Dienstbezüge nach Elternzeit

  • Guten Morgen,


    kann mir jemand sagen, wann die reguläre Auszahlung der eigenen Dienstbezüge wieder einsetzt, nachdem man nach der Elternzeit wieder zurück in den Dienst kehrt? Ich war bis Mitte Juni für 1,5 Jahre in Elternzeit und bin nun zurück in die Schule gekehrt. Muss dafür nochmal extra ein Antrag gestellt werden, obwohl man bereits alles vorab ordnungsgemäß bekannt gegeben und angezeigt hat?


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Fehlende Informationen (mindestens):

    1) Bundesland
    2) Elternzeit mit Elterngeld?

    3) Wurde das Elterngeld (auf beide Eltern) ausgeschöpft?

    4) bis zum letzten Tag der Elternzeit oder hast du technisch eine Pause zwischen Nutzung des Elterngeldes und Start?
    5) was heißt "nun": zum 1.8? Zum Schuljahr?

  • Wenn du seit Mitte Juni wieder dabei bist, solltest du doch eigentlich schon Bezüge oder Gehalt erhalten haben. (Verbeamtet oder angestellt?)


    Und nein, eigentlich musst du da nichts beantragen, denn die Zeit hat das ja nur geruht und müsste nun wieder normal laufen.


    Wenn du noch keinerlei Geld erhalten hast, solltest du wohl mal nachfragen.

  • in NRW wäre soweit ich es verstanden habe nur so, wenn die Elternzeit Ende Juni mit Ausschöpfung aller Elterngeldmonate war?

    Wenn die Elternzeit so angemeldet war und niemand der Anmeldung widersprochen hat, dann greift egal wie das mit Elterngeld usw. ist, ab Mitte Juni wieder die normale Vereinbarung.


    Elterngeld hat damit also eigentlich gar nichts zu tun.

  • Mir war auch nicht klar, dass der Arbeitgeber meiner Elternzeit widersprechen kann.

    Nein, kann er eigentlich nicht, sondern kann nur auf die Rechtsmissbräuchlichkeit hinweisen und das er deshalb mit der Elternzeit so nicht einverstanden ist. Aber eigentlich kannst du sie frei wählen.

    • Offizieller Beitrag

    aber dann eben nicht die Ferien bezahlen, wenn ich auch elterngeldlose Elternzeitmonate am Ende habe, oder?
    Also wie es NRW macht...

    (Ich versuche dein verwirrtes Smilie zu verstehen, und was an meinen Fragen seltsam waren. Ja, Bundesgesetz, aber nein, die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen.)

  • aber dann eben nicht die Ferien bezahlen, wenn ich auch elterngeldlose Elternzeitmonate am Ende habe, oder?
    Also wie es NRW macht...

    Nein, das ist nicht zulässig, einfach nicht bezahlen. Und nein, es ist eben sehr fraglich, ob NRW das rechtmäßig macht. Einfach nicht bezahlen, wäre es jedenfalls nicht.


    Das haben ja auch schon einige Gerichte kassiert.

  • Bundesgesetz, was nur anders geregelt sein kann, wenn verbeamtet, sonst für alle gleich!


    Daher die Frage nach dem Bundesland korrekt, aber was Elterngeld mit dem ganzen zu tun hat, bleibt mir rätselhaft.

  • Nehmen wir mal an es ist NRW. Dann kann Mann/Frau seine Elternzeit enden lassen wie man will, wenn man Elterngeldplus macht. Ich bin damals um 10 Tage nach Beginn der Sommerferien aus Elternzeit zurückgekommen und habe direkt meine normalen Bezüge wieder bekommen.


    Ich vermute eher, dass die Meldung über die Rückkehr an die Bezügestelle erst Mitte Juni rausgegangen ist. Dann kann das LBV NRW (z.B.) das erst zum August berücksichtigen, weil Meldungen zu Bezügeänderung dort bis zum 10. eines Monats oder so ähnlich eingegangen sein müssen.

    Ich denke die Fristen sind da in allen Bundesländern ähnlich.

    Wenn nächste Woche wieder nichts gekommen ist, einmal beim der Bezügestelle anrufen und nachfragen!

  • Ich bin in Niedersachsen verbeamtet tätig. Ich war 1,5 Jahre in Elternzeit, davon habe ich 12 Monate regulär Elterngeld bezogen, mein Partner 2 Monate. Die restliche Zeit war ich ohne Elterngeld in der Elterzeit bis Mitte Juni 2024.


    In der unterrichtsfreien Zeit befinde ich mich in der Vorbereitung auf das neue Schuljahr. Ich habe da wirklich gut zu tun und von Ferien würde ich definitiv nicht sprechen.

  • Ich kann nur für Bayern sprechen - also vielleicht komplett anders - aber hier lief es problemlos und ich habe direkt mein Geld bekommen.


    Von daher würde ich in deinem Fall einfach mal anrufen, vielleicht haben sie dich vergessen.

  • Ich war (vor Jahren) mal bis zum 12.1. in Elternzeit. Als im Februar kein Geld kam, habe ich im Schulamt nachgefragt, ob ich mich hätte zurückmelden müssen. Nein, sie hätten das dem Landesbesoldungsamt auch mitgeteilt, dass ich wieder im Dienst bin. Danach Anruf beim Landesbesoldungsamt: Nein, ich würde bei denen noch als „in Elternzeit“ stehen. 🤷‍♀️

  • Ja, bei der Bezügestelle nachfragen. Nicht beim Schulamt. Manchmal wird etwas übersehen, habe ich den Eindruck. Oder es dauert wieder so ewig wie bei den Referendaren, was ich mir aber nicht vorstellen kann, denn sie haben ja deine Unterlagen.

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