Drohanruf am Telefon

  • Und?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Was, und?

    Was macht es für einen Underschied (pun intended), ob das Kind direkt oder über den Vater bedroht wird?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Er wird wahrscheinlich auf den Privatklageweg verwiesen werden (wie ich schon Geschrieben habe), weil das der Grundsatz ist (steht auch so in den RiStBv).

    Da irrst du dich mit hoher Sicherheit. Die Bedrohung der Familie einer Amtsperson im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit dürfte die Staatsanwaltschaft sehr wohl interessieren. Dass die Bedrohung nach §374 Abs. 1 StPO auch ein mögliches Privatklagedelikt darstellt, steht dem nicht entgegen.

  • Da irrst du dich mit hoher Sicherheit. Die Bedrohung der Familie einer Amtsperson im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit dürfte die Staatsanwaltschaft sehr wohl interessieren. Dass die Bedrohung nach §374 Abs. 1 StPO auch ein mögliches Privatklagedelikt darstellt, steht dem nicht entgegen.

    Welche Bedrohung? Dass der OP fernmündlich auf die private Nummer seiner Schülerin sprach?


    Es wäre der Dienstvorgesetzte (straf-)antragsberechtigt, § 194 Abs. 3 S. 1 StGB, wenn in der 2. Alt die Beleidigung gegen einen Amtsträger in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde. In Beziehung auf seinen Dienst ergeht eine ehrverletzende Äußerung, wenn sie die dienstliche Tätigkeit oder Stellung des Betroffenen erkennbar zum Gegenstand hat oder damit sonst in einem erkennbaren Zusammenhang steht (Valerius in BeckOK StGB, 61. Ed., Stand: 1.5.2024, § 194 Rn. 21). Das ist hier schon nicht erkennbar. Die 1. Alt. würde einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang erfordern.


    Der Strafantrag (auch) des Dienstvorgesetzten entbindet die Staatsanwaltschaft nicht von der Prüfung des öffentlichen Interesses (a.a.O., § 194 Rn. 19). Zum öffentlichen Interesse empfiehlt sich die Lektüre von RiStBV Nr. 229.


    Vorliegend ist das Problem, dass es keine Aufzeichnung gibt, sondern lediglich einen auf Zeugenbeweis beruhenden Nachweis. Dieser ist erschöpfend zu würdigen, insbesondere auch soweit der Threadersteller sogar noch zurück anrief. Ferner lehrt die kriminalistische Erfahrung, dass keine Gefahr vom 18 Jährigen ausgeht, der sich tatsächlich ja auch nichts zu schulden kommen lassen hat. Insbesondere liegt eine Streitkonstellation vor, da ist die Wahrnehmung etwas verzerrt.


    Das ist auch der grundlegende Denkfehler vom Herrn LL.B., weil der "SV" für den StA nicht gottgegeben ist, wie im Grundstudium der Rechtswissenschaften, sondern aus der Würdigung von Beweismitteln (im Strafprozess "ZAUSE": Zeuge, Augenschein, Urkunde, Sachverständige, Einlassung). Daraus baut die StA meistens eine Interpretation, die natürlich schön strafbar und damit anklagbar ist („Die Staatsanwaltschaft ist eine Anklagebehörde“).


    Hier hat man keine Chance, wenn die beiden nicht dumme Sachen sagen oder die Justiz den § 261 StPO missbraucht (die Zeugenaussage reicht zur Verurteilung, wenn man alles andere ignoriert, damit keine Zweifel bestehen können, i.e. in dubio pro reo umschiffen). Dem ist aber argumentativ entgegenzutreten, weil die Strafjustiz so zum autoritären Arm von Amtsträgern wird, indem Bürger u.U. unschuldig an's Messer geliefert werden. Polizisten machen das übrigens gerne, es gibt dieses leidige Thema mit §§ 201, 201a StGB bzw. §§ 22, 23 KunstUrhG i.V.m. § 33 KunstUrhG, die Strafbarkeit von Aufnahmen bei Polizeieinsätzen (es wären inzwischen eh datenschutzrechtliche Regelungen einschlägig, aber noch ist keiner vor BVerfG/EuGH gegangen). Gibt es keine Aufnahmen, dann gibt es im Zweifel nur die Aussagen und Zeugenaussagen von Polizisten vertrauen Richter der Tatsacheninstanz doch recht häufig (was zum vorgenannten Missbrauch vom § 261 StPO führt).


    Meine Ausführungen sollen nicht schönreden, was im Kontext des Threads besprochen wird, oder den Umstand, dass Lehrern u.a. derart respektlos entgegengetreten wird. Lehrer sind natürlich auch Träger von subjektiven Rechten, wie die Grundrechte, und haben wegen ihrer Tätigkeit und erhöhten Stressbelastung erhöhten Schutz und Fürsorge zu erwarten. Nur darf dafür nicht der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt werden.

  • Welche Bedrohung?

    Diejenige, die der OP in Beitrag #1 schildert. Ich weiß nicht, warum du immer auf der Beleidigung rumreitest.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Welche Bedrohung? Dass der OP fernmündlich auf die private Nummer seiner Schülerin sprach?

    Zitat von Timbu
    ...und wenn ich nicht dafür sorge, dass sie bis zum kommenden Tag wieder da ist, würde meine Tochter sehen was ich davon habe und meine Tochter könnte es ausbaden.

    Verstehendes Lesen hilft sehr viel. Die Beleidigung ist hier bei dem Anruf lediglich ein untergeordnetes Problem und ja: diese wird die Staatsanwaltschaft wohl eher nicht interessieren. Die Bedrohung der Familie des Beamten hingegen schon, das ist eine deutlich andere Qualität. Die Suggestion, man solle bei solchen erheblichen Eingriffen in das eigene Privatleben dennoch auf Strafanzeige verzichten, da die Verfolgung aussichtslos wäre, halte ich für völlig daneben. Zum einen ist die Situation "Aussage gegen Aussage" gar nicht so selten wie man meint und führt keineswegs zu einem Patt, zum anderen gibt das PolG auch weitere Instrumente wie z.B. die Gefährderansprache her, die weitere Vorkommnisse dieser Art ziemlich sicher verhindern können.

  • Diejenige, die der OP in Beitrag #1 schildert. Ich weiß nicht, warum du immer auf der Beleidigung rumreitest.

    Es gab keine Bedrohung, das behauptet sie lediglich. Wenn es eine glaubwürdige Bedrohung gegeben hätte, dann würde sie nicht dort anrufen. Das ist einfach nur eine Verhüllung der Tatsache, dass die Machtverhältnisse zu ihren Gunsten sind. Die Person ist hochgradig emotionalisiert in das Telefongespräch gegangen, weil ihre Tochter vorher an das Telefon ging (was eigentlich schon so nicht sein sollte). Des weiteren schreibt sie sich – zumindest unbewusst – das Abhandenkommen der Spielekonsole zu. Eine nüchterne Person dürfte erkennen, dass der Freund sauer über den Verlust seiner Konsole ist und halt nicht gegen die Freundin gehen kann (die f*ckt er ja).


    Ich reite auf der Beleidigung herum, weil es nach meinem Dafürhalten das einzige Delikt ist, welches tatsächlich verwirklicht sein dürfte.


    Verstehendes Lesen hilft sehr viel. Die Beleidigung ist hier bei dem Anruf lediglich ein untergeordnetes Problem und ja: diese wird die Staatsanwaltschaft wohl eher nicht interessieren. Die Bedrohung der Familie des Beamten hingegen schon, das ist eine deutlich andere Qualität. Die Suggestion, man solle bei solchen erheblichen Eingriffen in das eigene Privatleben dennoch auf Strafanzeige verzichten, da die Verfolgung aussichtslos wäre, halte ich für völlig daneben. Zum einen ist die Situation "Aussage gegen Aussage" gar nicht so selten wie man meint und führt keineswegs zu einem Patt, zum anderen gibt das PolG auch weitere Instrumente wie z.B. die Gefährderansprache her, die weitere Vorkommnisse dieser Art ziemlich sicher verhindern können.

    Oder: nicht von Alleinerziehenden bullshitten lassen.

  • Nun denn - halten wir es doch mit dem schönen rechtsstaatlichen Grundsatz, dass erstmal jeder jeden wegen allem anzeigen kann und er keine negativen Konsequenzen fürchten muss, wenn er den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildert. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, wenn auch deinerseits zumindest vom Jargon her für Laien beeindruckend untermauert.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ferner lehrt die kriminalistische Erfahrung, dass keine Gefahr vom 18 Jährigen ausgeht,

    Stimmt. Die Täter von Winnenden, Erfurt und anderen Ereignissen waren durchweg jünger.

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  • Oder: nicht von Alleinerziehenden bullshitten lassen.

    Man nennt das, was du hier machst, unter Juristen "Sachverhaltsquetsche" ;) Wir diskutieren hier letztlich die im Eröffnungsbeitrag geschilderten Abläufe und darauf angemessene Reaktionen. Diese hatte ich beschrieben. Wenn du daraus einen ganz anderen Sachverhalt machen möchtest, in dem die geschilderten Dinge gar nicht passiert sind, steht dir das frei. Zur Diskussion trägt das dann aber nichts mehr bei.

  • Man nennt das, was du hier machst, unter Juristen "Sachverhaltsquetsche"

    Oh bitte, wirf dem Kollegen Theaitetos doch nicht solch banale Fehler aus dem ersten Semester vor. Juristisch kannst du ihm eh nicht das Wasser reichen, denn er hat's erfunden.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Man nennt das, was du hier machst, unter Juristen "Sachverhaltsquetsche" ;) Wir diskutieren hier letztlich die im Eröffnungsbeitrag geschilderten Abläufe und darauf angemessene Reaktionen. Diese hatte ich beschrieben. Wenn du daraus einen ganz anderen Sachverhalt machen möchtest, in dem die geschilderten Dinge gar nicht passiert sind, steht dir das frei. Zur Diskussion trägt das dann aber nichts mehr bei.

    Quark, der Sachverhalt müsste zunächst vorliegen um überhaupt SV-Quetsche betreiben zu können.

    Oh bitte, wirf dem Kollegen Theaitetos doch nicht solch banale Fehler aus dem ersten Semester vor. Juristisch kannst du ihm eh nicht das Wasser reichen, denn er hat's erfunden.

    Das ist richtig, mein "juristisches Powerlevel" ist höher. Daran ändert auch dein feminines „Nagging“ nichts. Als SL würde ich den Typen indessen einbestellen (Vorwand: Konsole) und auch diesen Anruf ansprechen.

  • mein "juristisches Powerlevel" ist höher

    ... als das eines Verfassungsrichters in Karlsruhe. Hast du vergessen zu erwähnen, ergänze ich daher gerne.


    feminines „Nagging“

    Ah, so ein bisschen völlig unangebrachte Misogynie zwischendurch erfrischt doch immer wieder.

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  • Als SL würde ich den Typen indessen einbestellen (Vorwand: Konsole) und auch diesen Anruf ansprechen.

    Ich hatte nicht den Eindruck, dass dieser Typ überhaupt Schüler dieser Schule ist. Einen Externen einbestellen? Nu denn.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ... als das eines Verfassungsrichters in Karlsruhe. Hast du vergessen zu erwähnen, ergänze ich daher gerne.


    Ah, so ein bisschen völlig unangebrachte Misogynie zwischendurch erfrischt doch immer wieder.

    x > 0 und daraus folgt dann notwendig x > 10? In der (formellen) Logik-Vorlesung hat da wohl jemand gepennt.

  • Ich hatte nicht den Eindruck, dass dieser Typ überhaupt Schüler dieser Schule ist. Einen Externen einbestellen? Nu denn.

    Ist er nicht, aber die Freundin, die ist ja Schülerin, wird dafür sorgen, dass der kommt.

  • Das ist richtig, mein "juristisches Powerlevel" ist höher. Daran ändert auch dein feminines „Nagging“ nichts. Als SL würde ich den Typen indessen einbestellen (Vorwand: Konsole) und auch diesen Anruf ansprechen.

     

    :autsch: Mehr ist dazu nicht mehr zu sagen.

    Ich hatte nicht den Eindruck, dass dieser Typ überhaupt Schüler dieser Schule ist. Einen Externen einbestellen? Nu denn.

    Das hat er scheinbar leider überlesen...wie offensichtlich so einiges im Eröffnungsbeitrag.

  • x > 0 und daraus folgt dann notwendig x > 10? In der (formellen) Logik-Vorlesung hat da wohl jemand gepennt.

    Keineswegs. Das war nur meine Folgerung aus deinen Ergüssen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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