Hallo,
folgende Frage: wenn ich während meines Elterngeldbezuges (Elterngeld Basis / 1800 Euro Höchstsatz) in Teilzeit arbeite, bspw. 6 Stunden, verliere ich dann den Höchstsatz und falls ja, ist die folgende Denkweise korrekt:
Nettogehalt vor der Elternzeit bspw. 4000
- Nettogehalt in Teilzeit bspw. 600 Eu
Wert: 3400 Euro und davon werden 65% weiterhin ersetzt und es bleibt beim Höchstsatz?
So habe ich die Rechnung verstanden, ist das richtig oder wird das Teilzeitgehalt direkt vom Elterngeld abgezogen?