Antidepressiva auf Privatrezept/ Wer hat Erfahrungen?

  • Aber doch nur für einen Zeitraum von 5 Jahren, oder?

    Was wäre wenn ich erst einmal im Angestelltenverhältnis bleibe und erst nach 5 Jahren den Antrag stelle?

    Die Fragebögen variieren je nach Amtsarzt. Es können 10 Jahre abgefragt werden oder auch gar kein Zeitraum angegeben werden. Es kann gut sein, dass du den Fragebogen für die Verbeamtung des für dich zuständigen Amtsarztes online finden kannst.


    Ärzte und Therapeuten müssen die Daten bis 10 Jahre nach Behandlungsende aufbewahren.


    Lass dich behandeln und geh vorbereitet zum Amtsarzttermin, wenn es soweit ist.

  • Auch auf die Gefahr hin, dass du das nicht gerne liest, aber das sind mehrere hundert Euro Unterschied was die Bezahlung angeht und es ist schon ein weiterer Unterschied, ob der Staat für dich sorgt und du auch länger zu Hause bleiben kannst, wenn du irgendwas ernstes hast oder ob du nach 6 Wochen mit massiven Abstrichen zu kämpfen hast. Mag nicht so schlimm sein, wenn man verheiratet ist, aber ich bin es nicht und als Single sind das schon andere Dimensionen.

    Ich bin schwerbehindert als Folge von Gewaltverbrechenund kann in der Folge keine Vollzeitstelle ausüben, sondern habe eine 55%- Stelle. Ich weiß also einerseits, was es bedeutet etwas Ernstes zu haben oder auch finanzielle Abstriche als Folge davon dauerhaft in Kauf nehmen zu müssen. Andererseits weiß ich aber auch, dass ich mit einer 55%- Stelle im Schuldienst erheblich mehr verdiene als außerhalb, sehr gut davon leben kann und das auch der Fall wäre, wenn ich nicht verbeamtet wäre.


    Ach so: Ich bin nicht verheiratet, sondern sorge für mich selbst finanziell, wie auch sonst.


    Ich glaube, du hast einige falsche Vorstellungen, mit denen du dir momentan selbst im Weg stehst. Wenn du nicht die Hilfe erhältst, die du offenbar aktuell benötigst ist der Schuldienst im worst case keine Option als Berufsweg. Das wäre die finanziell tatsächlich einschneidende finanzielle Variante, nicht die Ausübung des Berufs im Angestelltenverhältnis anstelle einer Verbeamtung (ganz gleich wie hoch die finanziellen Unterschiede sind), was in deinem Fall aber vermutlich nicht einmal relevant werden wird.

    Gute Vorbereitung beim Amtsarzt ist am Ende alles. Bei mir war das auch kein Selbstläufer mit der Schwerbehinderung und trotz des Schutzes, den dieser Status auch bietet. Wenn das bei dir relevant wird findest du hier im Forum zahlreiche Hinweise, um den Termin gut und gründlich vorzubereiten.


    Auch auf die Gefahr hin, dass du das nicht gerne liest: Gesund zu werden rangiert vor einer Verbeamtung. Lass dir das von jemandem sagen, der lebenslang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen leben muss und diese jederzeit gegen die Verbeamtung tauschen würde. Geld ist nichts verglichen mit Gesundheit. Dies geschrieben ist deine Verbeamtung nicht gefährdet wegen einer depressiven Verstimmung.


    Zitat

    Aber doch nur für einen Zeitraum von 5 Jahren, oder?

    Was wäre wenn ich erst einmal im Angestelltenverhältnis bleibe und erst nach 5 Jahren den Antrag stelle?

    Ich bin nicht sicher worauf die 5 Jahre sich beziehen. Falls es darum geht, wie lange du rückwirkend Erkrankungen angeben musst, so müssen gerade psychische Erkrankungen üblicherweise angegeben werden, egal wie lange diese zurückliegen.

    Das kann aber je nach Bundesland anders sein. Ich weiß nur gesichert, wie es in BW ist. Wenn du nicht aus BW kommst, lass dich dazu von Gewerkschaft oder Schwerbehindertenvertretung beraten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ach so: Ich bin nicht verheiratet, sondern sorge für mich selbst finanziell, wie auch sonst.

    Deinen Beiträgen entnehme ich, dass du etwas älter bist.

    Ja, das mag alles so sein und ja, ich verstehe dein Anliegen, aber es ist nun mal kein Geheimnis, dass psychische Probleme bei einer Verbeamtung nicht ohne Konflikte abgehen.

    Natürlich weiß ich, dass es Jammern auf hohem Niveau ist.

    Aber auch ich kann nicht in die Zukunft sehen und wenn mich etwas total umhaut, dann hätte das bei der Verbeamtung andere Konsequenzen als beim Angestelltenverhältnis. Das lässt sich nicht leugnen.


    Ich bin nicht sicher worauf die 5 Jahre sich beziehen. Falls es darum geht, wie lange du rückwirkend Erkrankungen angeben musst, so müssen gerade psychische Erkrankungen üblicherweise angegeben werden, egal wie lange diese zurückliegen.

    Hab gerade nochmal nachgesehen und das ist so nicht korrekt.

    Psychische Erkrankungen müssen laut Fragebogen für die Verbeamtung nur über einen gewissen Zeitraum angegeben werden.

  • Die Fragebögen variieren je nach Amtsarzt. Es können 10 Jahre abgefragt werden oder auch gar kein Zeitraum angegeben werden. Es kann gut sein, dass du den Fragebogen für die Verbeamtung des für dich zuständigen Amtsarztes online finden kannst.


    Ärzte und Therapeuten müssen die Daten bis 10 Jahre nach Behandlungsende aufbewahren.


    Lass dich behandeln und geh vorbereitet zum Amtsarzttermin, wenn es soweit ist.

    Habe ich. Vielen Dank für die Anregung.

  • Hab gerade nochmal nachgesehen und das ist so nicht korrekt.

    Psychische Erkrankungen müssen laut Fragebogen für die Verbeamtung nur über einen gewissen Zeitraum angegeben werden.

    CDL hat ja extra dazu geschrieben, dass dies für BW gilt und dass es in anderen Bundesländern anders geregelt sein könnte. (und dass du dich von deiner Schwerbehindertenvertretung oder Gewerkschaft beraten lassen solltest). Da du in deinem Profil das Bundesland nicht angegeben hast, kann es ja dort tatsächlich andere Regelungen geben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Es ist ein Unterschied ob jemand eine Schizophrenie hat, eine schwere depressive Episode oder eine Anpasssungsstörung auf schwere Lebensumstände. Näheres dazu kann dir auch ein Arzt erklären.

    Danke. Ich habe Ahnung vom Feld und genug "Erfahrung", um die Unterschiede zu kennen und zu wissen, dass es bei der Verbeamtung / PKV kaum einen Unterschied ausmacht, also zumindest nicht in der aktuellen Situation.

    Und wenn ein Hausarzt (!) dir eine Anpassungsstörung bescheinigt, um die Antidepressiva zu verschreiben (die du nie einreichst), dann muss der Arzt trotzdem erklären, warum er abseits seines Feldes sowas verschreibt (es ist so, ein Hausarzt DARF, sollte aber nicht) und DU kommst in Teufels Küche, weil du erklären musst, warum du zwar wusstest, dass du eine Anpassungsstörung hattest, nichts dagegen gemacht hast aber trotzdem glaubst, jetzt geheilt zu sein.


    Also: entweder hast du ein Husten, wenn du zum Arzt kommst, oder du hast das, was du hast: anscheinend eine depressive Phase oder eine Anpassungsstörung, nimmst dagegen Medikamente ein und machst eine unterstützende Therapie, die du dann auch angeben kannst, weil auf den Tod von zwei nahen Verwandten mit Niederschlagenheit und depressiver Verstimmung zu reagieren echt nicht gegen eine Verbeamtung spricht. Du kannst aber keinen Arztbericht dann beim Amtsarzt einreichen, der das bestätigt ("geheilt"), wenn du nie beim Arzt warst.

  • Danke. Ich habe Ahnung vom Feld und genug "Erfahrung", um die Unterschiede zu kennen und zu wissen, dass es bei der Verbeamtung / PKV kaum einen Unterschied ausmacht, also zumindest nicht in der aktuellen Situation.

    Und wenn ein Hausarzt (!) dir eine Anpassungsstörung bescheinigt, um die Antidepressiva zu verschreiben (die du nie einreichst), dann muss der Arzt trotzdem erklären, warum er abseits seines Feldes sowas verschreibt (es ist so, ein Hausarzt DARF, sollte aber nicht) und DU kommst in Teufels Küche, weil du erklären musst, warum du zwar wusstest, dass du eine Anpassungsstörung hattest, nichts dagegen gemacht hast aber trotzdem glaubst, jetzt geheilt zu sein.


    Also: entweder hast du ein Husten, wenn du zum Arzt kommst, oder du hast das, was du hast: anscheinend eine depressive Phase oder eine Anpassungsstörung, nimmst dagegen Medikamente ein und machst eine unterstützende Therapie, die du dann auch angeben kannst, weil auf den Tod von zwei nahen Verwandten mit Niederschlagenheit und depressiver Verstimmung zu reagieren echt nicht gegen eine Verbeamtung spricht. Du kannst aber keinen Arztbericht dann beim Amtsarzt einreichen, der das bestätigt ("geheilt"), wenn du nie beim Arzt warst.

    Mit anderen Worten: Es geht nicht ein Privatrezept zu erhalten, ohne dass es irgendwo aktenkundig wird.

    • Offizieller Beitrag

    Hab gerade nochmal nachgesehen und das ist so nicht korrekt.

    Psychische Erkrankungen müssen laut Fragebogen für die Verbeamtung nur über einen gewissen Zeitraum angegeben werden.

    Du bist in einem BL, wo der Fragebogen einheitlich für das ganze BL ist, und wo du auch darauf vertrauen kannst, dass in einem Jahr alles noch so ist? (trotz sich regelmäßig ändernder Rechtssprechung (zu "unserem" Gunsten)?)


    Der "Fragebogen" (den es nicht gab) bei meinem Amtsarzt war anders als beim Amtsarzt 20km weiter (selbes Bundesland) und lustigerweise wurde ich für ein zweites BL begutachtet, das wiederum auch keine einheitlichen Verfahren hat (wenn man mit Leuten redet, merkt man, dass die einen zb. Blut oder Urin abgeben mussten, andere nicht, einige Fragen gestellt wurden, andere nicht)

  • Mit anderen Worten: Es geht nicht ein Privatrezept zu erhalten, ohne dass es irgendwo aktenkundig wird.

    Solange du das Privatrezept nirgendwo einreichst, wird es nicht aktenkundig.

    Wenn du jedoch z.B. auf Nachfrage nach Erkrankungen/ Arztbesuchen etc. nicht angibst, dass du aufgrund einer Anpassungsstörung/ Depression Antidepressiva/ eine Therapie gemacht hast, kommst du in Teufels Küche, wenn es raus kommt. Dann kannst du deinen Job verlieren.

    Wenn du jedoch bei einer Verbeamtung auf diese Frage ehrlich antwortest und durch eine Bescheinigung nachweisen kannst, dass diese depressive Verstimmung/ Anpassungsstörung ausgeheilt ist, dann hast du mitunter Chancen verbeamtet zu werden. Wenn nicht, dann wirst du halt nur angestellt.

    Mir wäre das lieber als wenn ich keinerlei Hilfe in Anspruch nehmen würde oder lügen würde.

  • Eine gute Studienfreundin von mir hatte damals, genau wie du, große Schwierigkeiten, mit dem Tod ihrer Mutter klar zu kommen und hat sich psychologische Hilfe gesucht. Beim Amtsarzt musste sie das angeben, es kamen einige Nachfragen, die aber geklärt werden konnten. Sie wurde verbeamtet.


    Du könntest auch zu einer kostenlosen Beratungsstelle gehen und dir dort erstmal Hilfe holen, es gibt bei uns einige. Müsstest mal suchen, ob sowas auch bei euch angeboten wird. Dann muss es keine Psychotherapeutin sein, die abrechnet, ohne dass es irgendwo auftaucht, sondern es ist dann einfach eine kostenlose Beratung.


    Ich denke übrigens, du versteifst dich gerade sehr auf die Medikation. Du weißt ja noch gar nicht, ob eine nötig wird.


    Und : Gelogen hast du natürlich an sich bereits in dem Fall, wo du verschweigst, eine Psychotherapie gemacht zu haben. Das musst du mit dir selbst ausmachen, aber ich finde, gerade beim Amtsarzt sollte man immer mit offenen Karten spielen.

  • Hab gerade nochmal nachgesehen und das ist so nicht korrekt.

    Psychische Erkrankungen müssen laut Fragebogen für die Verbeamtung nur über einen gewissen Zeitraum angegeben werden.

    Das ist doch gut, wenn du schon weißt, dass das in deinem Bundesland anders gehandhabt wird bei psychischen Erkrankungen. Das macht es dir hoffentlich etwas leichter, jetzt die erforderliche einfach zuzulassen und anzunehmen.


    Zitat

    Deinen Beiträgen entnehme ich, dass du etwas älter bist.

    Ja, das mag alles so sein und ja, ich verstehe dein Anliegen, aber es ist nun mal kein Geheimnis, dass psychische Probleme bei einer Verbeamtung nicht ohne Konflikte abgehen

    Ich bin 44, ins Ref bin ich anschließend an mein Zweitstudium und eine vorhergehende Berufstätigkeit mit 38 gegangen. Der größte Teil meiner Behinderung ist eine PTBS und damit eine psychische Erkrankung. Ja, das kann herausfordernd sein im Hinblick auf eine Verbeamtung, ist aber kein Totschlagkriterium. Bitte lös dich von dieser Fehlvorstellung.


    Sollte bei dir am Ende mehr vorliegen als lediglich eine depressive Verstimmung infolge der akuten Trauer, sprich es tatsächlich der Fall sein kann, dass du weitere depressive Episoden bekommst, dann ist es sinnvoll einen GdB zu beantragen.

    Sogenannte affektive Psychosen, zu denen Depressionen mit wiederkehrenden Episode gehören, können je nach Häufigkeit und Schweregrad einen GdB zwischen 0 und 100 ergeben. Ab einem GdB von 30 besteht dann die Möglichkeit Angesicht der Schwere der Auswirkungen von psychischen Erkrankungen im Schuldienst, eine Gleichstellung zu beantragen, um als Schwerbehinderte im Schuldienst behandelt zu werden. Das gilt dann auch für einen Amtsarztbesuch und eine Verbeamtung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das Ref kann man nicht so einfach "pausieren".

    Man kann es- zumindest hier in BW- aber aus diversen Gründen unterbrechen. Eigene gesundheitliche Probleme sind ein solcher Grund, die Pflege naher Angehöriger bzw. Erziehung kleiner Kinder wären andere relevante Gründe.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin 44, ins Ref bin ich anschließend an mein Zweitstudium und eine vorhergehende Berufstätigkeit mit 38 gegangen. Der größte Teil meiner Behinderung ist eine PTBS und damit eine psychische Erkrankung. Ja, das kann herausfordernd sein im Hinblick auf eine Verbeamtung, ist aber kein Totschlagkriterium. Bitte lös dich von dieser Fehlvorstellung.

    Danke, dass du das so offen schreibst und mit mir teilst.


    Ab einem GdB von 30 besteht dann die Möglichkeit Angesicht der Schwere der Auswirkungen von psychischen Erkrankungen im Schuldienst, eine Gleichstellung zu beantragen, um als Schwerbehinderte im Schuldienst behandelt zu werden. Das gilt dann auch für einen Amtsarztbesuch und eine Verbeamtung.

    Mit Gleichstellung meinst du aber keine Verbeamtung mit Behinderung? Das ist das nicht?

  • Danke, dass du das so offen schreibst und mit mir teilst.


    Mit Gleichstellung meinst du aber keine Verbeamtung mit Behinderung? Das ist das nicht?

    Gleichstellung bedeutet, dass man die gleichen Rechte hat wie Schwerbehinderte. Im Hinblick auf die Verbeamtung bedeutet das, dass Schwerbehinderte, wie auch ihnen Gleichgestellte niedrigeren gesundheitlichen Anforderungen genügen müssen (die betrachtete Zeitspanne ist beispielsweise nur noch die Dienstfähigkeit der kommenden 5 Jahre, nicht mehr die gesamte Dienstzeit). Eine Verbeamtung wird damit auch bei bestehenden, relevanten Vorerkrankungen erheblich erleichtert.


    Ohne Schwerbehinderung wäre ich nicht verbeamtet. Ich habe zwar auch körperliche Erkrankungen, die Hauptdiagnose ist aber mit der PTBS eine psychische Erkrankung, die mir einen Grad der Schädigung von 60 beschert. Der GdB ist dann bei mir 70, die fehlenden 10 macht das Asthma aus. Und ich schreibe so offen, weil ich der Auffassung bin, dass das einzige Weg ist, den einen oder anderen ebenso falschen, wie ungesunden Mythos über psychische Erkrankungen und den Schuldienst auszuräumen.

    Bei meiner Amtsarztuntersuchung war es zentral, dass ich in Therapie bin, dass ich meine Trigger kenne, dass ich ein gutes Krankheitsbewusstsein habe. Ohne eine adäquate Behandlung, zu der zum Zeitpunkt meiner Verbeamtung auch noch eine medikamentöse Behandlung mit Psychopharmaka gehört hat, wäre ich nicht verbeamtet worden ungeachtet meiner Schwerbehinderung.

    Behandlung ist also nicht das Problem, sondern die einzig mögliche Lösung, wenn es um psychische Probleme aller Art geht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Gleichstellung bedeutet, dass man die gleichen Rechte hat wie Schwerbehinderte. Im Hinblick auf die Verbeamtung bedeutet das, dass Schwerbehinderte, wie auch ihnen Gleichgestellte niedrigeren gesundheitlichen Anforderungen genügen muss (die betrachtete Zeitspanne ist beispielsweise nur noch die Dienstfähigkeit der kommenden 5 Jahre, nicht mehr die gesamte Dienstzeit). Eine Verbeamtung wird damit auch bei bestehenden, relevanten Vorerkrankungen erheblich erleichtert.


    Ohne Schwerbehinderung wäre ich nicht verbeamtet. Ich habe zwar auch körperliche Erkrankungen, die Hauptdiagnose ist aber mit der PTBS eine psychische Erkrankung, die mir einen Grad der Schädigung von 60 beschert. Der GdB ist dann bei mir 70, die fehlenden 10 macht das Asthma aus. Und ich schreibe so offen, weil ich der Auffassung bin, dass das einzige Weg ist, den einen oder anderen ebenso falschen, wie ungesunden Mythos über psychische Erkrankungen und den Schuldienst auszuräumen.

    Bei meiner Amtsarztuntersuchung war es zentral, dass ich in Therapie bin, dass ich meine Trigger kenne, dass ich ein gutes Krankheitsbewusstsein habe. Ohne eine adäquate Behandlung, zu der zum Zeitpunkt meiner Verbeamtung auch noch eine medikamentöse Behandlung mit Psychopharmaka gehört hat, wäre verbeamtet worden ungeachtet meiner Schwerbehinderung.

    Behandlung ist also nicht das Problem, sondern die einzig mögliche Lösung, wenn es um psychische Probleme aller Art geht.

    Danke. Deine offene Meinungsschilderung sorgt bei mir jetzt dafür, dass es irgendwie doch eine Hoffnung gibt, dass es doch noch klappen kann.

  • Danke. Deine offene Meinungsschilderung sorgt bei mir jetzt dafür, dass es irgendwie doch eine Hoffnung gibt, dass es doch noch klappen kann.

    Gut. Halt dich daran fest, um dann damit auch zunächst einmal alles, was den Verbeamtungspoker anbelangt wegzuschieben zugunsten deiner jetzt anstehenden Therapie. Der Rest wird sich finden, sobald du wieder etwas klarer sehen kannst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eisherz

    Nochmal; du hast noch keine Therapie und schwadronierst über Antidepressiva.

    Du machst dir Gedanken um Dinge die du gar nicht beurteilen kannst.


    Sinnvolle Strategie:

    Du gehst als Selbstzahler zu einem Psychologen und machst die probatorischen Sitzungen. Nach diesen Gesprächen hast du eine qualifizierte Aussage bezüglich einer Therapie und der (Nicht-)Notwendigkeit von Antidepressiva.


    Alles andere ist ein Teufelskreis deiner Ängste und macht dich nur verrückter. Du denkst darüber nach, schläfst weniger, denkst noch mehr darüber nach, schläfst noch schlechter und fertig ist die Rezeptur der Selbstzerstörung.


    Folgendes Frage die dir aufzeigen soll wie du dich grad selber verrückt machst und am Ende alles kaputt geht:


    Was machst du wenn du gar keine Vorladung zum Amtsarzt bekommst?

    Du machst dich grad völlig verrückt, körperlich und psychisch unter erheblicher Belastung stehend und von erfolgreichen Prüfungen kannst du so Abstand nehmen.


    Es kann alles passieren; auch dass du morgen die Nachricht bekommst, dass du Krebs hast. Im Leben ist kaum etwas planbar. Man muss Dinge nehmen wie sie sind. Und für dich heißt es rational denken——> probatorische Sitzungen; dann weißt du mehr.


    Und jetzt, geh baden und verkriech dich nicht. Und denk dran; jeder hier ist mit dem Tod geliebter Menschen konfrontiert. Wir wissen wie man sich da fühlt

  • Mir wurde doch beim Telefonat mit der Therapeutin schon nahegelegt auf AD eingestellt zu werden.

    Wenn man nicht mehr gescheit aus dem Bett kommt, kann man das nicht mehr mit Johanniskraut therapieren.

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