Aus welchem Topf kommen Stunden für "Öffentlichkeitsarbeit"?

  • Guten Abend,


    es geht um BaWü. Laut Schulgesetz §41 ist die Aufgabe eines Schulleiters "die Vertretung der Schule nach außen und die Pflege ihrer Beziehungen zu Elternhaus, Kirchen, Berufsausbildungsstätte, Einrichtungen der Jugendhilfe und Öffentlichkeit".


    Wenn nun die ÖA an KuK delegiert ist, also zum Beispiel das Schreiben von Artikeln für die lokale Presse an einen K, das Einpflegen auf der Schulhomepage und die inhaltliche und technische Betreuung dieser durch einen anderen K, das Gestalten, Setzen und Drucken einer regelmäßigen schulinternen Printpublikation durch einen weiteren K sowie an einen "Fotografen", aus welchem Topf kommen dann die Anrechnungsstunden für diese KuK und ihre Aufgaben? Aus dem allgemeinen Entlastungskontingent oder aus denen für Leitungsaufgaben (jeweils aufgeführt in VwV Anrechnungsstunden und Freistellungen)?


    Vielen Dank für mögliche Antworten!


    Vogelbeere

  • Danke schon einmal für die Antworten.


    Wo ist da eine Trennlinie zu ziehen - also zum Beispiel zwischen redaktioneller und technischer Arbeit? Infos, Formulare, Fotos, Inhalte auf der Schulhomepage pflegen und Fehlersuche im CMS machen und beheben - ist das beides ÖA oder müsste das auseinandergehalten werden und damit wieder aus unterschiedlichen Töpfen fließen?

    • Offizieller Beitrag

    Offtopic: Ich gebe zu, ich habe heute mit dem Zug abgekürzt. Aber dafür hatte ich Zeit für Bamberg und Nürnberg und ein Treffen mit einem alten Schulkollegen. Und 85 km sind es trotzdem noch geworden.


    Und ja ... das schöne an einer Radtour sind nicht unbedingt die Km auf dem Fahrrad. Wobei der dahinpreschen am Main-Donau-Kanal schon schön war.


    ---

    P.S.: ich sagte ja, mein Rekord sind 300 km an einem Tag. :)

  • On topic:

    Falls es keine Entlastungsstunden gibt (Topf leer) , kann man aus der Aufgabe auch eine Arbeitsgemeinschaft machen mit wenigen ausgewählten SuS. Das sollte dann zwei Stunden pro Woche ergeben...

  • On topic:

    Falls es keine Entlastungsstunden gibt (Topf leer) , kann man aus der Aufgabe auch eine Arbeitsgemeinschaft machen mit wenigen ausgewählten SuS. Das sollte dann zwei Stunden pro Woche ergeben...

    Danke, aber darum geht es nicht, sondern eher um die Definition von ÖA. Also ob dazu redaktionelle und technische Umsetzung zählt (oder nur die Rede des SL bei einem öffentlichen Anlass oder im entsprechenden Ausschuss des Gemeinderates) und aus welchem Topf dann eben bei Delegierung die Stunden dafür kommen müssten.

  • Danke, aber darum geht es nicht, sondern eher um die Definition von ÖA. Also ob dazu redaktionelle und technische Umsetzung zählt (oder nur die Rede des SL bei einem öffentlichen Anlass oder im entsprechenden Ausschuss des Gemeinderates) und aus welchem Topf dann eben bei Delegierung die Stunden dafür kommen müssten.

    Aus der Tatsache, dass die SL (wie für fast alles in der Schule) auch für die Vertretung der Schule nach außen zuständig ist, kann keineswegs geschlossen werden, dass Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Sinne eine reine Leitungsaufgabe wäre. Dazu gehört ja bereits die Kommunikation mit Eltern an sich, die u.a. Aufgabe der Klassenlehrkräfte ist und keineswegs aus dem Leitungskontingent "finanziert" werden muss. Anders mag das bei "offizieller" Vertretung nach außen im Sinne von Presseanfragen, Gesprächen mit dem Schulträger u.ä. sein, die zumindest in Rücksprache mit der SL erfolgen muss. Insofern kann es auch sachgerecht sein, eine Person, die diese ganzen Stränge koordiniert, mit Stunden aus dem Leitungskontingent auszustatten.

  • Für mich zählt zum Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ im Rahmen der SL - Aufgaben die Vernetzung mit außerschulischen Partnern, mit dem Schulträger, mit dem Dorf/Stadtteil im Sinne von Zusammenarbeit, Repräsentation usw. Zu einem Teil gehört da auch dazu, für Presseanfragen zur Verfügung zu stehen oder bestimmte Dinge selbstständig an die Presse zu melden.

    Das regelmäßige Führen der Homepage wäre für mich nicht zwangsläufig Öffentlichkeitsarbeit; die Eltern können auch anders informiert werden und eine technisch gut gemachte, regelmäßig gewartete HP ist in meinen Augen Kür und nicht Pflicht.

    Wenn die Schule Schulentwicklungsstunden (oder wie auch immer die in den einzelnen Bundesländern heißen mögen) dafür zur Verfügung hat bzw. dafür verwenden will ist das eine Entscheidung, wenn die SL da Zeit und Lust dazu hat ist das auch eine Entscheidung, wenn es keine Stunden dafür gibt und auch sonst keiner Lust hat macht es eben keiner. Ich kenne auch noch die Lösung: Sekretärin macht es, oder Dienstleister wird von Schulträger dafür bezahlt. In SH gab es oder gibt es in reduzierter Form auch noch Stunden für digitale Entwicklung; daher könnte man es auch nehmen. Ich weiß nicht, ob das die Richtung war in die deine Frage ging?

  • Hallo Vogelbeere,


    hast du mal versucht in einer kommentierten Dienstordnung Rat zu finden? Häufig erläutert der Kommentar gerade Fragen wie deine.

    Leider bin ich im Urlaub und habe meine kommentierte ADO nicht dabei, sonst würde ich da für dich mal nachgucken.


    *kommentierte ADO auf Packliste schreiben*

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