Rückerstattung Geld Klassenfahrt bei Fehlverhalten von Schüler

    • Offizieller Beitrag

    llerdings fing der ganze Zirkus ja damit an, dass der Schüler um Notenanhebung gebeten hatte kurz vor,bzw. nochmal nach der Konferenz.

    merkwürdig, dass so kleckerlesweis weitere Einzelheiten genannt werden.

    Zum Thema "authentische Entschuldigung":

    wie genau hätte sowas aussehen können? Ab dem Moment, in dem an eine Entschuldigung die Teilmahme an einer besonders schönen Schulveranstaltung geknüpft wird, kann doch so eine Entschuldigung gar nicht "von Herzen" kommen-- falls es das ist, was unter "authentisch" gemeint ist.

  • Zitat von Kathie:


    Dass die anderen Schüler quasi mitbezahlen, falls einer ausfällt (sei es aus Krankheitsgründen oder aufgrund von Fehlverhalten) scheint mir persönlich nicht ganz richtig.


    Zu dem betreffenden Fall wurde schon alles gesagt, ich drücke die Daumen, dass sich der Sturm wieder legt, glaube auhc nicht, dass der Schüler sein Geld einklagt, und finde es dennoch ungünstig, ihn trotz Entschuldigung auszuschließen, weil man entscheidet, dass die Entschuldigung nicht aufrichtig war. Das hat so ein bisschen was von Willkür, aus den Augen des Schülers gesehen. Nächstes Mal machst du es anders, und jetzt: da wird schon nix mehr kommen. Schöne Ferien!


    Kann sein, dass du Recht hast, Kathie. Aber ich verstehe auch Haubsi. Man kennt ja diese erzwungenen Entschuldigungen, bei denen man sicher ist, dass es dem anderen nicht leidtut und er auch nicht einsichtig ist. Zumal ja auch vorher Zeit genug gewesen wäre.

    Wie gesagt, ich würde an die SL verweisen (irgendwer muss ja zuständig sein) und erst einmal abschalten.

  • Ich denke, das Problem liegt ganz woanders und gar nicht so sehr bei diesem Vorfall, die Beschäftigung damit ist einfach ein Symptom von ganz anders gelagerten Zweifeln, die in Ordnung und auch vollkommen berechtigt sind. Dabei geht es auch gar nicht darum, ob ihr Fehler gemacht wurde. Ich wünsche der Erstellerin auf jeden Fall jetzt die Möglichkeit, abzuschalten und sich auf schöne Dinge zu fokussieren.


    Einfach für jetzt mal denken: es gibt auch einen Weg, der am A**** vorbeiführt. Und sich schöne Ferien machen.😀

  • Der Ausschluss von einer schulischen Veranstaltung stellt im ganzen Bundesgebiet einen Verwaltungsakt dar, weil es ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Schülers ist und unmittelbare rechtliche Außenwirkung ebenfalls gegeben ist. Verwaltungsakte führen in allen Bundesländern zu Ordnungsmaßnahmen, die abschließend gesetzlich geregelt sein müssen (in RLP wären das SchulG und die jeweiligen SchulO zu den Schulformen). Der Ausschluss von einer sonstigen Schulveranstaltung obliegt in RLP dem Schulleiter (das gilt z.B. in NRW auch dann wenn man einen Schüler während einer Fahrt nach Hause schicken möchte, dann ruft man die Schulleitung an und holt sich das okay dafür, sonst ist das rechtlich nicht haltbar).


    In Bezug auf die Frage des Geldes dürfte das sekundär sein, wenn deine Schulleitung dir Rückendeckung gibt und sagt, dass der Ausschluss gerechtfertigt ist. In dem Fall kann sich der Schüler dann an den Schulträger (Schulen sind nicht-rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts, da gibt's nix zu holen) wenden und schauen, ob er da sein Geld wieder bekommt zur Not in Klageverfahren. Was da passiert, kann dir aber herzlich egal sein, solange dich a) die Schulleitung in Bezug auf die Ordnungsmaßnahme stützt und b) du die Finanzen für den Ausflug ordentlich abgerechnet hat.


    Und jetzt mal ehrlich c) glaubst du der Schüler geht den Klageweg wegen 50€?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich denke, das Problem liegt ganz woanders und gar nicht so sehr bei diesem Vorfall, die Beschäftigung damit ist einfach ein Symptom von ganz anders gelagerten Zweifeln, die in Ordnung und auch vollkommen berechtigt sind. Dabei geht es auch gar nicht darum, ob ihr Fehler gemacht wurde. Ich wünsche der Erstellerin auf jeden Fall jetzt die Möglichkeit, abzuschalten und sich auf schöne Dinge zu fokussieren.


    Einfach für jetzt mal denken: es gibt auch einen Weg, der am A**** vorbeiführt. Und sich schöne Ferien machen.😀

    Der Schüler war ja schon vorher unverschämt. Man muss sich auch nicht alles bieten lassen.


    Manchmal sieht es nach den Ferien auch wieder ganz anders aus. Wurde mal via Schulleitung am letzten Schultag von einer Mutter bedroht, weil ich dem Sohn in Mathe in der 2. Klasse eine 4 gegeben hatte. Nach den Ferien war die Sache nicht mehr präsent.

    Aber ich habe daraus gelernt und in der 2. Klasse ab dem 1. Test Noten darunter geschrieben. Sonst gab es die erst ab dem 2. Halbjahr, aber wir schreiben ja ein Jahreszeugnis und manche Eltern verstehen nur die Sprache der Noten.

  • Der Schüler war ja schon vorher unverschämt. Man muss sich auch nicht alles bieten lassen.

    Das weiß ich und ich habe auch keiner Stelle geschrieben, dass man sich alles bieten lassen muss. Ganz im Gegenteil. Ich kann der Erstellerin wie gesagt den Rat geben, grundsätzlich einmal Dinge zu hinterfragen. Das ist ein gut gemeinter Rat, ich zweifle damit ihre Kompetenz nicht an. Mir drängt sich nur auf, dass das Kernproblem woanders liegen könnte und wenn das so ist und sie das gesehen hat, könnte sich manches für sie viel einfacher gestalten.

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe eine rechtliche Frage: Ende des Schuljahres hatte ich mit meiner Klasse einen Ausflug ins Phantasialand gemacht. Das Geld hierfür hatten wir vorher von den SuS eingesammelt. Ein Schüler hatte sich mir gegenüber vorher schlecht benommen, wir waren damit zur Schulformverantwortlichen gegangen, die sich eingeschaltet und ihm eine Mail geschrieben hatte wegen eines Schlichtungsgespräches. Darin hatte sie auch geschrieben, dass er von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann, wenn das die Klassenlehrerin möchte. Ich hatte ihm dann nochmal separat geschrieben, dass ich ihn nicht mitnehmen werde, wenn er sich nicht bei mir entschuldigen sollte. Das war alles montags. Donnerstags morgens steht der Schüler an der Bahn und ich erkläre ihm, dass er wegen der fehlenden Entschuldigung nicht mitfahren darf (hatte ich vorher mit meiner Stellvertretung so abgesprochen). Meine Mail und die der Schulformverantwortlichen hatte er wohl nicht gelesen (behauptete er). Er hatte dann irgendwas in seinen Bart genuschelt von wegen Entschuldigung. Für mich klang das nicht glaubhaft, daher hatte ich ihn ausgeschlossen. Nun verlangt er sein Geld zurück. Wie ist die Rechtslage?


    Vielen Dank im voraus.

    Klar kann er sein Geld verlangen wenn er die Fahrt nicht angetreten hat.

  • Was er selbst verschuldet hat.

    Darum gehts nicht. Mein Freund ist Rechtsanwalt. Ich hab ihn eben noch einmal gefragt, weil mich dein Fall interessiert hat.

    Wenn der Schüler unter 18 ist, ist es egal, ob er das verschuldet hat.

    Über 18 an Berufsschulen würde die Sache anders aussehen.

    Du kannst nicht einfach das Geld einbehalten.

    Das wäre Unterschlagung für eine nicht erbrachte Leistung.

    Das ist vom Sachverhalt so, als ob du auf amazon etwas bestellst, das Geld abgebucht bekommt und der Verkäufer liefert nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Er kann ja die schon gekauften Tickets einsehen: Wenn ich eine Gruppenkarte für 19 SuS im Vorfeld kaufe, kann ich nicht dem 19. Schüler einen 19-tel davon auszahlen und dafür den Preis für die Anderen erhöhen.
    Das selbe gilt für ein Zugticket oder für die Buskalkulation.
    Das geplante Eis oder der Zusatzpreis für den Eintritt zu einer Aktivität, die man erst vor Ort bucht, das kriegt er alles zurück.

  • Der Schüler ist volljährig.


    Gib es an die SL weiter, genieß die Ferien und verweise den Schüler zur Not auf den Klageweg. Und in Zukunft schließe ihn gleich aus, ohne eine erzwungene Entschuldigung zu verlangen :)

  • Der Schüler ist volljährig.


    Gib es an die SL weiter, genieß die Ferien und verweise den Schüler zur Not auf den Klageweg. Und in Zukunft schließe ihn gleich aus, ohne eine erzwungene Entschuldigung zu verlangen :)

    Dann ist das was anderes.

    Klagt er, würde er aber sicher recht bekommen.

  • Das selbe gilt für ein Zugticket oder für die Buskalkulation.
    Das geplante Eis oder der Zusatzpreis für den Eintritt zu einer Aktivität, die man erst vor Ort bucht, das kriegt er alles zurück.

    Doch. Das geht. Dafür würde sich der Betrag der restlichen SuS erhöhen.

    Wir hatten mal den Fall beim Arbeitsamt.

    Ein Schüler hat das Geld vom Amt erhalten, ist nicht mitgefahren und das Amt hat das Geld dann wiederbekommen.

  • Gibst du auch das Geld zurück, wenn jemand wegen Krankheit nicht mitfährt? Ist auch eine nichterbrachte Leistung.

    • Offizieller Beitrag

    Nein.
    Klar, und wenn der Rechnungshof mich überprüft, wie erkläre ich denn, dass Peter und Süeda statt 16 Euro für Eintritt 20 Euro bezahlt haben?
    Wenn ich im Vorfeld Gruppentickets à je 5 Personen kaufe und meine 23 SuS so kalkuliere, okay, aber sonst geht es nicht.
    -> Verdacht der Vorteilnahme (War das vielleicht mein Kind, das das "kostenlose" Ticket bekommen hat?

  • Ganz anderer Sachverhalt. Das ist auch keine Unterschlagung, in deinem Beispiel, sondern Betrug. Man gibt vor, etwas zu verkaufen und macht es dann nicht. Dann prüft die Staatsanwaltschaft, ob du vorsätzlich gehandelt hast oder nicht. Das heißt, ob die Ware überhaupt vorlag oder ob du nur vorgegeben hast, dass du ein solches Geschäft eingehen würdest.


    In dem Fall der Erstellerin geht aber darum, dass Tickets nicht erstattet werden können. Fad heißt, ich erbringe eine Zahlung in dem Wissen, dass ich das Geld bei Krankheit oder was auch immer, nicht zurückbekommen werde. So, wie wenn ich eine Reise zu spät storniere.


    Sie hat sich nicht selbst daran bereichert, in dem sie Geld unterschlagen hat, sondern sie hat das Geld nicht mehr. Es geht in ihrem Problem deshalb auch darum, ob und wie sie das zurückzahlen müsste.

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