Hallo!
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung?
1) Werden Daten automatisch weitergegeben?
2) Werde ich gefragt, ob ich damit einverstanden bin?
3) Würde ein zugestimmter Kosten-/Behandlungsplan übernommen werden?
4) Umgekehrt: Werden vorherige Leistungen angerechnet?
Viele theoretische Fragen, ein Teil davon wird mich abstrakt oder real betreffen, da ich jetzt wieder die Beihilfestelle wechsle (Beim ersten Wechsel habe ich mir die Frage gar nicht gestellt)
Vielen Dank im Voraus für Erfahrungen, Wissen oder Vermutungen.
chili
Datenweitergabe zwischen zwei Beihilfen? (Bei Versetzung, Dienststellenwechsel usw..) (NRW aber gerne weitere Infos)
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Ich kann da leider nichts beitragen. Mich interessiert ob du innerhalb NRWs die Dienststelle wechselst oder außerhalb. Ist es denn so dass ihr mehrere Beihilfestellen in NRW habt? (würde ja auch zum Aufbau der Schulaufsicht passen).
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ja, innerhalb von NRW. und nein, ich habe den Boden meiner Bezirksregierung bei keinem Wechsel verlassen
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chilipaprika
Hat den Titel des Themas von „Datenweitergabe zwischen zwei Beihilfen? (Bei Versetzung, Dienststellenwechsel usw..)“ zu „Datenweitergabe zwischen zwei Beihilfen? (Bei Versetzung, Dienststellenwechsel usw..) (NRW aber gerne weitere Infos)“ geändert. -
Bei uns wurde die Beihilfestelle des Schulamts geschlossen und uns eine neue zugeteilt. Ich musste einen ausführlichen Erstantrag stellen und habe eine neue Beihilfenummer bekommen.
Einige Rechnungen aus der Zeit vor dem Wechsel wurden zunächst nicht übernommen, da eine andere Beihilfestelle zuständig war. Nach einem Telefonat konnte das aber geklärt werden und weil die alte Stelle geschlossen wurde, habe ich die Erstattung doch bekommen.
Insofern würde sich m.M.n. nach für dich ergeben: Datenweitergabe gibt es vermutlich nicht.
Es werden nur Rechnungen ab Zuständigkeit der neuen Beihilfe übernommen. Alles davor muss an die alte Beihilfestelle.
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Hallo!
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung?
1) Werden Daten automatisch weitergegeben?
2) Werde ich gefragt, ob ich damit einverstanden bin?
3) Würde ein zugestimmter Kosten-/Behandlungsplan übernommen werden?
4) Umgekehrt: Werden vorherige Leistungen angerechnet?
Viele theoretische Fragen, ein Teil davon wird mich abstrakt oder real betreffen, da ich jetzt wieder die Beihilfestelle wechsle (Beim ersten Wechsel habe ich mir die Frage gar nicht gestellt)
Vielen Dank im Voraus für Erfahrungen, Wissen oder Vermutungen.Bei der Bundesbeihilfestelle meiner Frau wechseln alle paar Jahre die Zuständigkeiten/Beihilfestellen. Jetzt gerade wird Ihre Stelle aufgelöst und auf die zuständige Beihilfe der Post(?) umgestellt. Alle ihre Daten werden automatisch weitergegeben, sie wurde nicht gefragt, es gibt eine Sperrfrist in der nichts bearbeitet wird und eine Notfallstelle für dringendes, genehmigte Sachen werden natürlich übernommen.
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Ich habe durch eine Versetzung auch eine neue Beihilfestelle bekommen ( innerhalb von NRW).
Zu 1) Meine Daten wurden nicht automatisch weiter gegeben
Zu 2) ich musste schriftlich mein Einverständnis zur Datenweitergabe geben
Zu 3) und 4) kann ich dir leider nichts sagen, da das bei mir nicht zutrifft.
Man muss viel Geduld mitbringen. Ich habe im Mai den Antrag gestellt und Ende Juli die Beihilfebeträge erhalten.
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Ich frage mich nur, ob zum Beispiel kontingentierte Leistungen oder Höchstbeträge weitergegeben werden.
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