Was haltet ihr von Knebelverträgen?

  • In NRW ist es auch so, dass Seiteneinsteiger:innen sich nach ihrer erfolgreichen OBAS-Ausbildung verpflichten für einen gewissen Zeitraum an ihrer Ausbildungsschule zu binden. Das kann für beide Seiten Vorteile haben, aber auch Nachteile, wenn die Chemie dann nicht stimmt. Das weiß man aber vorher und kann sich für ein Einstellungsangebot aussprechen oder auch dagegen, wenn einem die Bedinungen (nach OBAS Ausbildung weiter an Schule unterrichten) nich zusagen.

  • In NRW ist es auch so, dass Seiteneinsteiger:innen sich nach ihrer erfolgreichen OBAS-Ausbildung verpflichten für einen gewissen Zeitraum an ihrer Ausbildungsschule zu binden.

    Das ist in Berlin z.B. nicht so, wenn die Schulleitung dich loswerden will, kannst du direkt die Schule wechseln, wenn du das aber willst, geht es nur mit Zustimmung der Schule.

    Du bist nur an das Land wirklich gebunden, aber total von der Schulleitung abhängig und ob das mit der passt, weißt du bei der Unterschrift nicht.

  • Mit der Rechtsberatung der Gewerkschaft konnte ich diese Forderung abwehren.
    Essenz: Mein Arbeitsvertrag enthielt keine Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten - die schon damals möglich war

    Wolfgang, mit Verlaub: Das sind G'schichten aus dem Paulaner-Garten. Es war und ist im Handwerk schon immer üblich, nach der Ausbildung den Arbeitgeber zu wechseln. Also entweder bist du damals an einen Spinner geraten oder du bindest uns einen Bären auf.

    Im übrigen wäre in deinem Fall eine Rückzahlungsvereinbarung sittenwidrig und damit nichtig gewesen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Wolfgang, mit Verlaub: Das sind G'schichten aus dem Paulaner-Garten. Es war und ist im Handwerk schon immer üblich, nach der Ausbildung den Arbeitgeber zu wechseln. Also entweder bist du damals an einen Spinner geraten oder du bindest uns einen Bären auf.

    Im übrigen wäre in deinem Fall eine Rückzahlungsvereinbarung sittenwidrig und damit nichtig gewesen.

    Mit Verlaub. Du hast keine Ahnung von der Industrie - denn hier ging es um IHK und eine sehr spezielle Ausbildung als Systemoperator an einem sündhaft teuren EDV-System. Hätte man mir damals einen entsprechenden Vertrag vorgelegt, wäre dieser rechtmäßig gewesen. So auch damals die Auskunft des DGB/der IGDruck.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • hier ging es um IHK und eine sehr spezielle Ausbildung als Systemoperator an einem sündhaft teuren EDV-System

    Mit Verlaub: Dann schreib das gleich und schwätz nicht von einer Ausbildung als Drucker.

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  • Mit Verlaub: Dann schreib das gleich und schwätz nicht von einer Ausbildung als Drucker.

    Wer lesen kann, ist von Vorteil. Ich habe von einer "Ausbildung in der Druckindustrie" geschrieben. Das war zu jener Zeit das beste Bildbearbeitungssystem auf dem Markt. Damit habe ich Werbeprospekte für die Modeindustrie montiert, bearbeitet und retuschiert. Die wurden in Millionenauflage über Europa verteilt. Das war nicht KIK, sondern DelMod u.a. Die Auftraggeber haben die Kleidungsstücke neben den Andruck gelegt und die Farben verglichen ;)
    Kannst hier gucken:
    https://www.hell-kiel.de/image…System/Chromacom_1980.pdf

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  • Ich weiß, dass es in Berlin im Referendariat mit der Rückzahlung auch so ist.

    Was ich definitiv auch weiß ist, dass man so eher keine Lehrkräfte gewinnt.

    Es ist für viele sicher eher ausladend.

    Ich hätte einen solchen Vertrag auch nicht unterschrieben.

  • Ich hätte einen solchen Vertrag auch nicht unterschrieben.

    Auf schwäbisch sagt man: "Wer it will, hot g'hett". Für die meisten Kollegen heißt es eben: Job oder kein Job. Falls du das Angebot von der Arbeitsagentur vermittelt bekommst, heißt es: Annehmen oder Sperre der Leistungen.

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