Och. So sah mein neuer Rektor auch lange aus. Wir haben uns schon drüber lustig gemacht, dass er den Undercut wieder zuwachsen liess als klar war, er wird Rektor.
Von vielen Schülern nicht ernst genommen
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Och. So sah mein neuer Rektor auch lange aus. Wir haben uns schon drüber lustig gemacht, dass er den Undercut wieder zuwachsen liess als klar war, er wird Rektor.
ne das dauert mir zu lange. Die Frisur kommt noch der Coronazeit. Die Haare oben sind seit dem nur einmal geschnitten worden (die Spitzen), also seit März 2020. Ich war seit dem auch nicht mehr beim Friseur entweder schneide ich den Undercut selbst oder meine Frau.
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Du redest ja als wäre die Coronazeit vorbei. Wir sind im fünften Jahr, es herrscht gerade eine drastische Sommerwelle.
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Beamtenstatusgesetz
"§ 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild
(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen. Religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 können nur dann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen. Die Einzelheiten nach den Sätzen 2 bis 4 können durch Landesrecht bestimmt werden. Die Verhüllung des Gesichts bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug ist stets unzulässig, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies."Also ganz egal ist es nicht, was man trägt. Zumindest als Beamte/r.
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Du redest ja als wäre die Coronazeit vorbei. Wir sind im fünften Jahr, es herrscht gerade eine drastische Sommerwelle.
Frisurtechnisch ist bei mir auch noch Corona, naja ich bin einfach geizig bzw. habe keine Lust Zeit beim Friseur zu verbringen. sich einfach schnell abends innerhalb von 10 Minuten die Haare zu schneiden ist prima
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Frisurtechnisch ist bei mir WM 2006 ... seitdem wachsen die Haare.
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Du redest ja als wäre die Coronazeit vorbei. Wir sind im fünften Jahr, es herrscht gerade eine drastische Sommerwelle.
Du kannst es nicht lassen... Edit: wie ist die Inzidenz in Tirschenreuth?
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Frisurtechnisch ist bei mir auch noch Corona, naja ich bin einfach geizig bzw. habe keine Lust Zeit beim Friseur zu verbringen. sich einfach schnell abends innerhalb von 10 Minuten die Haare zu schneiden ist prima
Eine radikale Kurzhaarfrisur, durchgeführt vom Barber (könnte aber auch deine Frau übernehmen), ist auch in 10, ach was, 5 Minuten erledigt. (Bei mir aber auch alternativlos).
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Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen.
Voilà, da ist er, der Interpretationsspielraum. Mir ist für die Schweiz kein solches Gesetz bekannt, wir sind ja nicht verbeamtet. Aber ich bin mir ziemlich sicher, es wird schwierig mit der Anstellung, wenn jemand z. B. grossflächig im Gesicht tätowiert ist. Und bevor ich den nächsten Shitstorm kassiere: Ich bin selbst tätowiert und bei weitem keine Ausnahme in unserem Kollegium. Wie man auf meinem Foto vielleicht erkennen kann, das sind Flesh Tunnels in beiden Ohren (damit sind wir nur zu zweit).
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Du kannst es nicht lassen... Edit: wie ist die Inzidenz in Tirschenreuth?
Ich kann nicht mehr ... Das ist irgendwie so wie Rothenburg ob der Tauber. Das kennt jeder Japaner, aber ausser den Rothenburgern kein Deutscher. Tirschenreuth kennt jeder, der im Lehrerforum aktiv ist.
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Beamtenstatusgesetz
"§ 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild
(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen. Religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 können nur dann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen. Die Einzelheiten nach den Sätzen 2 bis 4 können durch Landesrecht bestimmt werden. Die Verhüllung des Gesichts bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug ist stets unzulässig, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies."Also ganz egal ist es nicht, was man trägt. Zumindest als Beamte/r.
Bestimmt sind Beamte außer Lehrkräfte gemeint
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Bestimmt sind Beamte außer Lehrkräfte gemeint
Wir müssen von Berufswegen unmöglich aussehen 😜
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Trommelwirbel... Meine neue Schulleitung, also der Rektor mit dem Undercut, hat gerade heute haarige Männerbeine in kurzen Hosen offiziell "genehmigt". Mit der ganz klaren Ansage, man könne sich in kurzen wie in langen Hosen gleichermassen lächerlich machen und möge bitte darauf achten, dies nicht zu tun. Bei der Gelegenheit habe ich gelernt, dass wir bzw unsere Männer bis anhin eigentlich einen Dresscode hatten. Aber die Chemie hatte bis anhin auch ein... spezielles... Verhältnis zur Schulleitung
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Bist du noch an der selben Schule? Sucht ihr immer noch Mathe?
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. Meine neue Schulleitung, also der Rektor mit dem Undercut
Spoiler: ich bin's nicht
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... Mit der ganz klaren Ansage, man könne sich in kurzen wie in langen Hosen gleichermassen lächerlich machen und möge bitte darauf achten, dies nicht zu tun.
Das ist der beste Satz im Klamottenkontext und ich finde, damit ist diese Diskussion ein für allemal beendet
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