Rückerstattung Geld Klassenfahrt bei Fehlverhalten von Schüler

  • Nochmal: Ich frage mich, ab welchem Punkt von persönlichen Beleidigungen seitens des Schülers mir gegenüber ich dazu gezwungen werden kann, ihn weiter zu unterrichten. Die Abteilungsleitung will ja selbst entscheiden, was weiterhin geschieht. Mich greift das Ganze doch sehr an - und das kann dann tatsächlich auch keiner beurteilen. Ich werde mich krankschreiben lassen erstmal, bis ich in Ruhe ein Gespräch mit dem Personalrat geführt habe. In meinem jetzigen Zustand führe ich sehr sicher kein Gespräch.

    Das sind zwei verschiedene Themen. Einmal wie geht man mit dem Schüler um und andererseits wie kommt die SL ihrer Fürsorgepflicht dir gegenüber nach. Wenn Du krank bist, solltest Du dich krankschreiben lassen.

    Grundsätzlich könnte man auch überlegen, ob man dich aus der Klasse rausnimmt. Das fühlt sich zwar wie ein Sieg des Schülers an aber es geht nicht um Sieger und Verlierer sondern darum, dass Du deinen Job erledigen kannst.

    Gegenüber dem Schüler sollten/müssten seine Beleidigungen zu Ordnungs- bzw. Erziehungsmaßnahmen führen. Welche Konsequenzen diese haben, stehen auf einem anderen Blatt. Das muss kein Klassenwechsel sein. Ansonsten bleibt dir auch noch losgelöst von Schule, die Option eine Strafanzeige zu stellen.

  • Wenn es deiner Gesundheit abträglich wäre den Schüler weiter zu unterrichten oder zumindest deinem Empfinden nach nicht zumutbar erscheint, dieser Schüler aber dennoch nicht die Vorraussetzungen erfüllt für einen Klassenwechsel als Strafe, dann musst du aus der Klasse raus.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Da die Abteilungsleitung ja mir vorgesetzt ist - rechtfertigt es da keine Teilnahme des Personalrats?

    Ähm - wenn ich es richtig verstehe, geht es um Disziplinarmaßnahmen für den Schüler. Nicht für dich. Du bist quasi der Ankläger. Warum sollte da der Personalrat teilnehmen.

    Das macht er bei einer üblichen Klassenkonferenz, bei des es um ordnungsmaßnahmen geht, ja auch nicht.

  • Wenn es deiner Gesundheit abträglich wäre den Schüler weiter zu unterrichten oder zumindest deinem Empfinden nach nicht zumutbar erscheint, dieser Schüler aber dennoch nicht die Vorraussetzungen erfüllt für einen Klassenwechsel als Strafe, dann musst du aus der Klasse raus.

    Genau - aber dazu hatte die Abteilungsleitung ja eben gesagt, dass es dann für die Schule von der Organisation her einfacher wäre, ihn aus der Klasse heraus zu nehmen.

  • Genau - aber dazu hatte die Abteilungsleitung ja eben gesagt, dass es dann für die Schule von der Organisation her einfacher wäre, ihn aus der Klasse heraus zu nehmen.

    Das ist egal was einfacher wäre, denn wenn es nicht möglich ist den Schüler aus der Klasse zu entfernen, weil das schulrechtlich nicht haltbar wäre, dann bleibt nur, dass du rausgehst, egal wie kompliziert sich das für die Schule gestalten mag oder du den Schüler eben weiterhin unterrichtest.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Liebe Haubsi1975

    man merkt richtig, wie sehr dich das Thema mitnimmt und auch privat beschäftigt.

    Wahrscheinlich ist es sinnvoll, wenn du erst mal in Ruhe durchatmest und versuchst deine Gedanken zu ordnen.


    Was ich etwas raushöre, du hast das Gefühl, dass die neue Abteilungsleitung nicht dich sondern den Schüler unterstützt.

    Bist du sicher? Woher kommt das Gefühl?


    Hier hilft vielleicht mal ein kurzer Blick mit Abstand. Die Abteilungsleitung ist neu (von einer anderen Schule?) und kennt weder dich noch den Schüler. Sie muss erst einmal mit allen Beteiligten sprechen und die bisherige Lage erkennen um dann - auch den Vorschriften entsprechend - zu reagieren.

    Gerade wenn sie noch neu ist, möchte sie wahrscheinlich nicht mit einem Verfahrensfehler beginnen.


    Die persönliche E-Mail an dich. Überprüfe hier einmal mit einer fachlich versierten Person, ob du persönlich den Schüler anzeigen solltest.

  • Es liegt objektives Fehlverhalten des Schülers vor - und das ist auch belegbar. Naja, wenn du von einem Schüler beleidigt wirst ....

    Das Ziel des Gesprächs müsste in meinen Augen sein, dem Schüler sein Fehlverhalten aufzuzeigen und dass dieser Umgang mit einer Lehrkraft nicht geht. Dieses Mal sitzen mehrere Personen zusammen. Irgendwann vorher hast du erwähnt, dass sich der Schüler an die Schulsozialarbeit gewandt hat. Er scheint irgendwie auch Gesprächsbedarf zu haben. Wenn die beiden über das gesprochen hätten, dann hätte die Schulsozialarbeit ihm Kommunikationsstrukturen an die Hand gegeben. (Das würde bei uns an der Grundschule so laufen, dass man versucht, die Situation zu verbessern.)


    ... theoretisch gebe ich dir Recht, allerdings habe ich hier praktisch das Gefühl, dass die Abteilungsleitung pro Schüler ist...

    Ich habe den Eindruck, du interpretierst hier zu viel gegen dich hinein. Vielleicht will sie sich aber erst einmal selbst ein Bild machen und dem Schüler eine Chance geben, sich vernünftig zu äußern. Wenn sie nicht freundlich ist, kommt der Schüler schon mit der entsprechenden Blockade in das Gespräch und Lösungsansätze werden da schwer.


    Statt mich zurückzuziehen wäre meine Strategie, mich mit der Situation auseinanderzusetzen und mir zu überlegen, wie ich mich hier am besten verhalte und was ich daraus für die Zukunft lerne. Mein persönlicher Eindruck von den Schilderungen her ist, dass der Schüler mit dir einen Machtkampf probiert hat und mit seinen Reaktionen bei dir irgendwie Erfolg hatte, weil du immer wieder darauf eingestiegen ist.


    Anekdotisch: Es gibt manchmal ganz komische Machtkämpfe. Arbeitsverweigerung war bei einem meiner Kinder der Lehrerin gegenüber ein blöder Machtkampf, den mein 16jähriges Kind verloren hat, sich aber im Recht fühlte und meinte dadurch der Lehrerin, von der es sich ungerecht behandelt fühlte, eins auszuwischen.


    Nachtrag: Habe zeitgleich mit Milk&Sugar geschrieben, deswegen überschneidet sich manches.

  • Die persönliche E-Mail an dich. Überprüfe hier einmal mit einer fachlich versierten Person, ob du persönlich den Schüler anzeigen solltest.

    Fachlich versiert wäre da eine Staatsanwältin. Die prüft von Amts wegen, wenn man einen Strafantrag stellt (Beleidigung ist ein Antragsdelikt, AFAIK, IANAL).


    Was die Abteilungsleiterin anbetrifft, die ist ja wohl noch neu im Job. Die muss jetzt auch erst mal Erfahrungen sammeln. Insofern sollte man sie darin unterstützen, indem man ihr die eigene Sichtweise hinreichend genau erläutert.


    Von welchem Bundesland reden wir denn hier? In NRW wäre die Versetzung in eine andere Lerngruppe eine Ordnungsmaßnahme und somit Obliegenheit der Schulleiterin. Wurde die überhaupt schon einbezogen? IMHO könnte eine massive Beleidigung durchaus eine solche Maßnahme begründen.


    Haubsi1975 Mir scheint es, als wenn die Schülerin es darauf abgesehen hat, dich da als Person reinzuziehen. Sie hat gerade Erfolg damit. Das heißt nicht, dass du dich nicht um dich selbst kümmern solltest. Im Gegentum. Ob es aber einen entspannten Eindruck macht, bei so einem Gespräch mit dem Personalrat als Rückendeckung aufzutauchen, weiß ich nicht.


    Solltest du aus gesundheitlichen Gründen nicht an dem Gespräch teilnehmen, nagele die Abteilungsleiterin auf den Datenschutz fest. Die darf gegenüber der Schülerin nicht erwähnen, dass du krank bist (genau genommen darf sie es noch nicht einmal wissen). Falls sie etwas gegenüber der Schülerin erwähnt, müsste das "Frau Haubsi1975 ist verhindert" heißen oder so etwas.


    Um das ganze nochmal etwas 'runter zu brechen. Die Schülerin nervt, solche kenn ich. Aber mehr als das kann sie auch nicht. Sie wird nur endliche Zeit bei euch sein. Entspann' dich. Dokumentiere alle Vorfälle. Überlege, ob sie dich nur persönlich nerven oder ob sie den Unterrichtsbetrieb stören. Im zweiten Fall reagierst du mit entsprechenden Maßnahmen.


    Mache daraus keinen Wettbewerb. Wenn die Schülerin eure Schule trotz der Verfehlungen mit einem Abschluss verlässt, ist das so. Da kann man sich sieben Sekunden drüber ärgern und dann kümmert man sich um die aktuellen Schülerinnen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Das ist egal was einfacher wäre, denn wenn es nicht möglich ist den Schüler aus der Klasse zu entfernen, weil das schulrechtlich nicht haltbar wäre, dann bleibt nur, dass du rausgehst, egal wie kompliziert sich das für die Schule gestalten mag oder du den Schüler eben weiterhin unterrichtest.

    Das kann man getrost der Schulleiterin überlassen.

  • Liebe Haubsi1975

    man merkt richtig, wie sehr dich das Thema mitnimmt und auch privat beschäftigt.

    Ich habe den Eindruck, du interpretierst hier zu viel gegen dich hinein.

    Hier muss Haubsi1975 unbedingt dran arbeiten. Besonders mit heim nehmen ist schlecht. Du machst dir das Leben so schwer, wenn du dich selbst so wichtig nimmst. In den wenigsten Fällen sind Beleidigungen oder Aktionen anderer gegen dich persönlich gerichtet. Und irgendwas in irgendwelche Dinge hinein interpretieren ist dem Ganzen auch nicht zuträglich.


    Du solltest wirklich alles mit mehr Abstand betrachten. Ich weiß das ist für einige nicht besonders einfach (ich kann dir auch nicht genau sagen wie man dahin kommt, ich mache das schon mein Leben lang).

  • Auch wenn das für den TE keine Hilfe mehr darstellt, so kann man aus dem Fall lernen, dass bei nicht wirklich eindeutigen Fällen immer zugunsten des Schülers entschieden werden soll.


    Habe das vor vielen Jahren auch schmerzhaft gelernt. Der Rattenschwanz und der viele Ärger ist das alles nicht Wert.


    Später geht's nur noch ums Prinzip und nicht mehr um die Sache. Und das alles für eine nicht einmal dreistelligen Betrag.

  • Auch wenn das für den TE keine Hilfe mehr darstellt, so kann man aus dem Fall lernen, dass bei nicht wirklich eindeutigen Fällen immer zugunsten des Schülers entschieden werden soll.


    Habe das vor vielen Jahren auch schmerzhaft gelernt. Der Rattenschwanz und der viele Ärger ist das alles nicht Wert.


    Später geht's nur noch ums Prinzip und nicht mehr um die Sache. Und das alles für eine nicht einmal dreistelligen Betrag.

    Kann ich mich nicht weigern, den Schüler weiterhin zu unterrichten? Nochmal: Der Schüler hat mich in einem Rahmen persönlich angegriffen und beleidigt, das geht einfach gar nicht. Es geht schon lange nicht mehr um den Betrag der Klassenfahrt - da lege ich gerne noch was drauf, wenn ich den Schüler nicht mehr sehen muss dafür. Ich ertrage es schlichtweg nicht, am Donnerstag wieder in die Klasse zu gehen - und der Schüler sitzt dann grinsend da und verkündet, dass er Mails schreiben kann, wie er will und trotzdem in der Klasse bleiben darf. SO sieht nämlich mein Alltag mit diesem Schüler aus. Ich werde morgen ein Gespräch mit dem Personalrat führen und diesen fragen, inwiefern ich dazu gezwungen werden kann, diesen Schüler weiter zu unterrichten.


    Konkret habe ich übrigens (berechtigte) Angst, dass ich am Mittwoch in dem Gespräch nicht mehr sachlich bleiben kann und werde, wenn mich der Schüler einerseits provoziert (wie schon geschehen) und die Abteilungsleitung andererseits nicht eingreift und es "laufen" lässt.

  • Auch wenn das für den TE keine Hilfe mehr darstellt, so kann man aus dem Fall lernen, dass bei nicht wirklich eindeutigen Fällen immer zugunsten des Schülers entschieden werden soll.



    Wieso nicht eindeutigen Fällen? Die Beleidigungen und Anschuldigungen des Schülers mir gegenüber habe ich ja schwarz auf weiß - und sind meiner Meinung nach so massiv, dass da nicht großartig darüber diskutiert werden muss. Über was? Er sieht nicht ein, inwiefern die Mail grenzwertig war, er will sich dafür nicht entschuldigen (warum auch?) und damit bin ich an einem Punkt, wo ich nicht mehr weiß, wie ich ihn so weiter unterrichten soll. Im Zweifelsfall melde ich mich dann eben immer krank an den Unterrichtstagen. Bevor ich meine Gesundheit ruiniere, mache ich das.


  • Habe das vor vielen Jahren auch schmerzhaft gelernt. Der Rattenschwanz und der viele Ärger ist das alles nicht Wert.

    Wenn du diese Mail bekommen hättest - du hättest auch darauf reagiert, glaube mir. Mein erster Impuls war auch - einfach wegklicken und business as usual. Dann aber sind mir seine Worte nachgegangen und ich habe mich immer mehr über den manipulativen Charakter der Mail aufgeregt. Die Mail trieft für Zynismus und Ironie mir gegenüber. Und dann habe ich gedacht: "No way - das wird für ihn Konsequenzen haben."

  • Kann ich mich nicht weigern, den Schüler weiterhin zu unterrichten?

    Zumindest erfolgreich weigern nicht pauschal und ohne Angabe sachlich relevanter Gründe. Eine Strafanzeige deinerseits gegen den Schüler könnte so ein Grund sein. Nachdem er dich deiner Aussage nach beleidigt hat, könntest du diesen Weg schließlich beschreiten. Auch wenn du das letztlich zivilrechtlich nicht weiterverfolgst, sollte das es problemlos ermöglichen, dass du die Klasse abgibst, auch wenn der Schüler in der Klasse bleiben sollte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kann ich mich nicht weigern, den Schüler weiterhin zu unterrichten? ...


    Konkret habe ich übrigens (berechtigte) Angst, dass ich am Mittwoch in dem Gespräch nicht mehr sachlich bleiben kann und werde, wenn mich der Schüler einerseits provoziert (wie schon geschehen) und die Abteilungsleitung andererseits nicht eingreift und es "laufen" lässt.

    1. Nein, kannst du nicht. Es gibt kein Gesetz, das dir das ermöglicht.

    2. Dann lass dich krankschreiben, bis du dich wieder unter Kontrolle hast.


    Du willst uns überzeugen, wie schwierig die Situation ist, das bringt dir aber nichts. Du musst die Schritte einhalten, die der Gesetzgeber vorsieht.

  • Konkret habe ich übrigens (berechtigte) Angst, dass ich am Mittwoch in dem Gespräch nicht mehr sachlich bleiben kann und werde, wenn mich der Schüler einerseits provoziert (wie schon geschehen) und die Abteilungsleitung andererseits nicht eingreift und es "laufen" lässt.

    Wenn du zulässt, dass dieser Schüler dir derart unter die Haut geht, dass du unprofessionell reagierst, dann hat er sein Ziel erreicht bei dir. Also finde einen Weg für dich, ihm diese Macht über dich nicht zu geben, sondern professionell und gelassen zu bleiben, weil du weißt, dass er dir als Mensch gar nichts kann, egal wie respektlos er meint mit seiner Lehrerin kommunizieren zu dürfen.


    Schreib dir auf, was du sachlich anbringen willst. Überleg dir, was der Schüler sagen/anführen könnte und notier dir ganz banal, was du in dem Fall sagen möchtest, um angemessen, professionell und ruhig erforderlichere Grenzen zu ziehen, Probleme aufzuzeigen oder in sonstiger Weise inhaltlich und sachlich zu reagieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kann ich mich nicht weigern, den Schüler weiterhin zu unterrichten?

    Kannst du, nützt nur nichts. Änderungen deines Einsatzes und Änderungen der Klassenzusammensetzung gehen wohl über die Schulleitung. Zumindest in namentlich benannten Bundesländern. Ist die Schulleitung irgendwie mit dem Fall befasst? Schalte sie ein, wenn du etwas von ihr möchtest.


    dass ich am Mittwoch in dem Gespräch nicht mehr sachlich bleiben kann und werde, wenn mich der Schüler einerseits provoziert (wie schon geschehen) und die Abteilungsleitung andererseits nicht eingreift und es "laufen" lässt.

    Nicht gut. Wenn du das befürchtest, solltest du tatsächlich das Gespräch meiden. Das geht sonst nach hinten los. Aber. Zur Professionalität gehört aber auch, dass du sachlich bleiben kannst.


    und der Schüler sitzt dann grinsend da und verkündet, dass er Mails schreiben kann, wie er will und trotzdem in der Klasse bleiben darf.

    Grinsen darf sie, ist ihr Gesicht. Ignorieren. In welchem Zusammensang könnte sie denn so etwas erwähnen. Zum Unterricht gehört so etwas ja nicht. Falls sie mit Nebengesprächen den Unterricht stört, ermahnen, im Wiederholungsfall vom Unterricht ausschließen. Klassenbucheintrag nicht vergessen. Inhaltlich musst du auf des Gepupse nicht eingehen. Ich antworte auf derartige Besserwisserei schon mal „Challange accepted“. Das ist aber auch nicht so richtig sachlich, führt aber häufig dazu, dass erstmal Ruhe ist. Meine Empfehlung an dich ist aber, nichts zu den Inhalten der Provokation zu sagen.


    Die Beleidigungen und Anschuldigungen des Schülers mir gegenüber habe ich ja schwarz auf weiß - und sind meiner Meinung nach so massiv, dass da nicht großartig darüber diskutiert werden muss.

    Erstens steht es dir offen, einen Strafantrag zu stellen. Für Ordnungsmaßnahmen wendest du dich an die Schulleitung. Wo ist jetzt das Problem? Bei der Schulleitung wäre ich schon längst gewesen, insbesondere um mir von der den Ausschluss vom Ausflug absegnen zu lassen.

  • "No way - das wird für ihn Konsequenzen haben."

    Das klingt sehr nach Kampfansage. Kannst machen, dann musste aber auch durchziehen. Letztendlich beschreibst du aber die Situation so, dass du nervlich zu Fuß unterwegs bist, während die Schülerin sich einen grinst. Da sind noch keine großartigen Konsequenzen zu sehen. Pass' auf, dass du dich nicht verrennst. Bisher scheint für dich auch nur die Konsequenz, dass du diese Schülerin nicht mehr unterrichtest, relevant.

  • Kann ich mich nicht weigern, den Schüler weiterhin zu unterrichten? Nochmal: Der Schüler hat mich in einem Rahmen persönlich angegriffen und beleidigt, das geht einfach gar nicht.

    Du gehst die Sache aus der falschen Perspektive an. Wenn der Schüler dich beleidigt hat => Strafanzeige.


    Wenn es dir nicht mehr zumutbar ist diesen Schüler zu unterrichten, muss die SL ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Das heißt aber im Zweifel nicht, dass der Schüler die Klasse verlässt sondern kann genauso bedeuten, dass man dich anders einsetzt.


    Ich würde über die Strafanzeige nachdenken und dann der SL mitteilen, dass ich der Meinung, dass man mir nicht zumuten kann weiterhin den Schüler zu unterrichten. Dabei dann der Hinweis auf das laufende juristische Verfahren. Dann muss sich die SL Gedanken machen, wie sie das Problem löst. Ob natürlich die Beleidigungen so heftig waren, das ein derartiges Vorgehen sinnvoll ist, musst Du wissen.

Werbung