Rückerstattung Geld Klassenfahrt bei Fehlverhalten von Schüler

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe eine rechtliche Frage: Ende des Schuljahres hatte ich mit meiner Klasse einen Ausflug ins Phantasialand gemacht. Das Geld hierfür hatten wir vorher von den SuS eingesammelt. Ein Schüler hatte sich mir gegenüber vorher schlecht benommen, wir waren damit zur Schulformverantwortlichen gegangen, die sich eingeschaltet und ihm eine Mail geschrieben hatte wegen eines Schlichtungsgespräches. Darin hatte sie auch geschrieben, dass er von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann, wenn das die Klassenlehrerin möchte. Ich hatte ihm dann nochmal separat geschrieben, dass ich ihn nicht mitnehmen werde, wenn er sich nicht bei mir entschuldigen sollte. Das war alles montags. Donnerstags morgens steht der Schüler an der Bahn und ich erkläre ihm, dass er wegen der fehlenden Entschuldigung nicht mitfahren darf (hatte ich vorher mit meiner Stellvertretung so abgesprochen). Meine Mail und die der Schulformverantwortlichen hatte er wohl nicht gelesen (behauptete er). Er hatte dann irgendwas in seinen Bart genuschelt von wegen Entschuldigung. Für mich klang das nicht glaubhaft, daher hatte ich ihn ausgeschlossen. Nun verlangt er sein Geld zurück. Wie ist die Rechtslage?


    Vielen Dank im voraus.

  • Selbst ein ausgebildeter Volljurist wird Dir die Antwort einleiten mit der Floskel "Ich neige zu der Auffassung, dass...". Oder mit anderen Worten, im Zweifel muss das ein Gericht entscheiden. Da die Schule der Veranstalter ist, wird die SL wohl entscheiden müssen, wie es weiter geht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wurde denn das eingesammelte Geld des Schülers komplett ausgegeben?

    Oder wurden die Bahntickets und Eintrittskarten erst an dem Tag gekauft?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Finde ich klasse, dass du so konsequent warst. Das Bauchgefühl sagt mir, dass das, was du vom Geld des Schülers ausgeben musstest, für ihn futsch ist. Wenn er das anders sieht, möge er sich an die SL wenden.

  • In Kurzform mal die wichtigsten Punkt:

    - ein Ausschluss von der Klassenfahrt ist ein mehrtägiger Ausschluss. Dafür ist (meines Wissens in allen BL) ein Konferenzbeschluss notwendig, sonst ist es nicht rechtssicher

    - bei einem rechtssicheren Ausschluss hat der Schüler kein Recht auf eine Erstattung, da ihm der Ausschuss selber anzulasten ist, damit ist er auch für die Folgeschäden verantwortlich

    - der Schule obliegt eine Schadenminderungspflicht. Die Lehrkräfte müssen also versuchen das Entstehen unnötiger Kosten zu verhindern, dieser Anteil ist dem Schüler auch zurück zu erstatten. In der Regel bedeutet das, dass Kosten für die Transportmittel nicht erstattet werden können, man kann weder ein Bahnticket kurzfristig zurück geben, noch müssen die andere SuS dann einen größeren Anteil für den Bus zahlen. Eingeplante Eintrittsgelder werden nicht anfallen, diese sind zurück zu erstatten. Bei den Kosten für die Unterkunft hängt es von den genauen Umständen ab, bei Jugendherbergen kann man meist bis 10% der Teilnehmer kurzfristig stornieren, dann gäbe es ebenfalls einen Erstattungsanspruch.


    Hier sehe ich in der Tat ein Problem für die Schule (diese ist verantwortlich, nicht der einzelne Lehrer), da offenbar weder rechtssicher ausgeschlossen noch der Schadenminderungspflicht nachgekommen wurde.


    Morgens beim Losfahren spontan zu entscheiden, ob man einen Schüler mitnimmt, halte ich offen gesagt auch für unprofessionell.

  • Also wenn ich den Kollegen richtig verstanden habe, war das eine eintägige VA ohne Übernachtung

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also wenn ich den Kollegen richtig verstanden habe, war das eine eintägige VA ohne Übernachtung

    Stimmt, dann sieht es anders aus. Ein Ausschluss von einer eintägigen Veranstaltung ist ohne Konferenzbeschluss zulässig.

    Die Fahrtkosten sind weg, den Eintritt, der gar nicht angefallen ist, erhält der Schüler zurück.

  • Aber er hatte doch von montags bis donnerstags Zeit, sich zu entschuldigen. Das hat er wohl nicht getan. Ist es nicht so, dass der, der kurzfristig nicht mitfährt, trotzdem zahlen muss, auch wenn er krank ist, da sonst die Kosten für den Rest der Gruppe steigen?

  • Aber er hatte doch von montags bis donnerstags Zeit, sich zu entschuldigen. Das hat er wohl nicht getan. Ist es nicht so, dass der, der kurzfristig nicht mitfährt, trotzdem zahlen muss, auch wenn er krank ist, da sonst die Kosten für den Rest der Gruppe steigen?

    IdR wird von den Eltern zuvor eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Dabei handelt es sich um einen gültigen Vertrag, der die Basis für das Einbehalten des Geldes in gewissen Fällen darstellt. Eltern können eigenständig eine Reiserücktrittsversicherung abschließen für den Fall, dass die Schülerin/der Schüler erkrankt.

  • Da er die Information hatte und sich hätte entschuldigen können, ist das alles ok. Er bekommt das Geld für die Kosten nicht zurück. Die Behauptung, die Mails nicht gelesen zu haben, ist da irrelevant. Es ist ihm schriftlich zugegangen und er hatte die Chance, sich zu entschuldigen und so teilzunehmen.

  • IdR wird von den Eltern zuvor eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Dabei handelt es sich um einen gültigen Vertrag, der die Basis für das Einbehalten des Geldes in gewissen Fällen darstellt. Eltern können eigenständig eine Reiserücktrittsversicherung abschließen für den Fall, dass die Schülerin/der Schüler erkrankt.

    Mach ich immer so.

  • Wenn keine Kosten angefallen sind, muss er es natürlich zurück bekommen, wenn nicht mehr zu stornieren geht, hat er Pech und kann es ja gerne einklagen lassen

    Könnte er denn mit dem Einklagen erfolgreich sein?


    Zur Erklärung noch: Das waren Aktionstickets, die nicht mehr stornierbar waren. Eine Schülerin war krank, die hatte auch nichts zurück erhalten.

  • Stimmt, dann sieht es anders aus. Ein Ausschluss von einer eintägigen Veranstaltung ist ohne Konferenzbeschluss zulässig.

    Die Fahrtkosten sind weg, den Eintritt, der gar nicht angefallen ist, erhält der Schüler zurück.

    Der Eintritt war vorher zu leisten wegen des Aktionstickets. Da konnte nichts mehr storniert oder erstattet werden.



  • Morgens beim Losfahren spontan zu entscheiden, ob man einen Schüler mitnimmt, halte ich offen gesagt auch für unprofessionell.

    Wieso? Ich hatte dem Schüler montags geschrieben, wenn er sich nicht bei mir entschuldigt für seine Mail, darf er nicht mitfahren. Ich war daher erstaunt, dass er überhaupt aufgetaucht ist morgens, denn die Kausalität hätte ihm ja klar sein müssen.

  • Das kann hier wahrscheinlich keiner genau sagen, siehe Beitrag #2.

    Was würdet ihr mir / uns denn dann raten? Ich ging davon aus, dass der Schüler das Geld nicht einfordern kann, da sein Ausschluss ja selbstverschuldet war wegen der nicht geleisteten, bzw. zu spät und nicht authentisch geleisteten Entschuldigung.

  • Da er die Information hatte und sich hätte entschuldigen können, ist das alles ok. Er bekommt das Geld für die Kosten nicht zurück. Die Behauptung, die Mails nicht gelesen zu haben, ist da irrelevant. Es ist ihm schriftlich zugegangen und er hatte die Chance, sich zu entschuldigen und so teilzunehmen.

    Er argumentiert damit, dass er sich ja morgens noch entschuldigt hätte. Aber eben zu spät und wenig glaubhaft - daher hatten wir ihn nicht mitgenommen.

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