Wer eine für sich sinnstiftende und (für sich) auskömmliche Tätigkeit ausübt, wird per definitionem nicht ausgebeutet
Wer unter dem üblichen marktwert bezahlt wird, wird per Definition ausgebeutet.
Man kann sicher seinen eigenen wert vernachlässigen. Man darf aber nicht vergessen, dass man jedem anderen mit der gleichen Tätigkeit damit auch den Marktwert verschlechtert.
Immerhin hat er auch studiert
Ob jemand studiert hat oder nicht spielt keine Rolle. Man wird nicht für das Studium bezahlt, sondern für die Tätigkeit. Den Tätigkeiten werden unterschiedliche Preise beigemessen.
Wenn jemand für die gleiche Tätigkeit, weniger bekommt dann ist das Ausbeutung.
Wenn jemand soziale Arbeit studiert hat, dann muss er schauen wo er am besten unter kommen kann.