Neuerdings gibt es in meinem Vertrag für Seiteneinsteiger eine Klausel, dass man sich verpflichtet 2 Jahre lang nach Seiteinsteigerausbildung im Bundesland zu bleiben.
Ansonsten muss man 1/4 vom Bruttogehalt zurückzahlen.
Das sehe ich noch irgendwo ein. Man möchte verhindern, dass Absolventen in andere Bundesländer abwandern.
Nun gab man mir aber die Auskunft, dass das auch für nicht bestandene Prüfungen gilt.
Jetzt das Problem. Dazu steht in meinem Vertrag nichts.
Ich habe 2 kleine Kinder und wenn ich die Prüfungen nicht bestehe, würde das nicht nur bedeuten, dass der Seiteneinstieg Geschichte ist, sondern auch, dass ich 1/4 zurückzahlen muss.
Im Vertrag steht aber nichts dazu.
Wo könnte ich mich noch erkundigen, ob das für die Prüfung auch so ist? Beim Schulamt habe ich von 3 Fachleuten unterschiedliche Auskünfte bekommen.
Und ist das in anderen Bundesländern auch so?