Eher nicht. Ich denke du irrst.
Hast du dich mit den verlinkten Quellen genau zu diesem Punkt überhaupt auseinandergesetzt? Scheinbar nicht. Du darfst andersherum aber gerne durch eigene belastbare Quellen belegen, dass an eurer Behauptung, es mache bezüglich der Ansprüche einen Unterschied ob die Person volljährig ist oder nicht, etwas dran wäre.
Ich bin mir nur relativ sicher, dass dir das nicht gelingen wird. Dass eben auch bei Minderjährigen der Ausschluss von der Klassenfahrt dennoch nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung der Fahrtkosten führt, kann man sich an einigen Urteilen von Verwaltungsgerichten schnell klar machen. Weiter oben ist eine entsprechende Entscheidung des VG München verlinkt und erst dieses Jahr gab es eine ähnliche Entscheidung des VG Berlin zu einer Fahrt einer 10. Klasse im Sommer 2022.