In dem Fall der Erstellerin geht aber darum, dass Tickets nicht erstattet werden können. Fad heißt, ich erbringe eine Zahlung in dem Wissen, dass ich das Geld bei Krankheit oder was auch immer, nicht zurückbekommen werde. So, wie wenn ich eine Reise zu spät storniere.
Sie hat sich nicht selbst daran bereichert, in dem sie Geld unterschlagen hat, sondern sie hat das Geld nicht mehr. Es geht in ihrem Problem deshalb auch darum, ob und wie sie das zurückzahlen müsste.
Richtig. Etwas anderes wäre es gewesen/ ist es, wenn die TE 20 € (im Vorfeld) von den Schüler:innen eingenommen hat und am Bahnhof (am Tag der Abreise) z.B. Vierertickets zahlt und auch den Eintritt vor Ort bezahlt. Dann fallen ja keine Kosten an und wenn die TE dann das GEld einbehalten würde, wäre es Unterschlagung.