Drohanruf am Telefon

  • Das ist verkörpertes lebenslanges Lernen, dafür bereitet die von dir geleitete Sekundarstufe eigentlich vor (vgl. ISCED). Ganz schön bildungsfeindlich, v.a. für "Philo".

    Ach weißt, mit meinem SekII-Studium, dem nachgeschobenen Philosophiestudium, dem berufsbegleitend absolvierten LL.B. und dem gerade laufenden Master Sonderpädagogik bin ich vielleicht nicht ganz schlecht aufgestellt, was "lebenslanges Lernen" angeht.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Du weißt, dass ich jetzt den StPO-Anteil vorhalte.

    Siehst du - das ist der Unterschied zwischen einem Lehrer und einem Klugscheißer. Ein Lehrer hätte jetzt gesagt, schau her, diesen Punkt aus der StPO hast du nicht bedacht. Ein Klugscheißer hält seinem Gegenüber dessen Defizite vor und freut sich daran.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • wenn ich nicht dafür sorge, dass sie bis zum kommenden Tag wieder da ist, würde meine Tochter sehen was ich davon habe und meine Tochter könnte es ausbaden.

    Bei einer derartigen Androhung wäre ich sofort auf der nächsten Polizeistation. Und ich bin mir auch sicher, dass ein Staatsanwalt das nicht als dummen Scherz auffasst.

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  • Siehst du - das ist der Unterschied zwischen einem Lehrer und einem Klugscheißer. Ein Lehrer hätte jetzt gesagt, schau her, diesen Punkt aus der StPO hast du nicht bedacht. Ein Klugscheißer hält seinem Gegenüber dessen Defizite vor und freut sich daran.

    Er wird wahrscheinlich auf den Privatklageweg verwiesen werden (wie ich schon Geschrieben habe), weil das der Grundsatz ist (steht auch so in den RiStBv). Der Grund ist, dass der 18-Jährige sich schon sehr dumm anstellen muss, dass die StA was Greifbares hat. Allerdings gibt es derzeit eine Tendenz in der Rspr., dass Beleidigungsdelikte härter geahndet werden, das gilt aber eher für höhere Politiker und Polizeibeamte. Ob ein Strafbefehl rauskommt, das kann ich nicht zuverlässig ausschließen, halte es aber hier für unwahrscheinlich. Weglachen ist das Wahrscheinlichste.

    Nur die StA und die Gerichte können zwingend vorladen (und haben dann Mittel des Ordnungsrechts dies durchzusetzen). Wenn du willst, suche ich dir dazu einen geeigneten Aufsatz aus der Ausbildungsliteratur heraus. Auch der 18-Jährige wird ergooglen können, ob er zur Polizei gehen muss, obwohl er nicht will.

  • @Theaitetos Magst du mir auch was neues erzählen? Mir dünkt, du hast den SV nicht gründlich genug gelesen. Nicht schlimm, das passiert manchem noch im Examen.


    Noch ein Punkt, ganz unpolemisch: Es mag nach wie vor auch vom Bundesland abhängen, wie mit einer solchen Anzeige verfahren wird. In Bayern und BW gäbe es ziemlich sicher eine heftige Reaktion der Staatsanwaltschaft. Bayern wegen Bayern und BW seit diversen einschlägigen Gewaltvorfällen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • @Theaitetos Magst du mir auch was neues erzählen? Mir dünkt, du hast den SV nicht gründlich genug gelesen. Nicht schlimm, das passiert manchem noch im Examen.


    Noch ein Punkt, ganz unpolemisch: Es mag nach wie vor auch vom Bundesland abhängen, wie mit einer solchen Anzeige verfahren wird. In Bayern und BW gäbe es ziemlich sicher eine heftige Reaktion der Staatsanwaltschaft. Bayern wegen Bayern und BW seit diversen einschlägigen Gewaltvorfällen.

    LL.B. reicht nicht um SV zu schreiben oder gar Jurastudierende zu begutachten. LL.M. mit mind. "gut" wird in der Juristenhierarchie ein bestandenes erstes(!) Examen jedweder Punktzahl gleichgestellt. Dementsprechend kann der Post schon nicht zugelassen werden.


    Kommt schon auf das Dezernat und Tageslaune an, sowie dem ob und wie die Polizei das überhaupt reinfüttert. In HB/Berlin eher nicht. Bayern kann tatsächlich anders sein.

  • LL.B. reicht nicht um SV zu schreiben oder gar Jurastudierende zu begutachten

    Und wer hätte das behauptet?

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  • So wie ich das gelesen habe, ging es aber nicht um Beleidigung sondern um die Androhung eines empfindlichen Übels. ( § 240 StGB)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und Nötigung ist im Übrigen ein Offizialdelikt und kein Antragsdelikt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • So wie ich das gelesen habe, ging es aber nicht um Beleidigung sondern um die Androhung eines empfindlichen Übels. ( § 240 StGB)

    Das alles geht gar nicht.

    Und ich hätte den Kerl auch angezeigt.

    Schön und gut. Sauer kann jeder sein, aber das sollte man trotzdem respektvoll ausdrücken.

    Der Tochter Gewalt anzudrohen oder beleidigend zu werden, da ist eine Grenze überschritten und die rechtfertigt auch eine Anzeige.

    Ob was bei rumkommt ist die andere Frage.

    Du setzt damit aber definitiv ein Zeichen. Bis hier hin und nicht weiter.

    Ist manchmal wichtig. Sonst tanzen einem irgendwann alle auf der Nase rum.

  • Ich hätte ihn nicht nur angezeigt, sondern auch die SL und wenn die nicht mitspielt die Dienststelle aufgefordert, sich an die Anzeige anzuhängen. Das hängt mit der Farbe des Aktenhefters zusammen in dem der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft landet.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Genau, das Letztere war auch mein Gedanke. Sagtest Du nicht die Kleine ist neun. Das hat sie doch bestimmt sehr verängstigt?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Genau, das Letztere war auch mein Gedanke. Sagtest Du nicht die Kleine ist neun. Das hat sie doch bestimmt sehr verängstigt?

    So wie ich das lese hat der Anrufer nicht das Kind direkt beleidigt, sondern Timbu nachdem das Kind den Hörer weitergegeben hat.

    Das ist das, was ich verstehe.

  • siehe hier:

    und wenn ich nicht dafür sorge, dass sie bis zum kommenden Tag wieder da ist, würde meine Tochter sehen was ich davon habe und meine Tochter könnte es ausbaden

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