Rückerstattung Geld Klassenfahrt bei Fehlverhalten von Schüler

  • Mit dieser Argumentation wäre ich sehr vorsichtig. Man darf niemanden dafür bestrafen, dass er versucht, seine Rechte wahrzunehmen, auch wenn es nur vermeintliche rechte sind und auch, wenn er dabei unverschämt auftritt.


    Ein Klassenausschluss ist eine Ordnungsmaßnahme, mit allen Verpflichtungen, die schulischerseits daran hängen.

    Ich bin eben der Meinung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Schüler und mir nach einigen Mails und Diskussionen zerrüttet ist und frage mich ernsthaft, wie ich ihn weiterhin objektiv beurteilen und unterrichten soll. Daher könnte ein Klassenwechsel ja durchaus auch für ihn eine Chance bedeuten und nicht nur ein Risiko. Du hast seine Mail nicht gelesen - allen, denen ich sie bisher gezeigt habe, ist erstmal die Kinnlade runtergefallen. Und dann kam immer - sehr deutlich - die Aussage: "O.k., DAS geht gar nicht. Das musst und das darfst du dir nicht bieten lassen." Ich überlege gerade, ob ich wegen den darin enthaltenen Bemerkungen nicht selber Anzeige erstatten soll. Ein älterer Kollege, der die "Sache" auch mitbekommen hatte, hatte auch nur die Augen verdreht, als ich ihm davon erzählte, dass die Abteilungsleitung jetzt Verhaltensregeln für den Schüler aufstellen will. Er meinte, von zehnmal Aufstellen dieser Regeln, hätte es zehnmal nichts gebracht leider.

  • Dass eben auch bei Minderjährigen der Ausschluss von der Klassenfahrt dennoch nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung der Fahrtkosten führt, kann man sich an einigen Urteilen von Verwaltungsgerichten schnell klar machen. Weiter oben ist eine entsprechende Entscheidung des VG München verlinkt und erst dieses Jahr gab es eine ähnliche Entscheidung des VG Berlin zu einer Fahrt einer 10. Klasse im Sommer 2022.

    Unser Schüler war ja volljährig, daher hat der Ausschluss am Bahnsteig auch keine unbeaufsichtige Situation hervorgerufen. Und der Schüler hat wohl auch eingesehen (wahrscheinlich nachdem er sich nochmal mit seinem Anwalt beraten hat), dass er das Geld nicht zurückverlangen kann. Darum geht es bei der Auseinandersetzung aber nur noch am Rande.

  • Ich hab jetzt nicht alles gelesen, weil der Konflikt sich offenbar immer mehr verändert hat. M.E. lässt du dich auf einer persönlichen Ebene verunsichern und kannst nicht auseinanderhalten, was rein rechtlich gerade angemessen ist. Vielleicht weiß die Rechtsberatung der Gewerkschaft weiter?


    Ich würde spontan sagen, wenn er dich beleidigt, zeige ihn unbedingt an. Wenn er das Eintrittsgeld einklagen will, lass ihn machen, was soll passieren? Mit einem Anwalt würde wahrscheinlich endlich Klarheit reinkommen.

    Wenn sein Verhalten eine Versetzung in eine andere Klasse rechtgefertigt, sprich das mit denen ab, die das veranlassen können, wahrscheinlich Schulleitung. Wenn diese nicht zustimmt, dann sitzt er halt weiterhin in deiner Klasse.


    Der Typ ist offenbar alt genug, um alleine am Bahnhof stehen gelassen zu werden, dann wird er auch alt genug sein, einen verpassten Phantasialandbesuch zu verkraften. Der muss mal ein bisschen subtil ausgelacht werden scheint mir.

  • Und? Lehn' dich entspannt zurück. Interessant wird das erst, wenn das Schreiben des Anwalts eingeht. Dieses wird dann an die Rechtsabteilung des Regierungspräsidiums weitergeleitet - die von Schulrecht und Verwaltungsrecht bestimmt mehr Ahnung haben, als der Winkeladvokat, der sich ein paar Euronen Beratungshonorar "erwirtschaften" will.
    Du bist dann sowieso aus der Sache raus. So what.

    Interessant wird es erst wenn einstweiliger Rechtsbehelf in Anspruch genommen wird. Dann wird es auch abschließend geklärt.

  • ich dachte, der Personalrat könnte mich stärken.

    Er kann Dich stärken indem er Dich berät und ggf. begleitet. Aber insgesamt machst Du Dir über den Spinner zu viel Gedanken, das ist vergeudete Lebensenergie. Du hast nichts zu befürchten, also bleib locker und verfolge das Schauspiel.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ist der nicht dafür da, mich im Gespräch mental zu stärken? Mich belastet diese "Sache" sehr - ich dachte, der Personalrat könnte mich stärken.

    Ja, aber nicht im Gespräch mit Schülern.

  • Ich bin eben der Meinung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Schüler und mir nach einigen Mails und Diskussionen zerrüttet ist und frage mich ernsthaft, wie ich ihn weiterhin objektiv beurteilen und unterrichten soll.

    Wenn es objektives Fehlverhalten oder Beleidigungen des Schülers gegen dich gibt, kann darauf mit Ordnungsmaßnahmen reagiert werden und es kann im Rahmen des üblichen Eskalationsprozesses auch zu einem Klassenausschluss kommen. Wenn es die nicht gibt, ist die Aussage "Ich kann den Schüler nicht objektiv beurteilen" keine Abkürzung an, die an einem ordnungsgemäßen Verfahren vorbei führt. Schüler objektiv zu beurteilen, ist deine Dienstpflicht. Wenn du der nicht mehr nachkommen kannst, musst du dich an den Schulleiter wenden und mit ihm eine Lösung dafür finden, die vermutlich nur darin liegen kann, dass du als Lehrkraft aus der Klasse genommen wirst, nicht der Schüler. Deine subjektive Einschätzung ändert nichts an der Tatsache, dass ein Klassenausschluss eine Ordnungsmaßnahme ist und gesetzlichen Voraussetzungen unterliegt.

  • Wenn es objektives Fehlverhalten oder Beleidigungen des Schülers gegen dich gibt, kann darauf mit Ordnungsmaßnahmen reagiert werden und es kann im Rahmen des üblichen Eskalationsprozesses auch zu einem Klassenausschluss kommen. Wenn es die nicht gibt, ist die Aussage "Ich kann den Schüler nicht objektiv beurteilen" keine Abkürzung an, die an einem ordnungsgemäßen Verfahren vorbei führt. Schüler objektiv zu beurteilen, ist deine Dienstpflicht. Wenn du der nicht mehr nachkommen kannst, musst du dich an den Schulleiter wenden und mit ihm eine Lösung dafür finden, die vermutlich nur darin liegen kann, dass du als Lehrkraft aus der Klasse genommen wirst, nicht der Schüler. Deine subjektive Einschätzung ändert nichts an der Tatsache, dass ein Klassenausschluss eine Ordnungsmaßnahme ist und gesetzlichen Voraussetzungen unterliegt.

    Es liegt objektives Fehlverhalten des Schülers vor - und das ist auch belegbar. Naja, wenn du von einem Schüler beleidigt wirst, mehrfach und massiv, dann ist es doch nur nachvollziehbar, dass du irgendwann nicht mehr objektiv in der Beurteilung bist. Wir hatten im Seminar im Rahmen des Referendariats mal eine Situation, in der die Seminarleiterin uns fragte, wer von uns glaube, immer objektiv urteilen zu können. Ich war einer von zwei Anwesenden, die nicht aufgezeigt haben - und ich weiß heute noch, dass sie sagte: "Schade, nur zwei sind ehrlich."

    Dass ich aus der Klasse genommen werde - das hatte die Bildungsgangleitung schon gesagt, schließt sie deshalb aus, weil es im Zweifelsfall organisatorisch wesentlich einfacher sei, den Schüler aus der Klasse zu nehmen als mich. Deshalb fühle ich mich von ihr auch jetzt schon im Stich gelassen, weil sie meinem Wunsch, den Schüler in eine andere Klasse zu versetzen, nicht entsprechen wollte und Zielvereinbarungen abschließen will, die dann einzuhalten sind. Und am Ende bin ich es dann ja, die nächsten Donnerstag in der Klasse einem mich angrinsenden Schüler gegenüber steht - und nicht sie. Ich frage mich gerade, wie viele Runden ich noch mit dem Schüler "drehen" muss - es gab vorher schon etliche Situationen, wo er zur Bildungslangverantwortlichen gelaufen ist. Immer, weil er sich ungerecht beurteilt fühlte. Es blieb immer erfolglos für ihn, hatte aber für mich immer anstrengende Gespräche mit Belegen, etc. zur Folge. Und da darf ich mich ja schonmal fragen, wann hier "Schluss" ist - auch im Hinblick darauf, dass in der Klasse noch mehr als 20 andere Schüler sind und ich insgesamt noch mehr als 130 Schüler habe. Eine interne Konsequenz habe ich schon gezogen - ich werde mich nicht mehr als Klassenleitung für die HBF zur Verfügung stellen im nächsten Jahr. Das habe ich gerne gemacht, weil ich vorher die Bildungsgangverantwortliche stärkend im Rücken hatte, jetzt ist das ja leider mit der "Neuen" nicht mehr der Fall. Und falls ihr schreibt, dass ich mir das nicht aussuchen könne - doch kann ich. Ich kann und werde weiterreduzieren auf eine halbe Stelle dann - was die Klassenleitung in der HBF ausschließt.

  • dann ist es für alle Beteiligten nur nachvollziehbar, dass du irgendwann nicht mehr objektiv in der Beurteilung bist.

    Hm, gerade dann muss man umso objektiver sein und / aber sehr genau dokumentieren, warum man welche Note gibt. Für den Schüler, aber auch als Rückmeldung für sich selbst . Finde ich.

  • Hm, gerade dann muss man umso objektiver sein und / aber sehr genau dokumentieren, warum man welche Note gibt. Für den Schüler, aber auch als Rückmeldung für sich selbst . Finde ich.

    Tja, was man muss und was man dann macht - weil das Unterbewusstsein bewiesenermaßen eine Rolle spielt - sind doch zweierlei paar Dinge, oder? Und ich dokumentiere relativ viel, beispielsweise erfasse ich die mündliche Mitarbeit nach jeder Stunde mit einem bestimmten digitalen Tool, so dass ich schon "Verläufe" über etliche Monate habe und nicht "aus dem Kopf" heraus irgendwelche Noten verteile. Und wir haben uns gerade intern in der HBF geeinigt, dass die Mitarbeit nicht mehr als 20 % ausmacht. Aber besagter Schüler hatte trotzdem endlos rumdiskutiert auch bei den Epochalnoten - und sorry, irgendwann nervt es dann einfach nur und raubt Energie. Ich bin gerade schon wieder bedient, weil ich in diesem Schuljahr relativ "weiche" BWL-Fächer habe, wo er bestimmt auch wieder endlos rumdiskutieren wird, bezüglich der Punkte, die ich vergebe...Und da würde ich mir einfach von der Abteilungsleitung mehr Rückendeckung und diese Woche klare Ansagen an den Schüler wünschen. Und eben diese Erwartungshaltung hatte ich eben auch dem Chef unseres Personalrates kommuniziert. Der übrigens, nachdem ich ihm die Mail des Schülers zugeschickt hatte, verwundert darüber war, dass dem Schüler noch so viel Raum eingeräumt wird - nach dieser Mail, die einfach gar nicht geht. Meine Mama, die Lehrerin war, meinte, dass SuS für diese Mail von der Schule verwiesen worden wären früher. Heute diskutiert man noch ewig rum.

  • Aber insgesamt machst Du Dir über den Spinner zu viel Gedanken, das ist vergeudete Lebensenergie. Du hast nichts zu befürchten, also bleib locker und verfolge das Schauspiel.

    Ich würde mir wünschen, dass mir die "Sache" nicht so nahe gehen würde. Allerdings ist das nach der Mail einfacher gesagt als getan - das mit dem Abgrenzen. Und nachdem ich dann zur Abteilungsleitung gegangen bin damit, betreibt diese auch noch Täter-Opfer-Umkehr und gibt dem Schüler endlos Raum mit der Frage, was denn zu dieser Mail geführt haben könne und dafür müsse man auch Verständnis haben, etc. Nein, habe ich nicht.

  • wo er bestimmt auch wieder endlos rumdiskutieren wird,

    Ich glaube nicht, dass diese Schülerin diskutiert. Dazu gehörten Argumente. Sie wird nur meckern.


    Du solltest auch keine Diskussion daraus machen. Hör‘ dir das Gemecker an und mache klar, dass es keine Rolle spielt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Dann gehe den korrekten Weg über die Klassenkonferenz und Ordnungsmaßnahme und Versuch keine Abkürzung an den rechtlichen Regelungen vorbei zu finden.

    Nun hat aber die Abteilungsleitung für Mittwoch einen Gesprächstermin nur mit uns Klassenleitern und dem Schüler angesetzt. Den Schüler hat sie nett angeschrieben, ihm ein Gespräch vorher angeboten (obwohl sie zu uns meinte, das würde sie nicht mehr machen) und auch gesagt, dass er zusätzlich eine Person seines Vertrauens mitbringen darf. Wunderbar...

    • Offizieller Beitrag

    Tut mir leid, aber das ist richtig so,

    Der Schüler stände dir, dem Klassenleiter UND dem Abteilungsleiter gegenüber. Natürlich kann er da eine Person seines Vertrauens mitnehmen.

    (So wie man als Lehrer immer den PR mit zu einem Gespräch mit dem Schulleiter nehmen darf)

  • Tut mir leid, aber das ist richtig so,

    Der Schüler stände dir, dem Klassenleiter UND dem Abteilungsleiter gegenüber. Natürlich kann er da eine Person seines Vertrauens mitnehmen.

    (So wie man als Lehrer immer den PR mit zu einem Gespräch mit dem Schulleiter nehmen darf)

    Ja, theoretisch gebe ich dir Recht, allerdings habe ich hier praktisch das Gefühl, dass die Abteilungsleitung pro Schüler ist (der sollte auf jeden Fall in der Klasse bleiben, das ist das Ziel, unabhängig davon, was das mit mir macht) und meine Co-Klassenleitung neutral ist. Auch stört mich, dass die Abteilungsleitung vorher meinte, sie würde kein Gespräch mehr mit dem Schüler führen und es jetzt doch tut vorher. Da hält sie sich ja an eine so vorgegebene Absprache nicht. Da die Abteilungsleitung ja mir vorgesetzt ist - rechtfertigt es da keine Teilnahme des Personalrats? Nochmal: Es gab bei der alten Abteilungsleitung schon diverse "Runden" mit dem Schüler vor dieser Mail. Ich frage mich, wann es dann mal reicht.

  • Ja, theoretisch gebe ich dir Recht, allerdings habe ich hier praktisch das Gefühl, dass die Abteilungsleitung pro Schüler ist (der sollte auf jeden Fall in der Klasse bleiben, das ist das Ziel, unabhängig davon, was das mit mir macht) und meine Co-Klassenleitung neutral ist.

    Es braucht schon eine gewisse Schwere von Regelverstößen, um überhaupt über eine so einschneidende Maßnahme wie einen Klassenwechsel zu sprechen. Es ist Aufgabe der Abteilungsleitern, möglichst sachlich auf die Vorgänge zu schauen und sich nicht von Personen, die selbst in einer Situation emotional betroffen sind, mitreißen zu lassen.


    Auch stört mich, dass die Abteilungsleitung vorher meinte, sie würde kein Gespräch mehr mit dem Schüler führen und es jetzt doch tut vorher. Da hält sie sich ja an eine so vorgegebene Absprache nicht.

    Der Schüler hat das Recht, gehört zu werden. Pauschal kann man sicher nicht jedes Gespräch mit ihm in der Zukunft verweigern. Dabei darf er durchaus auch eine Vertrauensperson dabei haben. Ob nun ein konkretes Gespräch wirklich sinnvoll und nötig ist, insbesondere wenn der exakt gleiche Sachverhalt eh nur wiederholt durchgekaut wird, ist natürlich fraglich. Es bietet sich sicher an, gemeinsam mit der Abteilungsleitung vorab einen Leitfaden und die Zielstellung für das Gespräch aufzustellen.

  • Es braucht schon eine gewisse Schwere von Regelverstößen, um überhaupt über eine so einschneidende Maßnahme wie einen Klassenwechsel zu sprechen.

    Nochmal: Ich frage mich, ab welchem Punkt von persönlichen Beleidigungen seitens des Schülers mir gegenüber ich dazu gezwungen werden kann, ihn weiter zu unterrichten. Die Abteilungsleitung will ja selbst entscheiden, was weiterhin geschieht. Mich greift das Ganze doch sehr an - und das kann dann tatsächlich auch keiner beurteilen. Ich werde mich krankschreiben lassen erstmal, bis ich in Ruhe ein Gespräch mit dem Personalrat geführt habe. In meinem jetzigen Zustand führe ich sehr sicher kein Gespräch.

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