Ähm nein, woher nimmst du denn diese Info. Wenn weniger als 2 Kinder noch berücksichtigungsfähig sind, dann sinkt der Bemessungssatz auch wieder von 70% auf 50%
weil nur noch 1 Kind beihilfeberechtigt sei, wäre mein Anspruch nur noch bei 50 % bis zu meiner Pension, dann wären es wieder 70 %. Das habe ich noch nie gehört, werde es aber nach lesen. Ist das so richtig was er sagt? Wäre ja noch ein Grund mehr, sich vorzeitig in Ruhestand zu begeben.
Gibt es in einigen Bundesländern, sollte dir also schon öfter untergekommen sein, aber betrifft dich nicht.
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