Wohnort wechseln während Elternzeit ohne Neuanstellung

  • Hallo 🙋🏼‍♀️ ich bin neu hier, denn ich habe ein Anliegen für das ich online nicht so wirklich eine Lösung finde.


    Ich bin frisch verbeamtet und noch bis August 2025 in Elternzeit. Ich habe bereits zwei weitere Kinder. Mein Mann arbeitet 600 km von uns entfernt. Auf Dauer ist das mit drei Kindern kaum machbar. Den Job meines Mannes zu kündigen ist keine Option. Also haben wir uns entschieden, dass ich mit den Kindern zu ihm ziehe. Wir wollen den Umzug nun bereits in meiner Elternzeit machen und ich möchte mich dann für das Lehrertauschverfahren bewerben wenn wir bereits umgezogen sind. Das Vorgehen wäre also nicht wie üblich: erst bewerben und dann umziehen, sondern genau andersrum. Dies hat praktische und private Gründe. Mir ist bewusst, dass es sein kann dass ich nicht direkt eine Freigabe oder neue Stelle bekomme. Dies könnte ich mit einem weitere Jahr Elternzeit oder auch Beurlaubung überbrücken.



    Meine Frage hierzu: ist das überhaupt „erlaubt“? Darf ich als Beamtin einfach so umziehen? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren, solange ich noch in Elternzeit bin? Oder kann ich in der Elternzeit nicht einfach leben, wo es mir passt? Ich muss ja schließlich auch meinen Wonsitz am neuen Wohnort neu anmelden. Dementsprechend ist mein Umzug ja im Zweifel auch dokumentiert.


    Was würdet ihr machen? Erst mal Klappe halten bis zur Beantragung der Freigabe? Oder direkt mit offenen Karten spielen? Und kann mir der Umzug vor der offiziellen Freigabe in Bezug auf die Verbeamtung gefährlich werden?


    Ich würde mich freuen, wenn jmd. hier Erfahrungen hat oder auch weiß an wen ich mich wenden kann, um mich vertraulich beraten zu lassen.


    Liebe Grüße



    I

  • So hab ich auch erst gedacht…. Aber dann kam mir der Gedanke, dass ich ja nach dem Umzug zum Einwohnermeldeamt muss und am neuen Wohnort meinen ersten Wohnsitz anmelden muss… das ist ja was anderes als eine längere Auslandsreise, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Klar ist das erlaubt, in Elternzeit könntest du ja sogar im Ausland leben.

    Hervorhebung durch mich


    So hab ich auch erst gedacht…. Aber dann kam mir der Gedanke, dass ich ja nach dem Umzug zum Einwohnermeldeamt muss und am neuen Wohnort meinen ersten Wohnsitz anmelden muss… das ist ja was anderes als eine längere Auslandsreise, oder?

    Leben ist keine Reise.

    Du kannst machen, was du willst.
    Und ja, im 21. Jahrhundert darfst du auch als Beamtin umziehen.
    Du hast keinen Anspruch auf die Versetzung und einen neuen Job woanders, aber Umziehen steht dir frei.

  • So hab ich auch erst gedacht…. Aber dann kam mir der Gedanke, dass ich ja nach dem Umzug zum Einwohnermeldeamt muss und am neuen Wohnort meinen ersten Wohnsitz anmelden muss… das ist ja was anderes als eine längere Auslandsreise, oder?

    Es geht nicht um eine Reise

  • Das kann aber durchaus sein, dass du am Ende deiner Elternzeit ohne Platz über das Ländertauschverfahren da stehst. Dann musst du um Entlassung aus dem Dienst bitten.

    Dann kann man sich ja wie schon erwähnt auch ohne Bezüge weiter beurlauben lassen (in Berlin waren das glaube ich maximal 12 Jahre) und es immer wieder versuchen.


    Bis man um Entlassung bitten muss, ist noch lange Zeit.

  • Dann kann man sich ja wie schon erwähnt auch ohne Bezüge weiter beurlauben lassen (in Berlin waren das glaube ich maximal 12 Jahre) und es immer wieder versuchen.

    Der Antrag auf Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des genehmigten Zeitraums eingereicht werden. Zu dem Zeitpunkt sind die Ländertauschverfahren noch nicht abgeschlossen.

  • Der Antrag auf Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des genehmigten Zeitraums eingereicht werden. Zu dem Zeitpunkt sind die Ländertauschverfahren noch nicht abgeschlossen.

    Kann man denn eine Beurlaubung nicht vorzeitig beenden? Ich meinte gelesen zu haben, dass das Zielland hierzu eine Formulierung hatte wie: „ beurlaubte Bewerber müssen den Dienst zum neuen Schuljahr tatsächlich antreten.“ Finde es jetzt nur auf Anhieb nicht…

  • Ich würde mit der aktuellen Schulleitung sprechen, die Lage schildern und die Freigabe zur Bewerbung auf eine Stelle über die allgemeine Bewerberliste und beim schulscharfen Stellenausschreibungsverfahren im Bundesland deiner Wahl beantragen (zusätzlich zum Antrag auf Freigabe zur Teilnahme am Ländertauschverfahren).

    Gleichzeitig würde ich am neuen Wohnort Kontakt zu Schulen aufnehmen, dich dort als mögliche neue Kollegin vorstellen und außerdem die aktuellen Stellenangebote in der Region einmal sichten. Eventuell musst du auch dein 1. u 2. Staatsexamen anerkennen lassen.


    Über diese Art der Freigabe hast du mehr Einfluss darauf, an welche Schule du kommst und außerdem geht es schneller als das Ländertauschverfahren, da du dich ab dem Zeitpunkt der Freigabe bei einer neuen Schule bewerben kannst.


    Die Freigabe brauchst du auf jeden Fall, auch für das Ländertauschverfahren, und da ist die Schulleitung die erste Adresse - um das Gespräch kommst du nicht herum.


    Wenn du nicht freigegeben wirst, könnte es schwierig werden. Aber dann hast du zumindest nicht schon einen Umzug hinter dich gebracht.

    Beurlaubung wäre dann natürlich weiterhin eine Option, aber ich hatte dich so verstanden, dass du schon gerne arbeiten willst.

  • Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort und die hilfreichen Tipps!!! Ich möchte auf jeden Fall arbeiten, suche aber nach einer Lösung, falls ich nicht direkt freigegeben werde oder im Zielland keine Stelle bekomme. Ich möchte vermeiden, um meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu bitten, da es sonst aufgrund meines Alters im Zielland schwierig werden könnte mit einer erneuten Verbeamtung.

  • Noch ein Gedanke: auch für deine aktuelle Schule wäre es mit Sicherheit planungstechnisch von Vorteil, wenn du jetzt schon dein Vorhaben offen ansprichst - denn dann kann sich die Schule im Falle der Freigabe direkt um die Neubesetzung deiner Stelle kümmern.


    Ich würde nicht abwarten, sondern auf jeden Fall mit offenen Karten spielen. Im Zweifelsfall kannst du dich erst einmal an den Personalrat wenden.

  • Familienzusammenführung ist auf jeden Fall ein wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Freigabe.

    Daher die Frage, wo dein Mann seinen 1. Wohnsitz hat. Relevant wäre (auch in heutigen Zeiten ...) noch, ob ihr verheiratet seid.

  • Noch kurz nachgefragt: Was spräche dagegen, die Freigabe bereits jetzt zu beantragen?

    Ich dachte man kann die Freigabe erst beantragen, wenn es soweit ist? Also wenn man sich auch wirklich bewirbt? Ich will ja erst zum SJ 25/26 wieder anfangen, da ich bis dahin in Elternzeit bin,


    Oder sind Freigabe und Bewerbung zwei voneinander unabhängige Verfahren?

  • Familienzusammenführung ist auf jeden Fall ein wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Freigabe.

    Daher die Frage, wo dein Mann seinen 1. Wohnsitz hat. Relevant wäre (auch in heutigen Zeiten ...) noch, ob ihr verheiratet seid.

    Ja, das sind wir. Alles ganz konservativ bei uns 😉😉😉

  • Diese sehr persönliche Frage war eigentlich nur für dich zur stillen Beantwortung gedacht 😉


    Familienzusammenführung kannst du - meines Wissens - nur geltend machen, wenn ihr an zwei verschiedenen Orten lebt und du zu deinem Mann ziehen willst.


    Zu deiner anderen Frage: Die Freigabe ist die Voraussetzung für die Bewerbung. Ohne Freigabe geht nichts, weder Ländertausch noch direkte Bewerbung. Die Freigabeerklärung kann für einen bestimmten Zeitraum befristet ausgesprochen werden (was bedeutet, dass du bis zum Zeitpunkt X ein Stellenangebot von einer Schule haben musst) oder auch an Bedingungen gekoppelt sein (z.B., dass es eine Nachfolge für deine Stelle geben muss).

    Lieber Lösungen statt Probleme diskutieren. :handschlag:

  • Ich würde mit Personalrat und Schulleitung sprechen. Ich sehe nicht, warum man nicht während der Beurlaubung für die Zeit nach der Beurlaubung eine Freigabe beantragen können sollte - wenn du jetzt freigegeben wirst, könntest du dich bis 08/2025 um eine neue Stelle kümmern, ebenso wie deine Schule um die Neubesetzung deiner Stelle.

    Wie gesagt, an der Freigabe hängt alles. Wieder nur eine Frage für dich zur persönlichen Beantwortung: Hast du dich bei der Einstellung verpflichtet, für mehrere Jahre an deiner jetzigen Schule zu bleiben? Für den Fall weiß ich nicht, was relevanter wäre: Familienzusammenführung oder Sicherung der Unterrichtsversorgung. Wenn du allerdings klar äußerst, dass für dich die Alternative eine Beurlaubung wäre, hätte die Schule ohnehin nichts von dir und müsste sich anderweitig um Vertretung kümmern.


    Wie gesagt: offene Karten wären meine bevorzugte Spielart in diesem Fall.

    Lieber Lösungen statt Probleme diskutieren. :handschlag:

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