Hallo liebes Forum,
ich habe eine rechtliche Frage: Ende des Schuljahres hatte ich mit meiner Klasse einen Ausflug ins Phantasialand gemacht. Das Geld hierfür hatten wir vorher von den SuS eingesammelt. Ein Schüler hatte sich mir gegenüber vorher schlecht benommen, wir waren damit zur Schulformverantwortlichen gegangen, die sich eingeschaltet und ihm eine Mail geschrieben hatte wegen eines Schlichtungsgespräches. Darin hatte sie auch geschrieben, dass er von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann, wenn das die Klassenlehrerin möchte. Ich hatte ihm dann nochmal separat geschrieben, dass ich ihn nicht mitnehmen werde, wenn er sich nicht bei mir entschuldigen sollte. Das war alles montags. Donnerstags morgens steht der Schüler an der Bahn und ich erkläre ihm, dass er wegen der fehlenden Entschuldigung nicht mitfahren darf (hatte ich vorher mit meiner Stellvertretung so abgesprochen). Meine Mail und die der Schulformverantwortlichen hatte er wohl nicht gelesen (behauptete er). Er hatte dann irgendwas in seinen Bart genuschelt von wegen Entschuldigung. Für mich klang das nicht glaubhaft, daher hatte ich ihn ausgeschlossen. Nun verlangt er sein Geld zurück. Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im voraus.