Guten Tag allerseits,
derzeit studiere ich Lehramt für Mathematik und habe mich für eine Stelle an einer Schule im Rahmen eines TV-H-Vertrages in Hessen beworben. Ich habe eine Stelle bekommen, bei der ich 8 Stunden pro Woche unterrichten werde: 4 Stunden Mathematik am Beruflichen Gymnasium (Abitur) und 4 Stunden an der Berufsfachschule. Den Vertrag habe ich bereits unterschrieben; er ist bis zum 09.08.2026 befristet. Ich werde im August 2024 mit dem Unterrichten beginnen.
Ich habe meine Arbeitszeit so organisiert, dass ich an zwei Tagen in der Woche zur Schule gehe und die restlichen Tage an der Universität verbringe. Für mein erstes Master-Semester habe ich mir den Stundenplan entsprechend zurechtgelegt. Allerdings merke ich nun, dass ich meinen Stundenplan an die Unterrichtszeiten anpassen muss. In diesem Semester müsste ich noch Analysis 1 und 2 sowie Lineare Algebra 2 schreiben – alles zeitaufwändige Module. Hinzu kommt die Vorbereitung des Unterrichts für die 11. Klasse des Abiturs und der BFS sowie das Korrigieren der Klausuren.
Ich plane, bis zum Ende des Schuljahres 2025 an der Schule zu unterrichten. Daher würde ich den befristeten Vertrag, der bis zum 09.08.2026 läuft, ein Jahr vorher kündigen.
Im TV-H-Vertrag ist dies wie folgt geregelt:
"(4) 1Bei befristeten Arbeitsverträgen gelten die ersten sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten: vier Wochen
von insgesamt mehr als einem Jahr: sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren: drei Monate
von insgesamt mehr als drei Jahren: vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres. 3Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt."
Meine Frage ist nun, um sicherzugehen: Mein Vertrag läuft über zwei Jahre. Ist es mir möglich, bereits ein Jahr vorher zu kündigen? Ich möchte mein Studium nicht unnötig in die Länge ziehen, wenn ich aufgrund der festen Arbeitszeiten der Schule gezwungen bin, Module ins nächste Semester zu verschieben. Zudem ist Mathematik ein Vollzeitstudium.
Würde dies einen schlechten Eindruck machen, wenn ich den befristeten Arbeitsvertrag nicht einhalte?
Edit: Ich würde gerne weiter an der Schule bleiben, allerdings nur, wenn ich nur Klassen vertrete und nicht selber eigenständig Kurse geben muss.