Kündigung vor Ablauf des Vertrages (TV-H-Vertrag)

  • Guten Tag allerseits,

    derzeit studiere ich Lehramt für Mathematik und habe mich für eine Stelle an einer Schule im Rahmen eines TV-H-Vertrages in Hessen beworben. Ich habe eine Stelle bekommen, bei der ich 8 Stunden pro Woche unterrichten werde: 4 Stunden Mathematik am Beruflichen Gymnasium (Abitur) und 4 Stunden an der Berufsfachschule. Den Vertrag habe ich bereits unterschrieben; er ist bis zum 09.08.2026 befristet. Ich werde im August 2024 mit dem Unterrichten beginnen.

    Ich habe meine Arbeitszeit so organisiert, dass ich an zwei Tagen in der Woche zur Schule gehe und die restlichen Tage an der Universität verbringe. Für mein erstes Master-Semester habe ich mir den Stundenplan entsprechend zurechtgelegt. Allerdings merke ich nun, dass ich meinen Stundenplan an die Unterrichtszeiten anpassen muss. In diesem Semester müsste ich noch Analysis 1 und 2 sowie Lineare Algebra 2 schreiben – alles zeitaufwändige Module. Hinzu kommt die Vorbereitung des Unterrichts für die 11. Klasse des Abiturs und der BFS sowie das Korrigieren der Klausuren.

    Ich plane, bis zum Ende des Schuljahres 2025 an der Schule zu unterrichten. Daher würde ich den befristeten Vertrag, der bis zum 09.08.2026 läuft, ein Jahr vorher kündigen.

    Im TV-H-Vertrag ist dies wie folgt geregelt:


    "(4) 1Bei befristeten Arbeitsverträgen gelten die ersten sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.

    (5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

    von insgesamt mehr als sechs Monaten: vier Wochen

    von insgesamt mehr als einem Jahr: sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats,

    von insgesamt mehr als zwei Jahren: drei Monate

    von insgesamt mehr als drei Jahren: vier Monate

    zum Schluss eines Kalendervierteljahres. 3Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt."



    Meine Frage ist nun, um sicherzugehen: Mein Vertrag läuft über zwei Jahre. Ist es mir möglich, bereits ein Jahr vorher zu kündigen? Ich möchte mein Studium nicht unnötig in die Länge ziehen, wenn ich aufgrund der festen Arbeitszeiten der Schule gezwungen bin, Module ins nächste Semester zu verschieben. Zudem ist Mathematik ein Vollzeitstudium.

    Würde dies einen schlechten Eindruck machen, wenn ich den befristeten Arbeitsvertrag nicht einhalte?


    Edit: Ich würde gerne weiter an der Schule bleiben, allerdings nur, wenn ich nur Klassen vertrete und nicht selber eigenständig Kurse geben muss.

  • Du darfst in jedem Fall kündigen, so wie Du es beschreibst, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Oft ist es netter, mit mehr Vorlauf zu kündigen, so dass sich Deine Schulleitung rechtzeitig nach Ersatz umsehen kann. Einen schlechten Eindruck macht es vermutlich nur, wenn Du wenig oder gar nicht mit Deiner Schulleitung kommunizierst, bevor Du die Kündigung einreichst. Dass das Studium vorgeht, werden die allermeisten nachvollziehen können. An Deiner Stelle würde ich einige Monate vor Ablauf des ersten Jahres ein Gespräch suchen - vielleicht lässt es sich ja einrichten, dass Du im zweiten Jahr nur Vertretungen machst.

  • nicht vier Wochen Kündigungsfrist sondern 6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats.

    Bist Du sicher? Bei (5) 2 würde ich es so sehen, dass es um das tatsächliche bisherige Arbeitsverhältnis geht, nicht wie bei (5) 1 um die Vertragsdauer. Wenn Hisoka vor Ablauf des ersten Jahres die Kündigung einreicht, wäre damit die Kündigungsfrist vier Wochen.

  • Du darfst in jedem Fall kündigen, so wie Du es beschreibst, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Oft ist es netter, mit mehr Vorlauf zu kündigen, so dass sich Deine Schulleitung rechtzeitig nach Ersatz umsehen kann. Einen schlechten Eindruck macht es vermutlich nur, wenn Du wenig oder gar nicht mit Deiner Schulleitung kommunizierst, bevor Du die Kündigung einreichst. Dass das Studium vorgeht, werden die allermeisten nachvollziehen können. An Deiner Stelle würde ich einige Monate vor Ablauf des ersten Jahres ein Gespräch suchen - vielleicht lässt es sich ja einrichten, dass Du im zweiten Jahr nur Vertretungen machst.

    Meinst du dass es möglich ist neben einem Mathestudium (Analysis und Lineare Algebra) nebenbei zu unterrichten oder wird das aufgrund der Vorbereitungen nichts?

  • Meinst du dass es möglich ist neben einem Mathestudium (Analysis und Lineare Algebra) nebenbei zu unterrichten oder wird das aufgrund der Vorbereitungen nichts?

    Das kann dir wahrscheinlich keiner pauschal beantworten. Das kommt auf so viele Faktoren an.

    Von daher, nutze die Probezeit, um zu schauen ob es funktioniert oder nicht.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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