Gehaltseinstufung private berufl. Schule Oberstufe

  • Und was machst du, wenn dich die SL an der privaten Schule irgendwann nicht mehr haben möchte/ du die Probezeit nicht schaffst/ die Schule irgendwann mal pleite geht oder aus anderen Gründen schließt oder es dir dort nicht mehr gefällt?

    Mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium & einem Referendariat ist (fast) alles kein Problem (außer man schafft die Probezeit nicht oder lässt sich was zu Schulden kommen). Dann unterrichtet man halt an einer anderen Schule. Ohne Abschluss: Schwierig.


    Nichterfüller bekommen in NRW kein A13/ E 13. Wie es in deinem BW ist, weiß ich nicht, solltest du vielleicht schauen.

  • Ich würde vielleicht eher E13 fordern. Das ist brutto deutlich mehr als A13 und ich vermmute, eine Verbeamtung steht in diesem Fall nicht an.

    In BW ist E13 Stufe 3 ohne Kinder und unverheiratet 4.748,54 € brutto, A13 mit den selben Rahmenbedingungen 4.715,53 €. 33,- Euro brutto würde ich nicht als "deutlich mehr" bezeichnen.

  • In BW ist E13 Stufe 3 ohne Kinder und unverheiratet 4.748,54 € brutto, A13 mit den selben Rahmenbedingungen 4.715,53 €. 33,- Euro brutto würde ich nicht als "deutlich mehr" bezeichnen.

    Der TE hat nicht mal sein Studium abgeschlossen, geschweige denn die Berufsausbildung, da brauchen wir nicht über A/E 12/13 diskutieren. Er wird nichts davon bekommen.

    Mit Bachelor wird man als Vertretungslehrkraft nach E10 bezahlt, das dürfte hier der Bezugsrahmen sein.

  • Mit Bachelor wird man als Vertretungslehrkraft nach E10 bezahlt, das dürfte hier der Bezugsrahmen sein.

    Ich weiß nicht ob es in BW auch so ist, aber in Hessen haben Nichterfüller auch eine höhere Unterrichtsverpflichtung. Damit sinkt auf jeden Fall auch der Stundenlohn nochmal.

  • Der TE hat nicht mal sein Studium abgeschlossen, geschweige denn die Berufsausbildung, da brauchen wir nicht über A/E 12/13 diskutieren. Er wird nichts davon bekommen.

    Mit Bachelor wird man als Vertretungslehrkraft nach E10 bezahlt, das dürfte hier der Bezugsrahmen sein.

    Es ging um die Aussage, dass E13 brutto viel mehr als A13 sei.

    Dass für den TE weder E13 noch A13 in Frage kommt braucht hoffentlich nicht diskutiert werden.

  • Es ging um die Aussage, dass E13 brutto viel mehr als A13 sei.

    Dass für den TE weder E13 noch A13 in Frage kommt braucht hoffentlich nicht diskutiert werden.

    Unter uns nicht, dass ihm das klar ist, bezweifle ich, sonst würde man nicht kurz vor der Abschlussarbeit sein Studium hinschmeißen um den Rest seines Lebens einer ungelernten Aushilfstätigkeit nach zu gehen.

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