Rückerstattung Geld Klassenfahrt bei Fehlverhalten von Schüler

  • Kann ich mich nicht weigern, den Schüler weiterhin zu unterrichten? Nochmal: Der Schüler hat mich in einem Rahmen persönlich angegriffen und beleidigt, das geht einfach gar nicht.

    Du gehst die Sache aus der falschen Perspektive an. Wenn der Schüler dich beleidigt hat => Strafanzeige.


    Wenn es dir nicht mehr zumutbar ist diesen Schüler zu unterrichten, muss die SL ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Das heißt aber im Zweifel nicht, dass der Schüler die Klasse verlässt sondern kann genauso bedeuten, dass man dich anders einsetzt.


    Ich würde über die Strafanzeige nachdenken und dann der SL mitteilen, dass ich der Meinung, dass man mir nicht zumuten kann weiterhin den Schüler zu unterrichten. Dabei dann der Hinweis auf das laufende juristische Verfahren. Dann muss sich die SL Gedanken machen, wie sie das Problem löst. Ob natürlich die Beleidigungen so heftig waren, das ein derartiges Vorgehen sinnvoll ist, musst Du wissen.

  • Auch wenn das für den TE keine Hilfe mehr darstellt, so kann man aus dem Fall lernen, dass bei nicht wirklich eindeutigen Fällen immer zugunsten des Schülers entschieden werden soll.

    Dann solltest Du mal überlegen, wo wir damit landen. Das Problem ist eher, dass einerseits viele Dinge falsch entschieden werden, weil die handelnden Personen sich der Rechtslage nicht bewusst sind und andererseits dass Personen sich persönlich angegriffen fühlen und die notwendige professionelle Distanz fehlt.

    Auch in diesem Fall: Wären die Beleidigungen entsprecht gewesen, hätte die SL direkt einen Ausschluss vom Ausflug anordnen müssen bzw. eine Klassenkonferenz einberufen. Die ganze Aktion mit "wenn er sich entschuldigt, darf er noch mit" und "die Entschuldigung war nicht aufrichtig" ist doch schon nicht gut gemacht. Das fängt damit an, ob ein solcher wenn dann Beschluss überhaupt rechtskräftig ist. Dann die Frage, was ein angemessene Entschuldigung ist und was nicht. Dann die Frage, ob die KL mit Zustimmung der SL spontan am Zug überhaupt entscheiden darf, dass der Schüler zu Hause bleibt. Ich würde mal ganz stark vermuten, dass die Abteilungsleitung schlicht und einfach Angst hat, dass der Schüler mit seinen Forderungen durchkommt. Ich halte auch die Chancen hier für relativ gut. Ich kenne natürlich nicht die spezifischen Erlassen und Gesetze.


    Insbesondere wenn hier im Vorfeld schon eine Situation entstanden ist, wo man über einen Klassenwechsel nachdenkt, muss man sauber arbeiten. Da reicht es nicht zu sagen, mit einer Entschuldigung ist alles wieder gut. Die Möglichkeit kann man trotzdem einräumen.


    z.B.

    Sehr geehrte Eltern,

    ihr Kind hat das und das gemacht. Daher überlege ich eine Ordnungsmaßnahmen in Form von XY als Sofortmaßnahmen anzuordnen, da der Schulfrieden dadurch massiv gestört ist. Ich möchte Ihnen aber bis XY Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen. Anschließend werde ich sie über meine Entscheidung informieren.

    Sollte ich zu der Auffassung gelangen, dass Ordnungsmaßnahmen in Frage kommen, werde ich Sie zeitnah zu einer Klassenkonferenz einladen.

    MFG

    Die Schulleitung


    Hängt natürlich von den örtlichen Vorgaben ab.

  • Ganz offen gesagt finde ich dein Auftreten hier und in dem von dir beschriebenen Verfahren langsam aber sicher reichlich unprofessionell.


    Dass es einen vernünftigen und rechtlich sauberen Weg gibt, mit der Situation umzugehen, wurde inzwischen mehrfach geschildert, davon willst du aber gar nichts wissen.

  • Dass es einen vernünftigen und rechtlich sauberen Weg gibt, mit der Situation umzugehen, wurde inzwischen mehrfach geschildert, davon willst du aber gar nichts wissen.

    Magst Du einmal erläutern, was Du anders machen würdest? Es wurde doch bereits mehrfach hier gesagt, dass ein Klassenwechsel des Schüler nicht in der Ablehnung der Lehrkraft begründet sein kann. Letztlich sage ich doch nichts anderes.

  • Magst Du einmal erläutern, was Du anders machen würdest? Es wurde doch bereits mehrfach hier gesagt, dass ein Klassenwechsel des Schüler nicht in der Ablehnung der Lehrkraft begründet sein kann. Letztlich sage ich doch nichts anderes.

    Habe ich durchgängig geschrieben, schon am Anfang, dass ich keine Situation geschaffen hätte, bei dem der Schüler morgens vor Abfahrt erfährt, ob er mitfährt, oder nicht. Eine Ordnungsmaßnahmenkonferenz kann man als Klassenlehrkraft jederzeit selber veranlassen. Wenn das ganze Drumherum so stimmt, hätte das schon mehrfach geschehen müssen.

    Und zu guter Letzt: wenn ich wirklich nicht mehr in der Lage wäre, einem Schüler angemessen und neutral gegenüber zu treten, aber ein Klassenausschluss nicht möglich ist, würde ich das gegenüber der Schulleitung ganz klar so kommunizieren und um Herausnahme aus der Klasse bitten.


    (Falls du meine Aussage auf dich bezogen hast, war das nicht gemeint, ich beziehe mich auf die TE.)

  • Für Ordnungsmaßnahmen wendest du dich an die Schulleitung. Wo ist jetzt das Problem? Bei der Schulleitung wäre ich schon längst gewesen, insbesondere um mir von der den Ausschluss vom Ausflug absegnen zu lassen.

    Die Schulleitung ist informiert worden - und hatte den Ausschluss abgenickt. Sie hatte mich aber an die Abteilungsleitung verwiesen für weitere Klärungen / Sanktionen, etc.


  • Dass es einen vernünftigen und rechtlich sauberen Weg gibt, mit der Situation umzugehen, wurde inzwischen mehrfach geschildert, davon willst du aber gar nichts wissen.

    Das habe ich nirgendo geschrieben, dass ich das nicht in Erwägung ziehe, es ist einer der Optionen, die ich morgen mit unserem Personalrat erörtern werde. Unprofessionell finde ich es aber gerade von dir, mich anzugreifen, obwohl du mich gar nicht kennst und nicht beurteilen kannst, was genau vorgefallen ist und worüber ich genau verletzt bin.

  • Das ist seit dem ersten Post das Muster und die Wurzel ihrer Probleme.

    Wie schön, dass ihr alle so genau wisst, was meine Probleme sind und was nicht. Ich finde es ja immer erstaunlich, wenn andere User hier einen besser zu kennen glauben, als man sich selbst. Wahnsinn.

  • Ich bin zu faul für dein Bundesland nachzulesen. Aber hier würde über eine Ordnungsmaßnahme in der Regel die Teilkonferenz entscheiden. Und die Versetzung in eine andere Klasse ist hier eine Ordnungsmaßnahme.

  • Wenn du diese Mail bekommen hättest - du hättest auch darauf reagiert, glaube mir. Mein erster Impuls war auch - einfach wegklicken und business as usual. Dann aber sind mir seine Worte nachgegangen und ich habe mich immer mehr über den manipulativen Charakter der Mail aufgeregt. Die Mail trieft für Zynismus und Ironie mir gegenüber. Und dann habe ich gedacht: "No way - das wird für ihn Konsequenzen haben."

    Versuch es mal so zu sehen, du bist eine gestandene erfolgreiche Lehrperson und hast bewiesen, was du kannst.


    Der pubertierende Schüler kann noch nichts und hat noch nichts bewiesen. Eigentlich müsstest du drüber stehen, nach dem Prinzip, was juckt es der Eiche, wenn sich die Sau dran kratzt.


    Leider ist es für den notwendigen Rausschmiss/ Versetzung zu spät, weil die Schulleitung versagt hat. Eine Strafanzeige bei einer richtig schlimmen Mail hat es auch nicht gegeben.


    Am einfachsten ist ein klärendes Gespräch und wenn das nicht geht, sollte die Schulleitung dich wenigstens aus der Klasse rausnehmen. Da helfen nur ernste Gespräche. Vielleicht tauscht auch jemand mit dir. Ich würde es für einen Kollegen oder Kollegin machen.

  • Naja. Das...

    Im Zweifelsfall melde ich mich dann eben immer krank an den Unterrichtstagen. Bevor ich meine Gesundheit ruiniere, mache ich das.

    ...ist natürlich schon unprofessionell. Du musst diese Klasse ja irgendwie unterrichten und deinem Job nachkommen.


    Im Endeffekt hast du es im Ursprung selbst versemmelt, weil der Ausschluss von der Fahrt nicht komplett wasserdicht rechtssicher angegangen wurde. Kann passieren, ist eben doof gelaufen. Und die Reaktion des Schülers ist überzogen, unverschämt und würde mich auch ärgern. Trotzdem tut man sich keinen Gefallen damit, allzu emotional darauf einzusteigen. Wenn die Beleidigungen sanktioniert werden sollen, dann leier eine Teilkonferenz dafür an oder erstatte Anzeige. Der Schüler muss sich nicht bei dir entschuldigen, das ist seine Entscheidung und wirst du hinnehmen müssen - genau wie er wiederum ggf. eine schulische Sanktion durch die Teilkonferenz hinnehmen muss. Meines Erachtens wäre das der professionelle Weg, mit dem Thema Beleidigungen umzugehen.


    Das Thema Unterrichtseinsatz ist ein anderes und hier kann man sicherlich seinen Standpunkt sachlich darlegen und darum bitten, den Schüler nicht mehr unterrichten zu müssen, man kann aber halt nicht davon ausgehen, dass das auch klappen wird. Im Zweifelsfall ist es dein Job, deine Ablehnung in den Griff zu bekommen und ihn fair zu unterrichten und beurteilen.

  • Ich verstehe das schon, eine Anzeige erstattet man persönlich, da gibt's keine Rückendeckung von der Schule, die man sich ja eigentlich wünscht. Auch weiß man als Otto-Normal-Verbraucherin nicht, was damit am Ende passiert und was das bringt.


    Das ändert aber nichts daran, dass offenbar eine unprofessionelle Haltung gegenüber einem Schüler besteht und zudem die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden, die das Schulrecht vorsieht. Ich würde aufpassen, dass nicht mein Schaden am Ende größer ist als der vom Jugendlichen, weil ich es nicht geschafft habe, professionelle Distanz aufzubauen und dann noch vorgeführt werde und die Autorität ganz verliere.


    Das habe ich nirgendo geschrieben, dass ich das nicht in Erwägung ziehe, es ist einer der Optionen, die ich morgen mit unserem Personalrat erörtern werde. Unprofessionell finde ich es aber gerade von dir, mich anzugreifen, obwohl du mich gar nicht kennst und nicht beurteilen kannst, was genau vorgefallen ist und worüber ich genau verletzt bin.

    Naja, es ist nicht das erste Mal, dass ein Thread von dir so verläuft. Du möchtest etwas Bestimmtes hören, alle anderen sind sich aber einig, dass dein Vorgehen im dienstlichen Sinne unprofessionell ist- hier: von persönlichen Abneigungen ggü. einem Schutzbefohlenen geprägt. Der vorletzte Thread endete darin, dass wir alle deiner Meinung nach nicht Bescheid wüssten, weil du als einzige Erfahrung in einem anderen Beruf gesammelt hast. Vielleicht würde es helfen, wenn du auf vielfach wiederholte Argumente eingehen würdest, dir eingestehst, dass es gut wäre, bestimmte Optionen zu durchdenken. Hier will dir niemand was Böses.

  • persönlich, da gibt's keine Rückendeckung von der Schule, die man sich ja eigentlich wünscht

    Hmm, das sieht bei uns etwas anders aus. Falls Du im Dienst Gewalt erfahren hast (auch Beleidigung zählt dazu), soll sich die SL für die Schule an die Anzeige dran hängen. Tut sie das nicht, gehst Du mit dem Aktenzeichen zur Bezirksregierung, dann machen die das stattdessen. Diese Vereinbarung könnte zumindest bei uns, nach behaarlicher Intervention der PR erreicht werden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hmm, das sieht bei uns etwas anders aus. Falls Du im Dienst Gewalt erfahren hast (auch Beleidigung zählt dazu), soll sich die SL für die Schule an die Anzeige dran hängen. Tut sie das nicht, gehst Du mit dem Aktenzeichen zur Bezirksregierung, dann machen die das stattdessen. Diese Vereinbarung könnte zumindest bei uns, nach behaarlicher Intervention der PR erreicht werden.

    Das ist interessant, wie genau geht ihr da vor? Die Lehrkraft erstattet Anzeige wegen Beleidigung bei der Polizei und macht dann was genau mit dem Aktenzeichen?

  • Quittengelee wenn Deine SL ein einsehen hat, erstattet sie ebenfalls Anzeige unter Berufung auf dieses AZ. Will die Schulleitung davon nichts wissen, wende ich mich an den für Gewalt zuständigen Mitarbeiter der Bezreg. In unserem Fall wäre das unsere Personaldezernentin und die hängt sich dann an diese Anzeige dran.

    Warum das wichtig ist. Sobald sich öffentlich rechtliche Institutionen an diese Anzeige anhängen kommt der Vorgang in einen Ordner mit einer anderen Farbe (Nein kein Scherz) und wird prioritär behandelt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Quittengelee wenn Deine SL ein einsehen hat, erstattet sie ebenfalls Anzeige unter Berufung auf dieses AZ. Will die Schulleitung davon nichts wissen, wende ich mich an den für Gewalt zuständigen Mitarbeiter der Bezreg. In unserem Fall wäre das unsere Personaldezernentin und die hängt sich dann an diese Anzeige dran.

    Warum das wichtig ist. Sobald sich öffentlich rechtliche Institutionen an diese Anzeige anhängen kommt der Vorgang in einen Ordner mit einer anderen Farbe (Nein kein Scherz) und wird prioritär behandelt.

    Was meinst du denn mit "ranhängen". Was tut die Bezirksregierung? Und was, wenn sie sich nicht ranhängen will?

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