Auch wenn das für den TE keine Hilfe mehr darstellt, so kann man aus dem Fall lernen, dass bei nicht wirklich eindeutigen Fällen immer zugunsten des Schülers entschieden werden soll.
Dann solltest Du mal überlegen, wo wir damit landen. Das Problem ist eher, dass einerseits viele Dinge falsch entschieden werden, weil die handelnden Personen sich der Rechtslage nicht bewusst sind und andererseits dass Personen sich persönlich angegriffen fühlen und die notwendige professionelle Distanz fehlt.
Auch in diesem Fall: Wären die Beleidigungen entsprecht gewesen, hätte die SL direkt einen Ausschluss vom Ausflug anordnen müssen bzw. eine Klassenkonferenz einberufen. Die ganze Aktion mit "wenn er sich entschuldigt, darf er noch mit" und "die Entschuldigung war nicht aufrichtig" ist doch schon nicht gut gemacht. Das fängt damit an, ob ein solcher wenn dann Beschluss überhaupt rechtskräftig ist. Dann die Frage, was ein angemessene Entschuldigung ist und was nicht. Dann die Frage, ob die KL mit Zustimmung der SL spontan am Zug überhaupt entscheiden darf, dass der Schüler zu Hause bleibt. Ich würde mal ganz stark vermuten, dass die Abteilungsleitung schlicht und einfach Angst hat, dass der Schüler mit seinen Forderungen durchkommt. Ich halte auch die Chancen hier für relativ gut. Ich kenne natürlich nicht die spezifischen Erlassen und Gesetze.
Insbesondere wenn hier im Vorfeld schon eine Situation entstanden ist, wo man über einen Klassenwechsel nachdenkt, muss man sauber arbeiten. Da reicht es nicht zu sagen, mit einer Entschuldigung ist alles wieder gut. Die Möglichkeit kann man trotzdem einräumen.
z.B.
Sehr geehrte Eltern,
ihr Kind hat das und das gemacht. Daher überlege ich eine Ordnungsmaßnahmen in Form von XY als Sofortmaßnahmen anzuordnen, da der Schulfrieden dadurch massiv gestört ist. Ich möchte Ihnen aber bis XY Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen. Anschließend werde ich sie über meine Entscheidung informieren.
Sollte ich zu der Auffassung gelangen, dass Ordnungsmaßnahmen in Frage kommen, werde ich Sie zeitnah zu einer Klassenkonferenz einladen.
MFG
Die Schulleitung
Hängt natürlich von den örtlichen Vorgaben ab.