche der Schulträger ist, gibt es für Kirchenmitglieder die Möglichkeit, eine Stelle als Kirchenbeamtin oder eine Planstelle auf Lebenszeit mit gleichwertigen Bedingungen wie bei einer Verbeamtung zu bekommen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Da war ich zu schnell - und nein, die evangelische Kirche ist in Landeskirchen organisiert, auch wenn einige von einem Bischof/einer Bischöfin geleitet werden.

    Wie sind denn die Arbeitsverhältnisse für Lehrer_innen an Schulen in katholischer Trägerschaft organisiert?

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das weiß ich natürlich, aber außerhalb der katholischen Kirche ist das weniger interessant.

    Was ich aber gerne wüsste: Welche Anstellungsverhältnisse gibt es für Lehrer_innen an Schulen mit katholischem Träger?

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das weiß ich natürlich, aber außerhalb der katholischen Kirche ist das weniger interessant.

    Was ich aber gerne wüsste: Welche Anstellungsverhältnisse gibt es für Lehrer_innen an Schulen mit katholischem Träger?

    Leerstellen, Kirchenbeamte, Landesbeamte mit Bezügen und Angestellte.

  • Das weiß ich natürlich, aber außerhalb der katholischen Kirche ist das weniger interessant.

    Ich wollte es nur erwähnt haben, damit es keine Verwechslungen gibt und niemand denkt, es handele sich dabei um Bischöfe im traditionellen Verständnis katholischer, orthodoxer und altorientalischer Kirchen.

    Was ich aber gerne wüsste: Welche Anstellungsverhältnisse gibt es für Lehrer_innen an Schulen mit katholischem Träger?

    Da kenne ich mich nicht aus. Für mein Bundesland (nicht NRW) weiß ich nur von der Verbeamtung bei gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür gegeben sind.

  • An den kirchlichen Schulen, an denen ich gearbeitet habe (NRW), war die Mehrheit im Kirchenbeamtenverhältnis zu gleichen Konditionen wie Landesbeamte.


    Ich finde die Kirchen als Arbeitgeber mittlerweile attraktiver, als das Land. Von Vollzeitzwang und chronischer Unterbesetzung hört man dort seltener, das Schülerklientel ist schon etwas selektierter. Man muss halt überlegen, inwiefern einem die kirchliche Ausrichtung zusagt.

  • Danke für eure bisherigen Antworten! Das klingt, als gebe es viele Gemeinsamkeiten, was das Beschäftigungsverhältnis anbetrifft.


    Ergibt sich nur weiterhin die Frage, ob es überhaupt möglich ist, eine bereits unterzeichnete und eingereichte Annahmeerklärung eines Einstellungsangebots im Rahmen des vorgezogenen Listenverfahrens zu widerrufen bzw. davon zurückzutreten.

  • Danke für eure bisherigen Antworten! Das klingt, als gebe es viele Gemeinsamkeiten, was das Beschäftigungsverhältnis anbetrifft.

    ja das kann gut so sein. Du musst aber selbst ein bisschen aufpassen in welchem Beschäftigungsverhältnis du landest. Ich persönlich würde am ehesten in eine Leerstelle gehen. Kirchenbeamter wöllte ich nicht sein, weil das eben nicht einem Landesbeamten gleichwertig ist. Außerdem kann man dann einfach die Beurlaubung beenden und an eine öffentliche Schule gehen. Das ist als Kirchenbeamter nicht so einfach. Ich wüsste nicht welche Vorteil das überhaupt hätte, außer dass man kein Angestellter ist.

  • Du kannst mittels einer Leerstelle verbeamtet werden. In der Zeit an der Ersatzschule wirst ohne Bezüge beurlaubt, hast aber Beihilfeansprüche und Versorgungsrückstellungen (gehe mal davon aus, dass es in NRW auch so ist) werden auch gemacht. Dein Gehalt wird vom Schulträger gezahlt (du musst hier auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen). Wie hoch dein Gehalt ist, liegt beim Träger (sollte aber +- bei A13 liegen).


    Du kannst auch ohne Verbeamtung angestellt werden, mit den gleichen Bedingungen wie für Angestellte an öffentlichen Schulen.

    Das ist für NRW ungefähr alles falsch.


    Jedes Bistum in NRW wird dich entweder auf eine Planstelle oder eine TV-L Stelle anstellen. Es gibt in NRW keine Lehrer als Kirchenbeamte. Du bist arbeitsrechtlich immer Angestellter. Im Rahmen einer Planstelle erhältst du aber Besoldung und Versorgung vollkommen analog zu Landesbeamten. Es gibt (bei der Anstellung) im Wesentlichen einen Unterschied: Da du rechtlich kein Beamter bist, kommst du nicht über die Öffnungsaktion in die PKV hinein, die dürfen dich ablehnen und du musst dann ggf. freiwillig in die gesetzliche Versicherung.


    Die Beihilfe läuft in NRW in jedem Bistum anders, in Essen zum Beispiel über die VRK, manche Bistümer machen das selbst, ein Bistum hat einen Vertrag mit einer evangelischen Abrechnungsstelle, es wird aber im Grunde alles bezahlt was das Land bezahlt (weil das Land diese Kosten refinanziert), die berühmte Ausnahme dürften die Kosten für eine Abtreibung sein, das zahlt keine kirchliche Stelle und der Versuch es bezahlt zu bekommen, dürfte in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen münden.


    Bezüge und Versorgung werden ebenfalls über das Land refinanziert, die Versorgung inzwischen häufig sogar komplett vom LBV übernommen (auch hier gilt: je nach Bistum). Sollte ein Bistum auf die Idee kommen seine Schulen komplett zu schließen, wirst du als Planstelleninhaber zwingend vom Land übernommen zu deinen aktuell gültigen Konditionen, als TVLer nicht zwingend, aber die brauchen gerade eh jeden, also...


    Im weiteren Verlauf der Anstellung könnte interessant werden, dass die kirchlichen Schulen immer die vollen Beförderungsstellen zur Verfügung haben, weil sie sie voll refinanziert bekommen (Gymnasium wäre 33% A13, ca. 45% A14, 21% A15, 1x A16), was beim Land nicht der Fall ist.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung! Hast du Erfahrungen, wie wahrscheinlich eine Ablehnung seitens der PKV in diesem Status ist?

  • Das hängt von den Vorerkrankungen ab. Das wäre Kristallkugel. Bei uns im Kollegium (70 Personen) betrifft es zwei Kolleginnen, die beide schwere chronische Erkrankungen haben.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung! Hast du Erfahrungen, wie wahrscheinlich eine Ablehnung seitens der PKV in diesem Status ist?

    Das hat mit dem "Status" selber nichts zu tun, sondern mit möglicherweise vorliegenden Vorerkrankungen.


    Wenn du regulär nicht in eine PKV kommst, hast du als Beamter bis 6 Monate nach Verbeamtung die Möglichkeit, per "Öffnungsaktion" in die PKV zu kommen.


    In NRW hat man bei einer Planstelle an Ersatzschulen einen "beamtenähnlichen Status", ist aber rechtlich gesehen Angestellter. Solltest du also aufgrund von Vorerkrankungen nicht in eine PKV kommen, bleibt dir nur, freiwillig gesetzl. krankenversichert zu sein. Dann zahlst du den vollen Betrag (14,6% + Zusatzbeitrag).

  • Das ist alles falsch, dann schreibst du sinngemäß fast das gleiche wie ich. 👌

    Man ist an einer Ersatzschule in NRW kein Beamter, wird aber in vielerlei Hinsicht wie einer behandelt, wenn man eine Planstelle hat.

  • Hast du Erfahrungen, wie wahrscheinlich eine Ablehnung seitens der PKV in diesem Status ist?

    Als ich eine PKV suchte, spielte es keine Rolle, ob ich beim Land verbeamtet war oder bei einem kirchlichen Träger einem Beamten gleichgestellt. Abgelehnt wurde ich aufgrund meines Alters (39) und Erkrankungen (Allergien, Nackenverspannungen). Ich habe dann aber eine Versicherung gefunden, die mich nahm.

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