Rückerstattung Geld Klassenfahrt bei Fehlverhalten von Schüler

  • Aber er hatte doch von montags bis donnerstags Zeit, sich zu entschuldigen. Das hat er wohl nicht getan. Ist es nicht so, dass der, der kurzfristig nicht mitfährt, trotzdem zahlen muss, auch wenn er krank ist, da sonst die Kosten für den Rest der Gruppe steigen?

    Nein, die Tickets waren vorher gekauft, aber nicht stornierbar wegen der Aktionspreise. Der Schüler hatte zwischenzeitlich auch schon die Schulleitung angeschrieben, aber keine Antwort erhalten. Die Bildungsgangverantwortliche hatte gesagt, er hätte sich schriftlich entschuldigen müssen vorher - das hatte er nicht getan.

  • Wurde denn das eingesammelte Geld des Schülers komplett ausgegeben?

    Oder wurden die Bahntickets und Eintrittskarten erst an dem Tag gekauft?

    Ersteres wegen Aktionstickets. Mich nervt es gerade schon wieder, dass ich wieder so viel Zeit an einen Schüler verschwende, obwohl ich gerade Ferien habe. Mich belastet es übrigens auch schon gerade, dass der Schüler nächstes Jahr wieder in meiner Klasse sitzt - trotz dieses Vorfalls.

  • Was würdet ihr mir / uns denn dann raten? Ich ging davon aus, dass der Schüler das Geld nicht einfordern kann, da sein Ausschluss ja selbstverschuldet war wegen der nicht geleisteten, bzw. zu spät und nicht authentisch geleisteten Entschuldigung.

    Morgen zur SL gehen und die neuen Entwicklungen schildern und bitten, sich einzuschalten.

  • Er argumentiert damit, dass er sich ja morgens noch entschuldigt hätte. Aber eben zu spät und wenig glaubhaft - daher hatten wir ihn nicht mitgenommen.

    Stand denn irgendwo, bis wann und wie die Entschuldigung erfolgen musste?

    Sonst hätte er ja annehmen können, dass es in der Früh reicht.

  • Morgen zur SL gehen und die neuen Entwicklungen schildern und bitten, sich einzuschalten.

    Wir haben Sommerferien. Noch bis 23. August. Erschwerend kommt hinzu, dass die Schulformverantwortliche Ende diesen Schuljahres in Rente gegangen ist. Sie hatte gar nicht auf die letzten Mails reagiert.

  • Stand denn irgendwo, bis wann und wie die Entschuldigung erfolgen musste?

    Sonst hätte er ja annehmen können, dass es in der Früh reicht.

    Er wollte sich morgens ja auch nicht entschuldigen von sich aus und meinte, wenn die Schulleitung nicht entscheidet, dass er nicht mit darf, sieht er das nicht ein. Er hatte die Mails gar nicht gelesen. Wie gesagt, er hatte was in seinen Bart genuschelt, aber es klang nicht ehrlich und authentisch, er wollte einfach nur schnell was sagen, um dann ins Phantasialand zu dürfen. Und da er kurz vorher auch wieder gar nichts eingesehen hatte und mir jegliche Authorität abgesprochen hatte ("Sie können das gar nicht entscheiden, ob ich mit darf oder nicht."), hatte ich mich / hatten wir uns (die stellvertretende Klassenleiterin hatte zu meiner Entscheidung gestanden), hatte ich mich gegen das Mitkommen entschieden. Daraufhin war er an der Schule, hat sich beschwert mit Mails, aber keine Antworten erhalten. Und jetzt geht es weiter. Und ich frage mich, wie weit er geht...Und welche Handhabe er hat.

  • Er wollte sich morgens ja auch nicht entschuldigen von sich aus und meinte, wenn die Schulleitung nicht entscheidet, dass er nicht mit darf, sieht er das nicht ein. Er hatte die Mails gar nicht gelesen. Wie gesagt, er hatte was in seinen Bart genuschelt, aber es klang nicht ehrlich und authentisch, er wollte einfach nur schnell was sagen, um dann ins Phantasialand zu dürfen. Und da er kurz vorher auch wieder gar nichts eingesehen hatte und mir jegliche Authorität abgesprochen hatte ("Sie können das gar nicht entscheiden, ob ich mit darf oder nicht."), hatte ich mich / hatten wir uns (die stellvertretende Klassenleiterin hatte zu meiner Entscheidung gestanden), hatte ich mich gegen das Mitkommen entschieden. Daraufhin war er an der Schule, hat sich beschwert mit Mails, aber keine Antworten erhalten. Und jetzt geht es weiter. Und ich frage mich, wie weit er geht...Und welche Handhabe er hat.

    Ja, aber die Frage ist, stand in den Mails wie und bis wann die Entschuldigung erfolgen musste?

    Sonst kann er immer argumentieren, dass er dachte das reicht.

    Und wenn ihr schriftlich nichts belegen könnt, dann kann es schwer werden.

  • Es ist deine Entscheidung, ob du die Entschuldigung für ehrlich ansiehst oder nicht. Wenn du es nicht tust, dann ist das immer noch dein gutes Recht. Natürlich kann er das einwenden und sagen, er hätte sich entschuldigt. Deshalb ist es jetzt wichtig zu klären, ob ihm klar war (schriftlich!), dass er sich in einen gewissen Zeitraum zu entschuldigen hatte und nicht am Tag der Fahrt, weil das nicht mehr glaubhaft ist und er scheinbar seine eigenen Regeln macht. Das würde ich heranziehen und sagen, dass du auch deshalb die Verantwortung für seine Mitnahme nicht übernehmen konntest, weil du ihm nach dem Vorfall das Vertrauen entgegen bringen kannst, wenn er dann so wieder eigenständig handelt.


    Wenn der Zeitraum schriftlich bekannt war, ist das gut und du bist da nicht verpflichtet zu gucken, dass er auch seine Mails liest.


    Den Schülern wird auch bekannt gewesen sein, dass es Aktionstickets waren und das Geld eben nicht erstattet werden kann, wenn man krank ist oder man sich im Vorfeld nicht richtig verhält. Aber das ist nicht ausschlaggebend, es ist viel wichtiger, dass er deine Regeln einhält. Das heißt: Mails lesen, sich in einem Zeitraum vor der Fahrt ehrlich entschuldigen und Verantwortung für sein Verhalten übernehmen. Wenn du das nicht siehst, dann kannst du wiederum nicht die Verantwortung für ihn übernehmen und ihn ausschließen.


    Ich würde da auch nicht viel drüber nachdenken, es ist unnötig und ärgerlich, aber es sind Ferien und du kommst jetzt nicht zur Ruhe. Ist doch ok, wenn er nächstes Schuljahr wieder in der Klasse ist. Du hast dir ja nichts vorzuwerfen, sondern er sich.

  • Es ist deine Entscheidung, ob du die Entschuldigung für ehrlich ansiehst oder nicht. Wenn du es nicht tust, dann ist das immer noch dein gutes Recht. Natürlich kann er das einwenden und sagen, er hätte sich entschuldigt. Deshalb ist es jetzt wichtig zu klären, ob ihm klar war (schriftlich!), dass er sich in einen gewissen Zeitraum zu entschuldigen hatte und nicht am Tag der Fahrt, weil das nicht mehr glaubhaft ist und er scheinbar seine eigenen Regeln macht. Das würde ich heranziehen und sagen, dass du auch deshalb die Verantwortung für seine Mitnahme nicht übernehmen konntest, weil du ihm nach dem Vorfall das Vertrauen entgegen bringen kannst, wenn er dann so wieder eigenständig handelt.

    Ich glaube eben, er wird damit argumentieren, dass ihm das nicht klar war - er hatte ja eben nichts gelesen. Behauptet er. Allerdings sind die SuS Tag und Nacht am Handy, daher ist auch das unglaubwürdig für mich. Ich denke (!), er hat die Mails gelesen und sie bewusst ignoriert.


    Die Schulformverantwortliche hatte dem Schüler ja auch vorher schriftlich mitgeteilt, dass die Klassenleitung ihn ausschließen kann aufgrund dieses Verhaltens. Und das wäre dann gar nicht an eine Entschuldigung gekoppelt gewesen.

  • Ich glaube eben, er wird damit argumentieren, dass ihm das nicht klar war - er hatte ja eben nichts gelesen. Behauptet er. Allerdings sind die SuS Tag und Nacht am Handy, daher ist auch das unglaubwürdig für mich. Ich denke (!), er hat die Mails gelesen und sie bewusst ignoriert.

    Nochmal: Stand in der Mail wie und bis wann er sich entschuldigt haben muss?

    Sonst habt ihr immer schlechte Karten.

  • Nochmal: Stand in der Mail wie und bis wann er sich entschuldigt haben muss?

    Sonst habt ihr immer schlechte Karten.

    In der Mail stand kein expliziter Zeitraum, sondern "Wenn du dich nicht bei mir entschuldigst für diese Mail, werde ich dich nicht mitnehmen". Aber "am Bahnsteig entschuldigen" war sicher nicht gemeint.


    Dann ist er aufgetaucht am Bahnsteig und hat mir erstmal erklärt, dass ich ihm gar nichts kann.


    Die Frage ist doch auch, ob das relevant ist. Denn die Schulformverantwortliche hatte ihm ja geschrieben, dass er per se ausgeschlossen werden kann- Entschuldigung hin oder her. Die Entschuldigung war ja nur ein Entgegenkommen von mir...


    Ich würde ja sagen, das Geld ist mir egal, aber hat er mich dann nicht in der Hand, wenn er jetzt das Geld bekommt?

  • In der Mail stand kein expliziter Zeitraum. Aber am Bahnsteig war sicher nicht gemeint. Die Frage ist doch auch, ob das relevant ist. Denn die Schulformverantwortliche hatte ihm ja geschrieben, dass er per se ausgeschlossen werden kann- Entschuldigung hin oder her. Die Entschuldigung war ja nur ein Entgegenkommen von mir...

    Die markierte Formulierung könnte kritisch sein. Denn werden kann, bedeutet meines Erachtens, nicht zwingend, dass er bereits ausgeschlossen ist.

    Durch die Entschuldigung hätte er ja mitfahren können.

    Und dadurch, dass keine zeitlichen und formalen Angaben gemacht wurden, wie sie erfolgen muss, kann er immer argumentieren, dass er sich ja vor Ort entschuldigt hat.

  • Ich an deiner Stelle würde der Schulleitung oder der Schulformverantwortlichen alles schildern und dann meine Ferien genießen.

    Vielleicht kommt ja auch vom Schüler nichts mehr und er beruhigt sich bis nach den Ferien.

  • Ich an deiner Stelle würde der Schulleitung oder der Schulformverantwortlichen alles schildern und dann meine Ferien genießen.

    Vielleicht kommt ja auch vom Schüler nichts mehr und er beruhigt sich bis nach den Ferien.

    Die Frage ist gerade, an wen ich mich wenden soll - die Schulformverantwortliche scheidet ja zum 31.7. aus - sollte ich jetzt noch die Mail an sie weiterleiten..? Sie wäre der Ansprechpartner....

  • Die Frage ist gerade, an wen ich mich wenden soll - die Schulformverantwortliche scheidet ja zum 31.7. aus - sollte ich jetzt noch die Mail an sie weiterleiten..? Sie wäre der Ansprechpartner....

    Ja, sie hat ja die Entscheidung mit getroffen.

  • Also bei uns ist die Schulleitung eigentlich immer noch ein paar Tage da.

    Und wenn nicht, dann kannst du auf jeden Fall immer argumentieren, dass du zeitnah deiner Vorgesetzten Bescheid gesagt hast.

  • Ich würde kurz und sachlich einen Gesprächstermin dazu nach den Ferien anbieten und mich damit jetzt nicht weiter befassen. Idealerweise gegen Ende der ersten Schulwoche. Dann hast du ausreichend Zeit, dich nochmal mit Verantwortlichen zu besprechen.

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