Guten Abend,
es geht um BaWü. Laut Schulgesetz §41 ist die Aufgabe eines Schulleiters "die Vertretung der Schule nach außen und die Pflege ihrer Beziehungen zu Elternhaus, Kirchen, Berufsausbildungsstätte, Einrichtungen der Jugendhilfe und Öffentlichkeit".
Wenn nun die ÖA an KuK delegiert ist, also zum Beispiel das Schreiben von Artikeln für die lokale Presse an einen K, das Einpflegen auf der Schulhomepage und die inhaltliche und technische Betreuung dieser durch einen anderen K, das Gestalten, Setzen und Drucken einer regelmäßigen schulinternen Printpublikation durch einen weiteren K sowie an einen "Fotografen", aus welchem Topf kommen dann die Anrechnungsstunden für diese KuK und ihre Aufgaben? Aus dem allgemeinen Entlastungskontingent oder aus denen für Leitungsaufgaben (jeweils aufgeführt in VwV Anrechnungsstunden und Freistellungen)?
Vielen Dank für mögliche Antworten!
Vogelbeere