Hier noch ein nützlicher Link:
Wohnort wechseln während Elternzeit ohne Neuanstellung
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Viel Erfolg!
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Familienzusammenführung kannst du - meines Wissens - nur geltend machen, wenn ihr an zwei verschiedenen Orten lebt und du zu deinem Mann ziehen willst.
Mit Ländertauschverfahren kenne ich mich nicht aus, aber ich hatte mich für den Fall der Fälle um die Versetzungsbedingungen erkundigt und es müsste ähnlich sein.
Mein Erstwohnsitz war bei meinem Mann (NDS), mein Zweitwohnsitz in der Nähe meiner Schule (NRW), bei einem Versetzungswunsch hätte es für die BR und den PR auch als Familienzusammenführung gegolten (obwohl ich wohlgemerkt mir nur dem BL genährt hätte).
Es kam anders, mein Mann wurde arbeitslos, wir haben die Familienzusammenführung umgedreht -
Der Antrag auf Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des genehmigten Zeitraums eingereicht werden. Zu dem Zeitpunkt sind die Ländertauschverfahren noch nicht abgeschlossen.
Aber nicht bei einer Verlängerung der Elternzeit, die ja die erste Option ist, da sind es 6-13 Wochen z.B. und ja, in der Regel kann man die Beurlaubung dann auch beenden.
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Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber vor über 20 Jahren hatte ich die gleiche Situation. Bin umgezogen und habe mich dort versetzen lassen über das Ländertauschverfahren. Ging völlig problemlos und schneller als erwartet. Ich habe den Antrag erst gestellt, als wir da alle schon 2 oder 3 Jahre gewohnt haben, denn ich bekam dann dort noch ein Kind und ich wollte nicht gleich am ersten Tag wieder arbeiten.
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Ich bin mir nicht sicher, ob die Situation heute mit der vor 20 Jahren vergleichbar ist - ich habe in den letzten Jahren in meinem Umfeld nur von sehr langwierigen Ländertauschverfahren gehört. Das mag auch dem Lehrkräftemangel geschuldet sein, und in diesem Fall geht es ja um die Grundschule.
Es kommt sicherlich auch auf den Einzelfall an, welche Bundesländer getauscht werden sollen, städtischer oder ländlicher Raum, die Eignung (sprich: die Note im 1. u 2. Staatsexamen) etc.
Ich bin aber generell eher ein proaktiver Typ und weiß gerne vorher, woran ich bin.
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Bei mir ging es auch um Grundschule. Ich habe von BY nach BaWü gewechselt. Bei dir sieht man leider weder Schulform noch Bundesland. Es ist dann immer schwierig zu antworten...bzw. sinnfrei.
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Bei dir sieht man leider weder Schulform noch Bundesland. Es ist dann immer schwierig zu antworten...bzw. sinnfrei.
Meinst du mich oder die Threadstellerin? Für mich persönlich geht es um den Schutz meiner Privatsphäre.
Im konkreten Fall sehe ich aber auch nicht, was es der Threadstellerin helfen würde, wenn sie die Bundesländer öffentlich macht, da es ohnehin noch viele andere Variablen gibt, die in ihrem Fall mit über die Freigabe und Wechselchancen entscheiden dürften. Soll sie jetzt auch die Noten aus dem 1. u 2. Staatsexamen hier veröffentlichen? Was würde das helfen? Konkrete Antworten kann sie nur von den Stellen bekommen, die darüber zu entscheiden haben. Der Rest ist persönliche Vorliebe, ob man die Dinge gerne vorab klärt und aktiv wird oder alles auf sich zukommen lässt.
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Danke für die vielen Antworten! Ihr habt schon recht. Ich werde nicht drum herum kommen, mich mit dem Personalrat und anderen entsprechenden Stellen darüber auszutauschen. Da meine Verbeamtung in dem Bundesland, dass ich verlassen will, sehr frisch ist, habe ich gerade erst eine Art Bestätigungsschreiben im Nachgang zur Vereidigung bekommen. Hier stand explizit, dass ich es umgehend melden muss, wenn sich meine Daten (dazu zähle ich auch Wohnort) ändern. Das hat mir jetzt erstmal hauptsächlich Sorgen gemacht, dass ich da Probleme kriegen könnte, wenn ich meinen ersten Wohnsitz in einem anderen Bundesland habe. Aber das scheint das kleinere Problem zu sein, wenn ich mir eure Antworten durchlese 😉 ich werde jetzt also erst mal in Erfahrung bringen, ob es der Familienzusammenführung im Weg steht, wenn ich bereits vor Ort wohne. Und dann das Gespräch mit Personalrat, Schulleitung, etc. suchen.
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Kann man denn eine Beurlaubung nicht vorzeitig beenden? Ich meinte gelesen zu haben, dass das Zielland hierzu eine Formulierung hatte wie: „ beurlaubte Bewerber müssen den Dienst zum neuen Schuljahr tatsächlich antreten.“ Finde es jetzt nur auf Anhieb nicht…
Für dich wäre allerdings die Formulierung deines jetzigen Landes wichtig. Da du dich ja im alten Bundesland beurlauben lassen willst, oder?
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