Und plötzlich wird mein Beihilfemessungssatz gekürzt

  • Liebe alle,


    ich habe gestern eine Abrechnung von der Beihilfestelle erhalten und plötzlich liegt der Bemessungssatz einigen Rechnungen nur noch bei 50%. Bei 2 Rechnungen innerhalb dieses Zeitraums erhalte ich noch 70%.


    Unten steht nebenbei, ich sei unterversichert und soll mich an meine Private Versicherung wenden. Hö???? Da hat sich seit 36 Jahren nichts geändert. Mein Beihilfeanspruch liegt bei 70 %. Das hat doch nichts mit meiner Versicherung zu tun. Das geht doch die Beihilfestelle gar nichts an. Oder sehe ich das falsch. Versuche seit gestern da anzurufen.....


    Habe inzwischen telefoniert und der Mitarbeiter meinte, weil nur noch 1 Kind beihilfeberechtigt sei, wäre mein Anspruch nur noch bei 50 % bis zu meiner Pension, dann wären es wieder 70 %. Das habe ich noch nie gehört, werde es aber nach lesen. Ist das so richtig was er sagt? Wäre ja noch ein Grund mehr, sich vorzeitig in Ruhestand zu begeben.


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    Gibt es Besonderheiten, wenn ich mindestens drei Kinder habe?

    Haben Sie mindestens drei Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind, und deshalb einen Bemessungssatz von 70 %, vermindert sich dieser nicht, auch wenn für die Kinder kein Anteil im Familienzuschlag mehr zusteht."


    Dann müsste ich doch noch 70% erhalten....

  • Hallo,


    für NRW würde ich sagen, ist das richtig, dass du nur noch 50% Beihilfe erhältst, wenn du nur noch ein Kind mit Familienzuschlag hast.

    Hier bekommt man aber bereits ab dem 2. Kind 70% Beihilfe.


    Magst du einmal das Merkblatt verlinken aus dem du den oben zitierten Satz hast?


    Dann könnte man das in Gänze lesen und dir besser helfen.

  • Meine frage war unpräzise: Wie viele beihilfeberechtigte Kinder laufen auf dich und nicht evtl. auf Partner oder Partnerin?

    Die Anzahl der Kinder ist nicht relevant, sondern die Anzahl der Kinder, für die du selbst Familienzuschlag erhalten hast.

  • Meine frage war unpräzise: Wie viele beihilfeberechtigte Kinder laufen auf dich und nicht evtl. auf Partner oder Partnerin?

    Die Anzahl der Kinder ist nicht relevant, sondern die Anzahl der Kinder, für die du selbst Familienzuschlag erhalten hast.

    Ich habe allein für alle drei Familienzuschlag erhalten. Die beiden älteren sind nicht mehr kindergeldberechtigt.

  • Hatte der Mitarbeiter die drei Kinder auf dem Schirm?

    Vielleicht versuchst du nochmal anzurufen mit Hinweis auf die obige Bestimmungen.


    Sonst auf jeden Fall innerhalb der Frist mit Hinweis auf die drei Kinder schriftlich widersprechen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Das kenn ich :telefon:

    Meiner Erfahrung nach funktioniert in der Früh vor oder um Acht am Besten.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ich habe jetzt online widersprochen, aber schicke das nochmals auf Papier mit Anlagen hinterher. Sicher ist sicher. Soll man aber gar nicht doppeln..., ich weiß. Aber es ärgert mich. Sagt der Mitarbeiter tatsächlich, ich soll meine Private Versicherung erhöhen. Die würde dann fast das Doppelte kosten. Jeden Wisch muss man genau prüfen, sonst merkt man das gar nicht. Bei mir ist es so, dass ich bei Online-Schriftverkehr irgendwie nicht so genau hinschaue, wenn Post kommt...Muss ich mir angewöhnen. Es ist mir nur aufgefallen, weil der Betrag diesmal ziemlich hoch war und ich mehr Geld erwartet habe.

  • Dann solltest du lebenslang 70 % beihilfeberechtigt sein.

    Ähm nein, woher nimmst du denn diese Info. Wenn weniger als 2 Kinder noch berücksichtigungsfähig sind, dann sinkt der Bemessungssatz auch wieder von 70% auf 50%.

  • Ähm nein, woher nimmst du denn diese Info. Wenn weniger als 2 Kinder noch berücksichtigungsfähig sind, dann sinkt der Bemessungssatz auch wieder von 70% auf 50%.

    Nein, das steht doch oben. Bemessungssatz - Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (landbw.de)


    Ab 3 Kinder sinkt er nicht mehr, auch wenn diese nicht mehr beihilfeberechtigt sind.


    Gibt es Besonderheiten, wenn ich mindestens drei Kinder habe?

    Haben Sie mindestens drei Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind, und deshalb einen Bemessungssatz von 70 %, vermindert sich dieser nicht, auch wenn für die Kinder kein Anteil im Familienzuschlag mehr zusteht.

  • Die Aussage ist folgerichtig und absolut notwendig, wenn du tatsächlich auf 50 % gefallen wärst.

    Selbst wenn es so wäre, hätte er ja schreiben können, warum ich plötzlich unterversichert bin, denn ich habe an meiner Versicherung nichts geändert. So habe ich das erst erfahren, nachdem ich 2 Tage in Telefonwarteschlangen hing und nicht aufgegeben habe. Wenn man online oder schriftlich per Brief nachfragt, dauert es noch länger, aber für den Widerspruch hat man nur 4 Wochen Zeit.

    • Offizieller Beitrag

    Ähm nein, woher nimmst du denn diese Info. Wenn weniger als 2 Kinder noch berücksichtigungsfähig sind, dann sinkt der Bemessungssatz auch wieder von 70% auf 50%.

    Dass selbst Seph vom föderalistischen Wirrwarr reingelegt wird...

    Ich bin übrigens dafür, dass wir 18 Einzelforen haben. Für jedes BL und dann Österreich und Schweiz.

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