Elterngeld und Teilzeit

  • Hallo,


    folgende Frage: wenn ich während meines Elterngeldbezuges (Elterngeld Basis / 1800 Euro Höchstsatz) in Teilzeit arbeite, bspw. 6 Stunden, verliere ich dann den Höchstsatz und falls ja, ist die folgende Denkweise korrekt:


    Nettogehalt vor der Elternzeit bspw. 4000

    - Nettogehalt in Teilzeit bspw. 600 Eu

    Wert: 3400 Euro und davon werden 65% weiterhin ersetzt und es bleibt beim Höchstsatz?


    So habe ich die Rechnung verstanden, ist das richtig oder wird das Teilzeitgehalt direkt vom Elterngeld abgezogen?

  • Laut Auskunft des Elterngeldrechner: Von Ihrem Netto Einkommen werden höchstens 2770 Euro für die Festlegung des Elterngelds berücksichtigt. In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, bekommen Sie den Elterngeld-Höchstbetrag von 1800 Euro (ohne Geschwisterbonus). In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, wird Ihr Elterngeld berechnet aus dem Unterschied zwischen 2770 Euro und Ihrem Einkommen nach der Geburt.


  • Trifft meine obige Überlegung dann zu auf die 2770 Euro abzüglich des neues Nettoteilzeiteinkommens? Davon würde dann 65 Prozent ersetzt?


    Das wäre ein überaus starker Anreiz nicht arbeiten zu gehen… durch den Deckel?

  • Das wäre aus meiner Sicht keine Option, da ich dann deutlich mehr Stunden machen müsste, was ja dazu führt, dass ein Kleinstkind unter einem Jahr mit kürzesten Stillzeiten kaum betreubar ist… für zwei Stunden Okai, aber wenn dann gleich 10 Stunden die Woche gemacht werden müssten, um einen Vorteil von 500 Euro zu haben, dann ist die Elternzeit ad absurdum geführt ;)


    Arbeit lohnt in dem Fall dann nicht wirklich…ist auch sehr spezifisch …aber führt halt dazu, dass man als Mutter eher den Anreiz hat zu Hause zu bleiben, auch gegen Ende der Elternzeit …


    Der Gedanke mit umschwenken wäre auch schwierig, da man auf Elterngeld plus nur wechseln kann, wenn man es vorab festgelegt hat, sonst nur einmalig im Härtefall… wer weis schon, ob man nach sechs sieben oder acht Monaten das leisten kann… oh man…

  • Leider falsch, weil es eine Höchstgrenze gibt, die berücksichtigt wird und damit dann die Differenz berechnet wird, die ist also immer so, dass nicht mehr der Höchstsatz rauskommt.

  • sonst nur einmalig im Härtefall…

    Ich meine einmalig oder im Härtefall, nicht und.


    Aber ja, es lohnt sich Arbeiten so nicht. Mich hatte es noch härter getroffen, da mein Nebengewerbe nicht abgemeldet war (wenn ich darin auch nicht gearbeitet habe), wurde das Einkommen der Monate 11/12 auf alle 12 Monate umgelegt und damit habe ich über 1000 Euro Elterngeld verloren und zurückzahlen müssen.

  • Das wäre aus meiner Sicht keine Option, da ich dann deutlich mehr Stunden machen müsste, was ja dazu führt, dass ein Kleinstkind unter einem Jahr mit kürzesten Stillzeiten kaum betreubar ist

    Also ich würde das schon mal genau durchrechnen. Ich habe das vor einigen Jahren gemacht und mit Variablen beim Einkommensrechner auf öffentlicher-dienst.info und der App "Elterngeldplaner" rumgespielt. Ende vom Lied war, dass ich einen Tag die Woche zur Schule bin (7h Deputat, davon zwei Überstunden "abgefeiert" und eine Entlastung für eine andere Aufgabe - ging also nur wegen entgegenkommender SL) und ca 1450€ Einkommen plus 900€ Elterngeld Plus kassiert habe, wir insgesamt aber so viel mehr Elterngeldmonate hatten.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Sorry Schiri..das wäre ein schlechter Deal aus meiner Sicht, dann würde mir die Zeit mit dem Kind fehlen, bei 8/9 Stunden bedeutete das im Zweifel auch drei Vormittage in der Schule und wäre nicht leistbar mit einem halben Jahr alten Säugling!

  • Sorry Schiri..das wäre ein schlechter Deal aus meiner Sicht, dann würde mir die Zeit mit dem Kind fehlen, bei 8/9 Stunden bedeutete das im Zweifel auch drei Vormittage in der Schule und wäre nicht leistbar mit einem halben Jahr alten Säugling!

    Ja, kommt natürlich auf die individuelle Situation an, aber nochmal zur Verdeutlichung: Ich war am Ende einen Tag die Woche (Absprache mit SL vorab!) für vier Unterrichtsstunden da und konnte bei ausreichendem Einkommen doppelt so lange zu Hause bleiben. Ich gehe davon aus, dass in Anbetracht der Gehaltssteigerungen seit dem ca 6h Teilzeit reichen, um das maximale Einkommen zu zu erzielen, das noch nicht zu einer Kürzung des EG führt.

    Aber ich weiß natürlich, dass die Kontextbedingungen bei anderen ganz anders sind und das dann auch ein "schlechter Deal" sein kann. Ich wollte nur motivieren, Elterngeld Plus Modelle nicht direkt auszublenden, auch weil nach der neuen Regelung längere parallele Bezüge möglich sind als bei Basiselterngeld. Ich wünsche dir, dass du die für dich bestmögliche Lösung findest ✊.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Sorry Schiri..das wäre ein schlechter Deal aus meiner Sicht, dann würde mir die Zeit mit dem Kind fehlen, bei 8/9 Stunden bedeutete das im Zweifel auch drei Vormittage in der Schule und wäre nicht leistbar mit einem halben Jahr alten Säugling!

    Und wenn man für die Betreuung des Babys in der Zeit noch zahlen muss, erübrigt sich das Ganze vermutlich sowieso. Bzw. Muss man erst einmal einen Kitaplatz ergattern oder eine Tagesmutter finden.

Werbung