Rückerstattung Geld Klassenfahrt bei Fehlverhalten von Schüler

  • Wie gesagt, du kannst darüber argumentieren, dass du das nicht vertrauenswürdig empfunden hast und ihn aus pädagogischen Gründen ausschließen musstest. Es ist eine Kann-Regelung, er war sich dessen bewusst und er ist verpflichtet, die Mails zu lesen. Schreib der verantwortlichen Person eine Mail mit Bitte um Rückmeldung und vielleicht auch ihn ins cc, dann sieht er, dass du dich kümmerst und um ein Gespräch bittest. Dann setzt ihr euch zusammen, mit einer weiteren Kollegin, erläutert die Gründe und schaut, wie er reagiert. Alles andere bringt nichts und nochmal: das war alles sehr schwammig formuliert, aber dennoch bist du im Recht.


    Es geht auch nicht per se um die Entschuldigung. Auch ohne diese ist das ganze nicht falsch abgelaufen. Aber wenn ihm gesagt wurde, er solle sich entschuldigen, wird er diese als Argument auch vorbringen. Dann kann man daraufhin etwas entgegen.

  • Entscheidend ist, ob der Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten vorab eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben haben. In Niedersachsen lautet der entsprechende Passus:


    Ich verpflichte mich, entstehende Ausfallkosten bei Nichtteilnahme zu tragen usw. usf. (siehe Schulfahrenerlass)


    Wenn dies nicht unterschrieben wurde, hat man keine Chance, die Kosten einzutreiben. Wenn es unterschrieben wurde, erfolgt die Kosteneintreibung letztlich über die Schulbehörde.


    Deshalb dränge ich immer darauf, dass bei jeder popeligen Schulfahrt (egal, ob ein- oder mehrtägig) eine solche Kostenübernahmeerklärung unterschrieben wird. Dann ist man für alle Fälle gewappnet und auf der sicheren Seite.

  • Wenn dies nicht unterschrieben wurde, hat man keine Chance, die Kosten einzutreiben. Wenn es unterschrieben wurde, erfolgt die Kosteneintreibung letztlich über die Schulbehörde.

    Klingt für mich eher nach, der Kollege hat das Geld und es ausgegeben und der Schüler will nun das nicht mehr vorhandene Geld zurück. Wenn er also was will, muss er aktiv werden.

  • Wieso? Ich hatte dem Schüler montags geschrieben, wenn er sich nicht bei mir entschuldigt für seine Mail, darf er nicht mitfahren. Ich war daher erstaunt, dass er überhaupt aufgetaucht ist morgens, denn die Kausalität hätte ihm ja klar sein müssen.

    Der Schüler hat diese Mail nicht gelesen, deshalb ist er ja auchgetaucht. Hätte er eine von der Schule verhängte Ordnungsmaßnahme, die per Brief bekannt gegeben wird, bekommen, wäre er informiert gewesen.

  • Der Schüler hat diese Mail nicht gelesen, deshalb ist er ja auchgetaucht. Hätte er eine von der Schule verhängte Ordnungsmaßnahme, die per Brief bekannt gegeben wird, bekommen, wäre er informiert gewesen.

    Das würde ich so nicht unterschreiben. Bei dem Chaos, das bei manchen herrscht.

  • Interessant zu lesen. Ich fühle mich mit dem riesigen Haufen Ärger bestätigt, im Zweifelsfall immer pro Schüler zu entscheiden.

    Hättest du den mitgenommen, wäre sehr viel Arbeit und Ärger erspart geblieben.


    Das selbe gilt auch für die Notendiskussionen. Lieber etwas schwerere Leistungsnachweise schreiben lassen und anschließend etwas gnädiger mit den Zeugnisnoten umgehen und schon sind alle zufrieden.


    Hatte früher einmal mit einem Schulereinspruch in eine wichtige Arbeit zu kämpfen und nach Ewigkeiten, Anwälten und der Schulleitung durfte er neu schreiben. Seitdem bin ich immer sehr kulant gewesen und liebe meinen Job.

    • Offizieller Beitrag

    Das halte ich für das falsche Vorgehen.
    Meiner Erfahrung nach ist man eigentlich nur schwer angreifbar, wenn man rechtssicher und rechtskundig handelt. Manche Konflikte muss man aushalten, auch wenn sie Arbeit machen.

    Kulant bin ich dennoch in Fällen, wo es einen Ermessensspielraum gibt, da ich tendenziell (aber definitiv nicht per se) eher pro SchülerIn bzw. definitiv nicht gegen SchülerIn bin.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, er hatte was in seinen Bart genuschelt, aber es klang nicht ehrlich und authentisch, er wollte einfach nur schnell was sagen, um dann ins Phantasialand zu dürfen

    Jede Entschuldigen wäre "in dem Bart genuschelt" und nicht authentisch, da sie unter dem Druck "Streichung der Fahrt" entstanden wäre.


    Bzgl. Emails: theoretisch kann man natürlich annehmen, dass er seine Email liest. Praktisch:

    - Ich übersehe auch viele Emails. (Sonst noch wer?)

    , Wenn er vor der Abfahrt sagt, dass et die Mails nicht gesehen hätte und sich jetzt entschuldigt ... dann hat er sich entschuldigt.


    Quintessenz: entweder knallhart sein und nicht "Entschuldigung gegen Teilnahme" anbieten.... oder damit leben.

  • Ein Ausschluss von einer eintägigen Veranstaltung ist ohne Konferenzbeschluss zulässig.

    In NRW ist es egal ob ein- oder mehrtägig. Ist in beiden Fällen eine Ordnungsmaßnahme und damit durch die Schulleitung auszusprechen.



    Um vernünftig hier weiterzuhelfen, wäre eine Angabe des Bundeslandes wichtig.


    Für NRW wäre, sofern hier keine Ordnungsmaßnahme durch die SL erfolgt ist, der Ausschluss sowieso rechtswidrig gewesen.

  • In NRW dsrf ich Schüler als Klassenlehrerin von Ausflügen ausschließen. Nur bei Klassenfahrten bedarf es eine OM. Ich darf auch Maßnahmen ergreifen, die einer OM vorweggenommen werden und dann nach Paragraph 53 aufgelistet werden, aber bereits erfolgt sind.


    Es ist nämlich meine Verantwortung, dass der Ausflug gut läuft und wenn ich das nicht gewährleisten kann, darf ich SuS von diesem ausschließen.


    Und nein, ich muss mich nicht kümmern, dass er die Mails liest. Er hat sich entschuldigt und wenn diese nicht ernst zu nehmen ist, darf ich ihn aus oben genannten Gründen ausschließen.

  • Wie gesagt, du kannst darüber argumentieren, dass du das nicht vertrauenswürdig empfunden hast und ihn aus pädagogischen Gründen ausschließen musstest. Es ist eine Kann-Regelung, er war sich dessen bewusst und er ist verpflichtet, die Mails zu lesen. Schreib der verantwortlichen Person eine Mail mit Bitte um Rückmeldung und vielleicht auch ihn ins cc, dann sieht er, dass du dich kümmerst und um ein Gespräch bittest. Dann setzt ihr euch zusammen, mit einer weiteren Kollegin, erläutert die Gründe und schaut, wie er reagiert. Alles andere bringt nichts und nochmal: das war alles sehr schwammig formuliert, aber dennoch bist du im Recht.


    Es geht auch nicht per se um die Entschuldigung. Auch ohne diese ist das ganze nicht falsch abgelaufen. Aber wenn ihm gesagt wurde, er solle sich entschuldigen, wird er diese als Argument auch vorbringen. Dann kann man daraufhin etwas entgegen.

    Der Schüler hat ja die Kollegin angeschrieben, nicht mich. Müsste die nicht auch eigentlich reagieren?

  • Die Schulleitung hatte dem Schüler doch bereits mitgeteilt, dass ich als Klassenleiterin jederzeit dazu befugt bin, ihm vom Ausflug auszuschließen. Die Schulleitung war ja zuvor ins Bild gesetzt worden.

    Das Bundesland ist Rheinland-Pfalz.

  • Nein, sowas hatten wir nicht, der Schüler ist wie gesagt auch volljährig. Einer Klassenkameradin, die wegen Krankheit nicht teilgenommen hatte, hatten wir auch erklärt, dass es kein Geld zurückgeben kann. Das hatte sie direkt verstanden.

  • Jede Entschuldigen wäre "in dem Bart genuschelt" und nicht authentisch, da sie unter dem Druck "Streichung der Fahrt" entstanden wäre.



    Deshalb wollte ich ja vorab schriftlich was haben und ein Gespräch mit der Schulleitung (was ihm mitgeteilt worden war) und hatte morgens auf dem Bahnsteig auch direkt gesagt, dass er nicht mitfahren darf. Das hatte er so von mir nicht akzeptiert und fing dann Diskussionen, etc. an. Und in dem Zusammenhang kam auch die Entschuldigung - die eben, nicht authentisch war. Gerade nachdem er anfangs meinte, er würde sich von mir sowieso nichts sagen lassen. Nur von der Schulleitung.

    • Offizieller Beitrag

    aber eins verstehe ich nicht: Geld kann man nur zurückgeben, das nicht ausgegeben wurde.
    Da du so oder so nach dem Ausflug für deine Akte eine Abrechnung machst: Kopie, vorzeigen, SL im CC und gut.
    Und wenn aufgrund von "eine Karte konnte zurückgegeben werden" doch Geld noch da ist: zurückgeben.
    Genauso wie bei zu viel im Vorfeld eingesammelten Geld (weil man - gut! - konservativ kalkuliert hat).

  • Der Schüler hat ja die Kollegin angeschrieben, nicht mich. Müsste die nicht auch eigentlich reagieren?

    Ich dachte, er hat dich angeschrieben. Also nochmal:


    Vorfall, Schüler soll sich entschuldigen, Mail von verantwortlicher Person und dir mit den Konsequenzen, Schüler taucht am Tag des Ausflugs auf, nuschelt eine Entschuldigung, wird nicht mitgenommen und will jetzt das Geld zurück.


    Aus meiner Sicht können wir das noch seitenweise diskutieren. Von Seiten der Schule hat man sich richtig verhalten und der Schüler durfte ausgeschlossen werden und wurde vorab über die möglichen Konsequenzen informiert. Wenn es aufgrund des Aktionsticket kein Geld zurück gibt und sogar eine weitere betroffene Schülerin dies eingesehen hat, dann ist das so.


    Vereinbare ein Gespräch, wenn das sein Wunsch ist. Nimm jemanden von der SL mit, leg ihm die Mails vor und die Erklärungen zu dem Ticket und dann dürfte die Sache erledigt sein.

  • In NRW dsrf ich Schüler als Klassenlehrerin von Ausflügen ausschließen. Nur bei Klassenfahrten bedarf es eine OM. Ich darf auch Maßnahmen ergreifen, die einer OM vorweggenommen werden und dann nach Paragraph 53 aufgelistet werden, aber bereits erfolgt sind.

    Das ist nicht korrekt.


    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:


    A Erzieherische Einwirkungen


    B Ordnungsmaßnahmen




    Ein irgendwie gearteter Ausschluss ist nur von der laufenden Unterrichtsstunde ("der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde") möglich durch eine Lehrkraft (da erzieherische Einwirkung), alles was irgendwie länger ist (also auch ein ganzer Schultag) ist direkt eine Ordnungsmaßnahme


    Zitat von § 53 SchulG


    der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,


    Daher darfst du als Klassenlehrerin einen Schüler NICHT von einem "Ausflug" ausschließen, das ist eine Schulveranstaltung, also damit eine Ordnungsmaßnahme. Und die liegen in Verantwortung der Schulleitung. Du darfst hier auch keine Maßnahmen vorweg nehmen. Das ganze ist auch ein Verwaltungsakt, was mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden muss etc pp.


    Zitat von § 53 SchulG


    6) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nummer 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied der Schulleitung nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers (...) Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen.


    Ich weiß, dass das an vielen Schulen so üblich ist, wie du das schilderst. Trotzdem ist es rechtswidrig. Wenn du das anders siehst, kannst du mir ja gerne sagen, wie du das aus § 53 SchulG interpretierst.

  • Die Schulleitung hatte dem Schüler doch bereits mitgeteilt, dass ich als Klassenleiterin jederzeit dazu befugt bin, ihm vom Ausflug auszuschließen. Die Schulleitung war ja zuvor ins Bild gesetzt worden.

    Das Bundesland ist Rheinland-Pfalz.


    Ich kenne mich mit Rheinland-Pfalz nicht so gut aus, aber wenn ich aus diesem Dokument auf S. 51f schaue (https://bm.rlp.de/fileadmin/09…lordnung_LAY_07102022.pdf) ist der Ausschluss von einem Tag durch den Schulleiter vorzunehmen, und mit gewissen Verfahrensschritten verbunden:


    ) Bevor eine Ordnungsmaßnahme ausgespro- chen wird, ist die Schülerin oder der Schüler zu hören. Die Ordnungsmaßnahme ist zu begründen. Sie wird den Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler schriftlich mitgeteilt und in den die Schülerin oder den Schüler betreffenden Unter- lagen vermerkt. Die Eltern volljähriger Schüle- rinnen und Schüler sollen in den Fällen des § 97 Abs. 1 Nr. 6 unterrichtet werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 6 SchulG).



    Soll aber in dem Fall tatsächlich nicht dein Problem sein, weil der Schulleiter hier quasi die Verantwortung übernommen hat. Trotzdem würde ich das nicht so machen.

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