Rückerstattung Geld Klassenfahrt bei Fehlverhalten von Schüler

  • Eher nicht. Ich denke du irrst.

    Hast du dich mit den verlinkten Quellen genau zu diesem Punkt überhaupt auseinandergesetzt? Scheinbar nicht. Du darfst andersherum aber gerne durch eigene belastbare Quellen belegen, dass an eurer Behauptung, es mache bezüglich der Ansprüche einen Unterschied ob die Person volljährig ist oder nicht, etwas dran wäre.


    Ich bin mir nur relativ sicher, dass dir das nicht gelingen wird. Dass eben auch bei Minderjährigen der Ausschluss von der Klassenfahrt dennoch nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung der Fahrtkosten führt, kann man sich an einigen Urteilen von Verwaltungsgerichten schnell klar machen. Weiter oben ist eine entsprechende Entscheidung des VG München verlinkt und erst dieses Jahr gab es eine ähnliche Entscheidung des VG Berlin zu einer Fahrt einer 10. Klasse im Sommer 2022.

  • Alt genug, um deine Aussagen als Seich zu erkennen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Damit hast du dich gerade selbst disqualifiziert. Eigentor würde ich sagen.

    Richtig. Als Lehrkraft sollte man die Rechtschreibung beherrschen. Das schreibt sich "Soich" ;)

    Doch. Das geht. Dafür würde sich der Betrag der restlichen SuS erhöhen.

    Wir hatten mal den Fall beim Arbeitsamt.

    Ein Schüler hat das Geld vom Amt erhalten, ist nicht mitgefahren und das Amt hat das Geld dann wiederbekommen.

    Da hat eben niemand der Forderung der Arbeitsverwaltung widersprochen. Daraus einen allgemeingültigen Rechtsanspruch ableiten zu wollen ist ein

    Wenn du beim Reiseveranstalter die Reise stornierst - oder er dir wegen deines Fehlverhaltens die Mitreise verweigert, bekommst du dein Geld auch nicht (vollständig) zurück. Die anderen Fahrgäste würden sich zu Recht beklagen, wenn deren Reisepreis plötzlich erhöht wird, weil ein Mitreisender dem Sicherheitsbeamten eine gepfeffert hat und nicht in den Flieger darf.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Hallo, ich wollte euch bezüglich des Threads gerne updaten: Heute hat ein Gespräch zwischen der neuen Bildungsgangverantwortlichen und uns Klassenlehrern bezüglich des Schülers stattgefunden. Das Ganze geht insofern in eine neue "Runde", als er einen Anwalt eingeschaltet hatte, um eventuelle Erstattungsansprüche prüfen zu lassen. In einem erneuten Gespräch mit mir letzten Donnerstag zeigte der Schüler keinerlei Einsicht, vielmehr fühlt er sich weiterhin ungerecht behandelt insgesamt, er sieht nicht, dass er irgendwas falsch gemacht haben könnte... Wir Lehrer hatten dann heute der neuen Abteilungsleitung den bisherigen Schriftverkehr, etc. zukommen lassen. Nächste Woche soll es jetzt zu einem Gespräch mit dem Schüler und uns und der Abteilungsleitung kommen - ich selbst hatte den Wunsch formuliert, dass der Schüler besser in der Parallelklasse aufgehoben sein könnte, ich befürchte endlose und sinnlose Diskussionen mit ihm. Und es ist auch einfach zu viel vorgefallen...Die Abteilungsleitung meint, dass könne die ultima ratio sein, aber man könnte auch durch das Aufstellen bestimmter Verhaltensregeln, an die sich der Schüler zu halten hat (keine Noten verhandeln, keine Klassenarbeitsergebnisse verhandeln, etc.) ein gutes Commitment erreichen. Ich bin mal gespannt, wie das Gespräch nächste Woche wird...

  • Es gibt diese Anspruchshaltung "Ich habe eine RS Versicherung und gebe alles dem Anwalt". Das sind dann aber auch die, die spätestens beim vierten Mal die Kündigung auf dem Tisch liegen haben😂.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es gibt diese Anspruchshaltung "Ich habe eine RS Versicherung und gebe alles dem Anwalt". Das sind dann aber auch die, die spätestens beim vierten Mal die Kündigung auf dem Tisch liegen haben😂.

    Ich bin mal gespannt, wie nächste Woche das Gespräch mit dem Schüler läuft. Ein erfahrener Kollege, dem ich heute von den geplanten mit dem Schüler erzählt, meinte, jo, das kenne er nur zu gut. Und in 9 von 10 Fällen hat man sich nach ein paar Wochen wieder zusammengesetzt oder auch nicht. Eher selten hätten die Zielvereinbarungen jedenfalls zum gewünschten Verhalten geführt. Ehrlich gesagt, war es auch das, was ich gestern dachte. Allein die Entscheidung trifft letztlich die Abteilungsleitung...

  • Hallo, ich wollte euch bezüglich des Threads gerne updaten: Heute hat ein Gespräch zwischen der neuen Bildungsgangverantwortlichen und uns Klassenlehrern bezüglich des Schülers stattgefunden. Das Ganze geht insofern in eine neue "Runde", als er einen Anwalt eingeschaltet hatte, um eventuelle Erstattungsansprüche prüfen zu lassen. In einem erneuten Gespräch mit mir letzten Donnerstag zeigte der Schüler keinerlei Einsicht, vielmehr fühlt er sich weiterhin ungerecht behandelt insgesamt, er sieht nicht, dass er irgendwas falsch gemacht haben könnte... Wir Lehrer hatten dann heute der neuen Abteilungsleitung den bisherigen Schriftverkehr, etc. zukommen lassen. Nächste Woche soll es jetzt zu einem Gespräch mit dem Schüler und uns und der Abteilungsleitung kommen - ich selbst hatte den Wunsch formuliert, dass der Schüler besser in der Parallelklasse aufgehoben sein könnte, ich befürchte endlose und sinnlose Diskussionen mit ihm. Und es ist auch einfach zu viel vorgefallen...Die Abteilungsleitung meint, dass könne die ultima ratio sein, aber man könnte auch durch das Aufstellen bestimmter Verhaltensregeln, an die sich der Schüler zu halten hat (keine Noten verhandeln, keine Klassenarbeitsergebnisse verhandeln, etc.) ein gutes Commitment erreichen. Ich bin mal gespannt, wie das Gespräch nächste Woche wird...

    Danke für die Rückmeldung.

    Ich drücke die Daumen, dass es sich doch relativ entspannt löst.

  • Das Ganze geht insofern in eine neue "Runde", als er einen Anwalt eingeschaltet hatte, um eventuelle Erstattungsansprüche prüfen zu lassen.

    Und? Lehn' dich entspannt zurück. Interessant wird das erst, wenn das Schreiben des Anwalts eingeht. Dieses wird dann an die Rechtsabteilung des Regierungspräsidiums weitergeleitet - die von Schulrecht und Verwaltungsrecht bestimmt mehr Ahnung haben, als der Winkeladvokat, der sich ein paar Euronen Beratungshonorar "erwirtschaften" will.
    Du bist dann sowieso aus der Sache raus. So what.

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  • Danke für die Rückmeldung.

    Ich drücke die Daumen, dass es sich doch relativ entspannt löst.

    Ich überlege gerade, warum die Bildungsgangverantwortliche nach der ziemlich unverschämten Mail des Schülers nicht direkt einen Klassenwechsel veranlasst hatte; was ich wollte und was auch möglich wäre und was auch mein Ziel wäre. Inzwischen war der Schüler auch bei der Schulsozialarbeit, die sich wieder eingeschaltet hatte. Und ich frage euch - sollte ich dann nicht den Personalrat in Kenntnis setzen, der für MICH spricht? Die Abteilungsleitung hat inzwischen zum Gespräch eingeladen, dem Schüler aber angeboten, ihn vorher eine halbe Stunde zu hören. Was ist davon zu halten? Denn zu "uns" hatte sie beim letzten Gespräch gesagt, sie würde jetzt nicht nochmal auch den Schüler hören.

  • Ich überlege gerade, warum die Bildungsgangverantwortliche nach der ziemlich unverschämten Mail des Schülers nicht direkt einen Klassenwechsel veranlasst hatte; was ich wollte und was auch möglich wäre und was auch mein Ziel wäre. Inzwischen war der Schüler auch bei der Schulsozialarbeit, die sich wieder eingeschaltet hatte. Und ich frage euch - sollte ich dann nicht den Personalrat in Kenntnis setzen, der für MICH spricht? Die Abteilungsleitung hat inzwischen zum Gespräch eingeladen, dem Schüler aber angeboten, ihn vorher eine halbe Stunde zu hören. Was ist davon zu halten? Denn zu "uns" hatte sie beim letzten Gespräch gesagt, sie würde jetzt nicht nochmal auch den Schüler hören.

    Da ich keine der Personen kenne, ist jede Antwort nur Spekulation.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die neue Bildungsgangverantwortliche sich erst ein eigenes Bild machen will von allen Personen. Sie startet ja in der Mitte des Konflikts.


    Auch die anderen wollen sich wahrscheinlich beide Seiten anhören um sich ein Bild zu machen.

    Und vielleicht auch erst mal abwarten was vom Anwalt kommt, bevor sie eine Entscheidung treffen.


    Den Personalrat fragen ob eine Person dich begleiten kann, ist sicher nicht verkehrt.

  • Der Schüler will ja hier keinen Anwalt einschalten - hatte aber vorher damit gedroht. Die erste Mail an mich kam sicher auch nicht von ihm.


    Ich habe die Mail von ihm inzwischen diversen anderen Lehrern gezeigt - alle waren der Meinung, dass nach der Mail ein Klassenwechsel nur logisch sei. Mich belastet das Ganze inzwischen unglaublich - und der Schüler lacht sich ins Fäustchen und wird immer noch gehört und man begegnet ihm immer noch mit Verständnis.

  • Der Personalrat ist da zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder beteiligt noch zuständig. Du kannst Dir bei Bedarf dort lediglich Rat einholen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Der Personalrat ist da zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder beteiligt noch zuständig. Du kannst Dir bei Bedarf dort lediglich Rat einholen.

    Ist der nicht dafür da, mich im Gespräch mental zu stärken? Mich belastet diese "Sache" sehr - ich dachte, der Personalrat könnte mich stärken.

  • Der Schüler will ja hier keinen Anwalt einschalten - hatte aber vorher damit gedroht. Die erste Mail an mich kam sicher auch nicht von ihm.


    Ich habe die Mail von ihm inzwischen diversen anderen Lehrern gezeigt - alle waren der Meinung, dass nach der Mail ein Klassenwechsel nur logisch sei. Mich belastet das Ganze inzwischen unglaublich - und der Schüler lacht sich ins Fäustchen und wird immer noch gehört und man begegnet ihm immer noch mit Verständnis.

    Ok. Dann hatte ich das falsch verstanden. Welcher Schüler wollte dann den Anwalt einschalten?


    Wie gesagt, ich kenne alle Beteiligten nicht, deshalb alles reine Spekulation.

    Gerade vor weitreichenden Entscheidungen, wie ein Klassenwechsel, ist es (jedenfalls in Bayern) so, dass alle Seiten gehört werden müssen.

  • Ich überlege gerade, warum die Bildungsgangverantwortliche nach der ziemlich unverschämten Mail des Schülers nicht direkt einen Klassenwechsel veranlasst hatte; was ich wollte und was auch möglich wäre und was auch mein Ziel wäre.

    Mit dieser Argumentation wäre ich sehr vorsichtig. Man darf niemanden dafür bestrafen, dass er versucht, seine Rechte wahrzunehmen, auch wenn es nur vermeintliche rechte sind und auch, wenn er dabei unverschämt auftritt.


    Ein Klassenausschluss ist eine Ordnungsmaßnahme, mit allen Verpflichtungen, die schulischerseits daran hängen.

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