Wieviele Stunden frei vor dem nächsten Unterricht

  • Hallo liebes Forum,

    Ich weiß, daß ich hier im Forum in einem Beitrag etwas darüber gelesen habe, daß es durchaus kritisch ist, wenn KuK bis 22 Uhr in der Schule auf einer dienstlichen Veranstaltung sind und am nächsten Tag morgens zur 1. Stunde Unterricht haben. Finde das bloß nicht wieder...

    Könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen?

    Hintergrund: Der Unterricht an der Abendschule geht bis 21:30 und die 1. Stunde fängt um 8 Uhr an.

  • Moin,


    wir hatten dieses Thema hier schon in diversen Threads. Einige - insbesondere Plattyplus, wenn ich mich recht erinnere - verweisen in diesem Zusammenhang meines Wissens auf das Arbeitszeitgesetz, in dem es heißt: "Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben." Dem entgegen steht allerdings die Aussage anderer User*innen, dass dieses Gesetz für Lehrkräfte nicht gelte.

    In der "Nds. Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten" steht ebenfalls der Satz: "Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren." und ich frage mich, warum dies nicht auch für verbeamtete Lehrkräfte gelten sollte. Vielleicht, weil es auch noch eine gesonderte "Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen" gibt? Dort findet sich nämlich keine derartige Aussage.


    Sorry, das hilft dir jetzt wohl nicht wirklich weiter. Ich hoffe, dir kann jemand anderer noch "rechtssicherer" antworten als ich!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hintergrund: Der Unterricht an der Abendschule geht bis 21:30 und die 1. Stunde fängt um 8 Uhr an.

    Personalrat einbeziehen, in der GLK thematisieren, ggf. auch zum Mittel der Überlastungsanzeige greifen, wenn der durch derartige Stundenpläne steigende Stresspegel Schlaf und Erholung nachhaltig stören, so dass dienstliche Aufgaben wie eben das Unterrichten oder auch Unterrichtsvorbereitung am Nachmittag nicht mehr ausreichend erledigt werden können.


    Ziel muss es sein ein vernünftiges Konzept zu erarbeiten, bei dem dann klar ist, dass wer bis 21:30 Uhr am Vortag Unterricht hatte natürlich nicht bereits 8 Uhr am Folgetag erneut unterrichten muss, sondern z.B. im Anschluss an Abendunterricht Unterricht frühestens um 11 Uhr beginnen darf.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Autofillpanne

  • Erste Stunde an der Abendschule ist morgens um 8 Uhr? Oder unterrichtest du an zwei Dienststellen?
    Eigentlich ist das Angelegenheit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Personalrat und GEWerkschaft sind da hilfreich.

    Wann sollst du deine Unterrichtsvorbereitung erledigen?


    Hast du dein Deputat auf wenige Tage verteilt - oder viele "Hohlstunden"?

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Erste Stunde an der Abendschule ist morgens um 8 Uhr?

    Natürlich nicht. Sonst wäre es ja keine "Abendschule" ;) .

    Der Unterricht an der Abendschule geht bis 21:30 und die 1. Stunde fängt um 8 Uhr an.

    Soll heißen: Im Abendschulbereich an der beruflichen Schule, an der Klinger tätig ist, geht der Unterricht bis 21:30 Uhr und im "tagesschulischen" Bereich beginnt die erste Stunde um 8 Uhr.


    Beispiel zur Verdeutlichung aus meiner Ausbildungsschule: Dort gibt es eine "Fachschule Betriebswirtschaft", die als dreijährige Teilzeitschulform geführt wird; die SuS besuchen diese Schulform berufsbegleitend. Daher findet an dieser Fachschule der Unterricht an drei Tagen von 17:45 bis 21:30 Uhr statt.

    Der Unterricht an allen anderen Schulformen dieser BBS (Berufsschule, Berufsfachschulen, Fachoberschulen,...) findet hingegen im "Tagesbetrieb" statt: zwischen der ersten Stunde, die um 7:55 Uhr beginnt, und der achten Stunde, die um 14:45 Uhr endet.

    Allerdings weiß ich von dieser BBS, dass die Lehrkräfte, die im Abendschulbereich der Fachschule BW unterrichten, am darauffolgenden Tag nie vor Beginn der fünften Stunde Unterricht haben. Da achten die Stundenplaner*innen seit Jahrzehnten streng drauf.

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  • Erste Stunde an der Abendschule ist morgens um 8 Uhr? Oder unterrichtest du an zwei Dienststellen?
    Eigentlich ist das Angelegenheit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Personalrat und GEWerkschaft sind da hilfreich.

    Wann sollst du deine Unterrichtsvorbereitung erledigen?


    Hast du dein Deputat auf wenige Tage verteilt - oder viele "Hohlstunden"?

    Berufliche Schulen.... Da gibt es alles. Reine Abendschulen sind eher selten

  • So, wie Humblebee es schrieb, ist es auch bei uns. Nur, dass die SuS die FHR ausbildungsbegleitend nach dem 1. Lehrjahr machen können.

    Mein Stundenplan ist eigentlich annähernd perfekt. Keine Leerstunden, montags frei, dienstags zur 5., freitags nach der 4. frei, IT und Wirtschaft ca. 50:50.

    Da meine Wohnung direkt gegenüber Schule ist, begrüße ich den Abendschulunterricht sehr. Und die vier Stunden brauche ich dann in der Woche nicht mehr machen. Und es sind nur 8 SuS.

    Und wenn ich die ersten vier Stunden am Mittwoch nicht machen möchte, müsste ich sie freitags 5. bis 8. machen. Dienstags 1. bis 4. kommt nicht in Frage, wegen der 4 Stunden am Abend.

    Unser Stundenplaner macht einen sehr sehr guten Job. Für ihn lege ich meine Hand ins Feuer. Überhaupt mag ich meine Schule sehr sehr gerne.

    Aber klar: Wenn ich merke, dass es zu anstrengend wird, mittwochs um 08:00 anzufangen, nachdem ich am Vortag bis spät abends unterrichtet habe, dann muss ich was sagen. Und dafür suche ich gerade Informationen.

    Im ersten Halbjahr ist es btw. Jede zweite Woche.

    Danke für die vielen Rückmeldungen! 👍

  • Aber klar: Wenn ich merke, dass es zu anstrengend wird, mittwochs um 08:00 anzufangen, nachdem ich am Vortag bis spät abends unterrichtet habe, dann muss ich was sagen.

    OK. Dabei kommt es eben auch auf das eigene Alter und die Belastbarkeit an.

    Als Berufsanfänger hatte ich zweieinhalb Jahre lang als Lehrer an der Gewerbeförderungsanstalt der Handwerkskammer gearbeitet und Sprachkurse für Spätaussiedler gehalten. Vorgabe der Arbeitsverwaltung war, dass die Teilnehmer auf den 8-Stunden-Tag vorbereitet werden sollen. Daher ging der Unterricht von 7:30 Uhr bis 16:45 Uhr - mit Mittags- und Frühstückspause. Mein Deputat betrug 31 UE. Was ich nachmittags darüber hinaus gearbeitet habe, wurde als Honorar vergütet.Weil der Vertrag immer an die Maßnahme der Arbeitsverwaltung gekoppelt war, waren das immer 3-Monats-Verträge. Also habe ich als junger Familienvater und Alleinverdiener mitgenommen, was ging.

    Nach einem Jahr bekam ich das Angebot, zwei Mal 4 UE pro Woche on Top dazu abends EDV (Office: Text, Kalk, dBase, MSDos, Basic usw) von 18:00 bis 21:45 Uhr zu unterrichten. Mittwochabend kamen über die Computerfirma eines Freundes Firmenschulungen (Excel, Word, IBM-PCText) dazu. Einige Monate hatte ich auf diese Weise bis zu 64 UE pro Woche abzuleisten - und nach 2 Jahren den Keller für unser Häusle hinzuverdient ;-)Geht schon, wenn man gutes Material gestellt bekommt und die "Kundschaft" nicht über die Bänke geht. Das waren ja immer Erwachsene.
    Aber auf Dauer geht sowas nicht.

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  • Jeder Kollege sieht das aber anders. Der eine kommt mit den weniger als 11 Stunden Ruhezeit sehr gut klar, hätte aber gerne nicht zusätzlich zu 5 Vormittagen Abendeinsätze. Also wenn schon Abendeinsätze, dann entsprechend vormittags frei.


    Andere haben weder mit dem einen noch anderen Probleme, wünschen sich aber keine Megablöcke von 8 und mehr Stunden.


    Ideal wäre es, wenn individuell zumutbare Wünsche geäußert werden könnten.


    Ich habe sogar eigenmächtig das eine oder andere Mal Schüler der Abendschule deutlich früher nach Hause geschickt, wenn am nächsten Tag sehr frühe externe Sonderveranstaltungen angesagt waren. Z.B. Prüfungstermine für Abschlussprüfungen, die ein Weckerklingeln um 5 Uhr erforderten. Da bleibe ich nicht bis um 21.15 Uhr in der Schule.

  • Gibt es dafür eine Quelle?

    § 5 ArbZG


    Zitat

    (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.


    (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.


    (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

  • § 5 ArbZG

    Das hatte ich ja oben auch schon zitiert. Da ist aber ja nun mal die Frage, ob dieses Gesetz auch für (verbeamtete) Lehrkräfte gilt. Hier im Forum gab es in der Vergangenheit immer wieder Aussagen, dass dem nicht so sei.

    Habe jetzt nochmal nachgeschaut: In diesem Thread aus dem letzten Jahr: Regelung Abendunterricht am BK - Seite 2 - Sekundarstufe I / Sekundarstufe II / Berufsschule - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte wurde die Arbeitszeitverordnung für Beamt*innen in NRW zitiert und vom kleiner gruener frosch ganz klar dargelegt, dass diese für Lehrkräfte in NRW eben nicht gilt. Und ich habe ja für NDS bereits herausgefunden, dass in der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamt*innen ebenfalls von einer elfstündigen Ruhezeit die Rede ist, diese VO wahrscheinlich aber für Lehrkräfte ebenfalls nicht maßgeblich ist, weil es eine gesonderte nds. VO über die Arbeitszeit der Beamt*innen im öffentlichen Schuldienst gibt.

    Genaueres wissen vielleicht sehr rechtssichere User*innen wie bspw. Seph ?

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  • Das hatte ich ja oben auch schon zitiert. Da ist aber ja nun mal die Frage, ob dieses Gesetz auch für (verbeamtete) Lehrkräfte gilt. Hier im Forum gab es in der Vergangenheit immer wieder Aussagen, dass dem nicht so sei.

    Habe jetzt nochmal nachgeschaut: In diesem Thread aus dem letzten Jahr: Regelung Abendunterricht am BK - Seite 2 - Sekundarstufe I / Sekundarstufe II / Berufsschule - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte wurde die Arbeitszeitverordnung für Beamt*innen in NRW zitiert und vom kleiner gruener frosch ganz klar dargelegt, dass diese für Lehrkräfte in NRW eben nicht gilt. Und ich habe ja für NDS bereits herausgefunden, dass in der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamt*innen ebenfalls von einer elfstündigen Ruhezeit die Rede ist, diese VO wahrscheinlich aber für Lehrkräfte ebenfalls nicht maßgeblich ist, weil es eine gesonderte nds. VO über die Arbeitszeit der Beamt*innen im öffentlichen Schuldienst gibt.

    Genaueres wissen vielleicht sehr rechtssichere User*innen wie bspw. Seph ?

    naja ganz so einfach ist das nicht. Nur weil eine Verordnung nicht für Lehrkräfte gilt, ist das Arbeitszeitgesetz nicht automatisch ungültig. Vor Gericht wird es da sehr schwierig, besonders wegen der besonderen Fürsorgepflicht.

  • Wo schrieb ich, dass es "einfach" sei? Ich habe doch im Gegenteil bereits geschrieben, dass ich es eben nicht sicher weiß, was für uns nun gilt, und dass es dazu hier im Forum ja nun mal verschiedene Aussagen gab. Wie solch' eine Geschichte vor Gericht ausgehen könnte... keine Ahnung.

    Dass im Rahmen der Fürsorgepflicht unser Dienstherr - in dem Fall die Stundenplaner*innen - ein besonderes Auge darauf haben sollten, dass diese Ruhezeiten von den Lehrkräften an ihrer Schule eingehalten werden können, versteht sich in meinen Augen eigentlich von selbst.

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  • Beamte sind vor dem Gesetz keine Arbeitnehmer, richtig?

    Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Beamten und Arbeitnehmern, das Europarecht hingegen nicht. Es kennt nur einen Arbeitnehmerbegriff unter den auch Beamte fallen. (Nach den Urteilen des EuGH ist deswegen auch für Beamte die Arbeitszeit zu erfassen.)

  • Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Beamten und Arbeitnehmern, das Europarecht hingegen nicht. Es kennt nur einen Arbeitnehmerbegriff unter den auch Beamte fallen. (Nach den Urteilen des EuGH ist deswegen auch für Beamte die Arbeitszeit zu erfassen.)

    Das muss präzisiert werden: ein Beamter kann auch Arbeitnehmer im Rahmen einer Nebenbeschäftigung sein. Der Beamte wird per Verwaltungsakt ernannt und es gibt im öffentlich-rechtlichen Verhältnis grundsätzlich keinen privatrechtlichen Vertrag, der für § 611a BGB (übrigens recht neu geschaffen) tatbestandmäßig wäre.


    Und mit Europarecht meinst du wohl Unionsrecht. Und was du sagst, das ist richtig (Umkehrschluss aus Art. 45 Abs. 4 AEUV). Im Detail ist es natürlich etwas schwieriger, weil man die Rspr. vom EuGH lesen muss.


    Ein Studienkollege, der ArbeitsR als Vertiefung macht, meinte aber, dass nicht selten arbeitsrechtliche Regelungen (etwa aus TV) analog auf Beamten angewendet werden (obwohl das schon ein ganz anderer Gerichtszweig ist). Wir kamen darauf wegen Bildungsurlaub (Bayern u. Sachsen haben ihn nicht umgesetzt).

  • Aber klar: Wenn ich merke, dass es zu anstrengend wird, mittwochs um 08:00 anzufangen, nachdem ich am Vortag bis spät abends unterrichtet habe, dann muss ich was sagen. Und dafür suche ich gerade Informationen.

    Du kannst doch einfach bitten, dass du nicht den Montag frei hast, dann erübrigt sich diese Problematik.


    Ich muss fairerweise sagen, dass ich bei Vollzeitkräften, die sich die anderen Tage vollpacken, wenig Mitleid habe, wenn solche Problematiken auftreten wie bei dir jetzt.

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