Drohanruf am Telefon

  • Es gibt etwas, das mich jetzt nicht schlafen lässt und das ist folgendes.
    Ich hätte von anderen Lehrkräften gern eine Meinung dazu.

    Vor einigen Tagen bin ich mit meiner 10. Klasse auf Klassenfahrt gegangen.

    Alles lief auch gut. Bis einer Schülerin auffiel, dass ihre Spielkonsole fehlte.

    Ich hab meiner Klasse dann eine Frist gesetzt, bis wann die Konsole an einem neutralen Ort bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder ohne Konsequenzen auftauchen kann.

    Es ist nichts passiert. Die Konsole blieb verschwunden.

    Die Schülerin konnte nicht genau sagen ob sie sie verloren hat oder wo und wie sie abhanden kam oder ob sie gestohlen wurde.

    Ich hatte zuvor alle belehrt, dass sie Wertgegenstände auf der Klassenfahrt zu Hause lassen sollen. Sie mussten sogar dafür unterschreiben.


    Zuhause angekommen (die Fahrt war an diesem Tag vorbei), bekam ich um 17 Uhr dann einen Anruf mit unbekannter Nummer.

    Leider war meine Tochter zu Hause und nahm den Anruf entgegen, leitete ihn an mich weiter. Meine Tochter ist 9.

    Am Telefon war der Freund der Schülerin, der vom Klang her unter Alkoholeinfluss stand und mich nach lauter Beleidigungen in völlig unangemessenem Ton fragte was mir einfiele, seine Konsole klauen zu lassen. Ich wäre verantwortlich für die Klasse und das wäre seine und wenn ich nicht dafür sorge, dass sie bis zum kommenden Tag wieder da ist, würde meine Tochter sehen was ich davon habe und meine Tochter könnte es ausbaden.

    Es war sehr unklar und undeutlich. Ich hatte nicht das Gefühl, dass er zurechnungsfähig ist.

    Ich habe dann nochmals dort angerufen, hatte dieses Mal die Schülerin am Telefon und habe ihr mitgeteilt, dass ich mir eine Anzeige vorbehalte, da ich mich nicht am Telefon bedrohen und beleidigen lassen muss. Soweit ich weiß, ist der Freund auch bereits 18. Ich wollte mich im Anschluss mit ihren Eltern verbinden lassen. Angeblich waren diese aber nicht da.

    Sie hat sich tausend Mal entschuldigt, aber dass mein Kind dort ins Boot geholt wird, ging mir doch einen Tick zu weit.


    Wie würdet ihr an meiner Stelle verfahren?

    Das was der Freund mir da an den Kopf geknallt hat, war unterste Gürtellinie.

    Und dass er mein Kind bedroht geht eine Nummer zu weit.

  • Ist doch nichts passiert. Ansonsten weise ich auf die alic (actio libera in causa) hin – wenn eine Schuldunfähigkeit überhaupt erkannt werden würde.


    Der wird deiner Tochter eher nichts tun, ist ja schon alles angekündigt und bekannt. Der hat Dampf abgelassen, war vllt. sogar seine Konsole oder er hatte einen Spielstand drauf.

  • Ich würde ihn anzeigen. Sowas geht gar nicht! Zwar wird vermutlich nicht viel passieren, ich denke trotzdem, dass man da eine Grenze setzen muss.

  • Ich hatte überlegt, ob man mehr erreicht, wenn man weiter versucht die Eltern zu kontaktieren, da ja so ein Freund auch für die Tochter nicht gut sein kann. Ich glaube das würde ich ihr zuliebe auch trotzdem versuchen. Aber darüber hinaus würde ich auch zu einer Anzeige raten. Vermutlich wird das dann wahrscheinlich aber eh im Sande verlaufen…

  • Bedrohung einer Amtsperson? Das wird insofern im Sande verlaufen, als ein guter Verteidiger bei einem so jungen Ersttäter ziemlich sicher eine Einstellung erwirken kann. Ohne Verteidiger wird es auf einen Strafbefehl hinauslaufen. Beide Varianten sind mit staatsanwaltlichen Ermittlungen und Kosten im vierstelligen Bereich verbunden.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Bedrohung einer Amtsperson? Das wird insofern im Sande verlaufen, als ein guter Verteidiger bei einem so jungen Ersttäter ziemlich sicher eine Einstellung erwirken kann. Ohne Verteidiger wird es auf einen Strafbefehl hinauslaufen. Beide Varianten sind mit staatsanwaltlichen Ermittlungen und Kosten im vierstelligen Bereich verbunden.

    Eigentlich schade, dass es so ist - und es nicht wirksame "Kleinbestrafungen" für sowas gibt, wie zB Sozialstunden, die viele Einrichtungen gut gebrauchen könnten. Dass sowas einfach im Sande verläuft, finde ich doof. Besoffen oder nicht - jemanden anzurufen und zu bedrohen, sollte nicht einfach mit "naja, da wird nix passieren" enden.


    Timbu Es tut mir leid, dass du diese Erfahrung machen musstest. Ich würde den Weg gehen, den du am Anfang auch überlegt hattest: Die Eltern ins Boot holen - und zwar sowohl die des Mädchens als auch die des Freundes. 18 hin oder her, wenn es gut läuft, kriegt er von seinen Eltern einen Einlauf.

    Dass sich das Mädchen tausendmal entschuldigt hat, münze ich lediglich auf das Stichwort "Anzeige vorbehalten", denn das muss daheim ja ein kleiner Selbstläufer gewesen sein, dass ihr Freund bei dir anruft.


    Eltern beider Beteiligten, die Beteiligten selbst, die SL und du. Und dann mal Tacheles. So geht's einfach nicht.


    Ich wünsche dir, dass sich das für dich positiv klärt.

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Ich würde auch Anzeige erstatten. Selbst wenn es im Sande verläuft

    > Er muss erst mal eine Aussage bei der Polizei machen (und wenn es ein Anhörungsbogen ist). So etwas kann schon mal abschreckend wirken (vor allem, wenn ggf. die Eltern davon Wind bekommen und die ihm im Idealfall die Hölle heiß machen)

    > Es wird polizeibekannt und im Wiederholungsfall ist er eben nicht mehr Ersttäter

  • Dass sowas einfach im Sande verläuft, finde ich doof. Besoffen oder nicht - jemanden anzurufen und zu bedrohen, sollte nicht einfach mit "naja, da wird nix passieren" enden

    Hast du gelesen, was ich geschrieben habe? Aus Sicht des Betroffenen wird die Sache keineswegs im Sande verlaufen, egal, ob am Ende eine Einstellung steht (vermutlich gegen Geldauflage) oder eine Strafe (dann vermutlich Sozialstunden). Die Kosten und die Belastung durch ein Ermittlungsverfahren sind in jedem Fall immens. Das darf man als noch nie betroffen Gewesener nicht unterschätzen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • > Es wird polizeibekannt und im Wiederholungsfall ist er eben nicht mehr Ersttäter

    Ersttäter bleibt er auch vor einer rechtskräftigen Verurteilung. Das „polizeibekannt“ ist von der Spruchkammer nicht zu verwerten, insbesondere wird, wenn man streitlustig (das sind fast alle Juristen) ist, solche Anzeigen häufiger vorkommen. Wenn das so einschlägig wäre, würde die Exekutive totalitär agierend Duckmäusertum durchsetzen.

    Aber sonst geht’s dir gut?

    Jop, der OP wird uns nur die halbe Wahrheit erzählt haben (wieso nicht einfach auflegen — drückt irgendwo das Gewissen?) und wird, wenn nicht herausgelacht, auf den Privatklageweg verwiesen.

  • Ein Lehrer, der im Zusammenhang mit seinem Amt agiert, ist nicht privat.

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  • Jop, der OP wird uns nur die halbe Wahrheit erzählt haben (wieso nicht einfach auflegen — drückt irgendwo das Gewissen?) und wird, wenn nicht herausgelacht, auf den Privatklageweg verwiesen.

    Wieso vermutest Du direkt eine Schuld beim TE? Das ist schon eine Verschiebung von Schuld auf denjenigen, den es hier getroffen hat! Außerdem reagiert jeder anders auf eine solche plötzliche Bedrohung. Dass Du meinst, das könnte man mal eben weglachen, finde ich schon ziemlich überheblich.


    Zur Ausgangsfrage: In jedem Fall eine Anzeige stellen. Geht auch online.

  • Ach stimmt, du warst ja der Experte für alles mit den drölfzig abgeschlossenen Studiengängen, der sich jetzt in die intellektuellen Niederungen des Schuldienstes begibt, um den doofen Lehrern mal die Welt zu erklären.

    Mach doch nen Podcast draus!

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ach stimmt, du warst ja der Experte für alles mit den drölfzig abgeschlossenen Studiengängen, der sich jetzt in die intellektuellen Niederungen des Schuldienstes begibt, um den doofen Lehrern mal die Welt zu erklären.

    Mach doch nen Podcast draus!

    Das ist verkörpertes lebenslanges Lernen, dafür bereitet die von dir geleitete Sekundarstufe eigentlich vor (vgl. ISCED). Ganz schön bildungsfeindlich, v.a. für "Philo".

  • Hast du gelesen, was ich geschrieben habe? Aus Sicht des Betroffenen wird die Sache keineswegs im Sande verlaufen, egal, ob am Ende eine Einstellung steht (vermutlich gegen Geldauflage) oder eine Strafe (dann vermutlich Sozialstunden). Die Kosten und die Belastung durch ein Ermittlungsverfahren sind in jedem Fall immens. Das darf man als noch nie betroffen Gewesener nicht unterschätzen.

    Ich lese es jetzt zum dritten Mal und kann aus dem Beitrag oben immer noch nicht rauslesen, dass es für den Betroffenen gut wäre, eine Strafanzeige zu schalten. Tut mir leid, anscheinend lese ich quer.


    Für mich klingt es nach: mit gutem Verteidiger wird nix passieren, mit keinem Verteidiger könnte was passieren, aber die Kosten sind insgesamt sehr, sehr hoch - und das heißt für mich: "Versuchs nicht, es kostet nur und bringt nur im allerbesten Falle irgendwas."


    Aber kann natürlich ein Sender-Empfängerproblem sein. Ich hab dich halt einfach nicht verstanden.

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  • Wie würdet ihr an meiner Stelle verfahren?

    Ich würde der Schülerin raten den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen (Anzeige gegen unbekannt), die Rufnummer des Telefonats bei mir sperren und, sollte doch wieder jemand anrufen, ggf. den Anruf mitschneiden und wegen Beleidigung anzeigen.


    Da wird zwar überall nichts bei raus kommen, aber allein schon, daß sich der pöbelnde Freund dann zur Klärung des Sachverhalts bei der Polizei einfinden darf, um seine Aussage aufzunehmen, ist zumindest schon einmal lästig.

  • Für mich klingt es nach: mit gutem Verteidiger wird nix passieren, mit keinem Verteidiger könnte was passieren, aber die Kosten sind insgesamt sehr, sehr hoch

    Die Kosten für den Täter natürlich!

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