Wie bist Du denn versichert?
Ich bin in der GKV geblieben.
Daher ja meine Frage.
Wie bist Du denn versichert?
Ich bin in der GKV geblieben.
Daher ja meine Frage.
Wenn Du den Arzt konkret bittest, kann er Dir auch Antidepressiva über ein Privatrezept verordnen. Wird er mit Kusshand mache, da es dann sein Budget nicht belastet. Das Problem ist aber nicht das Rezept, sondern die ärztliche Konsultation. Da sollte dann natürlich nicht die F 32.2 drin stehen 🤷
Wenn Du den Arzt konkret bittest, kann er Dir auch Antidepressiva über ein Privatrezept verordnen. Wird er mit Kusshand mache, da es dann sein Budget nicht belastet. Das Problem ist aber nicht das Rezept, sondern die ärztliche Konsultation. Da sollte dann natürlich nicht die F 32.2 drin stehen 🤷
Danke.
Ich weiß, das ist nur eine hypothetische Frage, aber denkst du, es gibt Ärzte, die das machen und ggf. ein Auge zudrücken und das in ihren Akten so nicht schreiben?
Meine Therapeutin sagte, wir können das unter Anpassungsstörung durch die Todesfälle laufen lassen.
Ob ein Psychiater/oder mein Hausarzt das auch so machen würde, weiß ich nicht.
Puh, wo soll man hier anfangen?
Das Thema kommt ja immer wieder auf. Solange du nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, wirst du verbeamtet.
Zitat1. Bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern steht dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zu.
2. Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (Änderung der Rechtsprechung).
https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0
ZitatEine weitere Änderung der bisherigen Rechtsprechung besteht darin, dass die Feststellung des Dienstherrn zur gesundheitlichen Eignung der Beamtenbewerberin oder des Beamtenbewerbers nicht länger für eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung gehalten wird.
https://www.verwaltungsvorschr…nd_02122013_D23010118.htm
Das heißt also, dass die Gerichte hier das letzte Wort haben. Eine depressive Episode nach einem Auslöser - in diesem Fall der Tod naher Angehöriger - wird anders gewertet, als wenn jemand schon seit einem Jahrzehnt mit depressiven Episoden zu kämpfen hat.
Was mittlerweile einfach nur noch nervt, ist, dass es ganze viele Leute gibt - in den Schulen, in den Seminaren - die einfach absolut keine Ahnung haben, andere aber belehren. Da sagt dann der Seminarleiter irgendwas und alle Referendare glauben das, ohne sich selbst zu erkundigen.
Hinzu kommt, dass du zahlreiche Möglichkeiten hast, wenn man dich nicht verbeamten sollte:
Die einstellende Behörde entscheidet, nicht der Amtsarzt. Der Amtsarzt stellt ein Gutachten aus. Die einstellende Behörde muss der Empfehlung in dem Gutachten nicht folgen, wenn sie der Ansicht ist, dass du in einem Klageverfahren vorm Verwaltungsgericht wahrscheinlich gewinnen wirst. Du kannst also im nächsten Schritt mit der einstellenden Behörde und ggf. auch mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen.
Sollte es dabei bleiben, kannst du den Klageweg beschreiten.
Ebenfalls kann man zunächst als Angestellter arbeiten und später eine neue Begutachtung durch den Amtsarzt anfordern. Wenn man bsw. für längere Zeit in Vollzeit tätig war, ohne für längere Zeit aus psychischen Gründen auszufallen, zeigt man damit seine Belastbarkeit und es wird schwieriger für die einstellende Behörde den Standpunkt zu vertreten, dass man mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird.
Die Vorstellung, dass die Entscheidung auf immer und ewig gilt, stimmt nicht. Wenn sich die Gegebenheiten ändern, kann man sich neu begutachten lassen und eine Verbeamtung erneut einfordern.
Und da hört es noch nicht auf: Wenn man schwerbehindert ist oder eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfolgt (ab GdB 30 / die Gleichstellung muss man dann beantragen), muss nur gezeigt werden, dass man innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht vorzeitig dienstunfähig wird.
Zum Privatrezept: Natürlich kann ein Arzt dir ein Privatrezept ausstellen, welches auch gültig ist.
Danke.
Ich weiß, das ist nur eine hypothetische Frage, aber denkst du, es gibt Ärzte, die das machen und ggf. ein Auge zudrücken und das in ihren Akten so nicht schreiben?
Meine Therapeutin sagte, wir können das unter Anpassungsstörung durch die Todesfälle laufen lassen.Ob ein Psychiater/oder mein Hausarzt das auch so machen würde, weiß ich nicht.
Sprich mit deinem Arzt. Eine Diagnose muss natürlich gestellt werden.
Die Daten zur Behandlung liegen zum einen dem Arzt vor (Patientenakte) sowie der gesetzl. Krankenkasse und der kassenärztlichen Vereinigung.
Alles anzeigenPuh, wo soll man hier anfangen?
Das Thema kommt ja immer wieder auf. Solange du nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, wirst du verbeamtet.
https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0
https://www.verwaltungsvorschr…nd_02122013_D23010118.htm
Das heißt also, dass die Gerichte hier das letzte Wort haben. Eine depressive Episode nach einem Auslöser - in diesem Fall der Tod naher Angehöriger - wird anders gewertet, als wenn jemand schon seit einem Jahrzehnt mit depressiven Episoden zu kämpfen hat.
Was mittlerweile einfach nur noch nervt, ist, dass es ganze viele Leute gibt - in den Schulen, in den Seminaren - die einfach absolut keine Ahnung haben, andere aber belehren. Da sagt dann der Seminarleiter irgendwas und alle Referendare glauben das, ohne sich selbst zu erkundigen.
Hinzu kommt, dass du zahlreiche Möglichkeiten hast, wenn man dich nicht verbeamten sollte:
Die einstellende Behörde entscheidet, nicht der Amtsarzt. Der Amtsarzt stellt ein Gutachten aus. Die einstellende Behörde muss der Empfehlung in dem Gutachten nicht folgen, wenn sie der Ansicht ist, dass du in einem Klageverfahren vorm Verwaltungsgericht wahrscheinlich gewinnen wirst. Du kannst also im nächsten Schritt mit der einstellenden Behörde und ggf. auch mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen.
Sollte es dabei bleiben, kannst du den Klageweg beschreiten.
Ebenfalls kann man zunächst als Angestellter arbeiten und später eine neue Begutachtung durch den Amtsarzt anfordern. Wenn man bsw. für längere Zeit in Vollzeit tätig war, ohne für längere Zeit aus psychischen Gründen auszufallen, zeigt man damit seine Belastbarkeit und es wird schwieriger für die einstellende Behörde den Standpunkt zu vertreten, dass man mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird.
Die Vorstellung, dass die Entscheidung auf immer und ewig gilt, stimmt nicht. Wenn sich die Gegebenheiten ändern, kann man sich neu begutachten lassen und eine Verbeamtung erneut einfordern.
Und da hört es noch nicht auf: Wenn man schwerbehindert ist oder eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfolgt (ab GdB 30 / die Gleichstellung muss man dann beantragen), muss nur gezeigt werden, dass man innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht vorzeitig dienstunfähig wird.
Zum Privatrezept: Natürlich kann ein Arzt dir ein Privatrezept ausstellen, welches auch gültig ist.
Ich verstehe was du mir sagen willst und lieben Dank dafür.
Bei uns ist es wirklich so, wie du hier schilderst.
Im Seminar geht das Schreckgespenst Psychotherapie oder Psychiater herum und keiner traut sich mehr dadurch überhaupt noch zum Arzt zu gehen. So auch in meinem Seminar.
Wie viel Zeit sollte dann zwischen den Begutachtungen liegen und kann man dies dann beantragen?
Die Frage ist, taucht die Diagnose dann trotzdem in den Akten des Arztes auf und macht der mit, mich nicht aktenkundig in den Schlammassel zu reiten. Dürfte er das?
Sprich mit deinem Arzt. Eine Diagnose muss natürlich gestellt werden.
Die Daten zur Behandlung liegen zum einen dem Arzt vor (Patientenakte) sowie der gesetzl. Krankenkasse und der kassenärztlichen Vereinigung.
Meine Therapeutin meinte am Telefon man könnte es auch unter Anpassungsstörung laufen lassen. Das ist weniger hart als die klassische Depression. Die Frage ist, kann ich den Arzt überzeugen das so anzugeben.
Die Diagnoseziffer ist dem Arzt ziemlich egal, zumindest dann, wenn die Medikamente privat verordnet werden. Sobald Du jedoch ein Kassenrezept bekommst, musst der Arzt sich vor Regressförderungen der Krankenkassen schützen. Und da kann er eben bei einer schwammigen Diagnose keine teuren AD verordnen, weil ihm sonst die kassenärztliche Vereinigung mit Regressforderungen kommt.
Alles anzeigenIch verstehe was du mir sagen willst und lieben Dank dafür.
Bei uns ist es wirklich so, wie du hier schilderst.
Im Seminar geht das Schreckgespenst Psychotherapie oder Psychiater herum und keiner traut sich mehr dadurch überhaupt noch zum Arzt zu gehen. So auch in meinem Seminar.
Wie viel Zeit sollte dann zwischen den Begutachtungen liegen und kann man dies dann beantragen?
Die Frage ist, taucht die Diagnose dann trotzdem in den Akten des Arztes auf und macht der mit, mich nicht aktenkundig in den Schlammassel zu reiten. Dürfte er das?
Bevor du zum Amtsarzt gehst, kannst du dir ein Schreiben von deinem Arzt und Therapeuten ausstellen lassen. Es ist immer empfehlenswert, vorbereitet zum Termin zu kommen, wenn Erkrankungen vorliegen oder vorlagen, die der Arzt sich genauer anschauen möchte.
Wenn es dir bis dahin besser geht und du dich wieder gefangen hast und dies dort auch so steht, kann es gut sein, dass man dich direkt verbeamtet.
Wenn nicht, Kontakt mit der einstellenden Behörde aufnehmen und ggf. schon einmal die Klage ankündigen, falls man dich "nur" unbefristet als Tarifbeschäftigten einstellt. Eine Rechtsschutz oder eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist ratsam. In beiden Fällen sollte man mögl. Wartefristen beachten. Meist kann man z. B. erst den Rechtsschutz nach 3 Monaten o.Ä. beanspruchen.
Sollte die Klage scheitern, arbeitest du zunächst als Angestellte(r). Das "Beantragen" eines neuen Termins beim Amtsarzts ist idR. unkompliziert. Hierzu kannst du den zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren. Wahrsch. wird aber eine Änderung der vorliegenden Problematik vorausgesetzt bzw. man möchte, dass du x Jahre wartest, bis du wieder vorstellig wirst. Das sind alles Einzelfallentscheidungen und hängt sehr von den Entscheidungsträgern ab.
Ich glaube aber wie gesagt, dass du gute Karten hast, direkt verbeamtet zu werden.
Im Seminar geht das Schreckgespenst Psychotherapie oder Psychiater herum und keiner traut sich mehr dadurch überhaupt noch zum Arzt zu gehen. So auch in meinem Seminar.
Ergänzend dazu: Das ist in nahezu allen Seminaren in der BRD so und wird sich so schnell nicht ändern. Davon darf man sich nicht beeindrucken lassen.
Bei uns ist es wirklich so, wie du hier schilderst.
Im Seminar geht das Schreckgespenst Psychotherapie oder Psychiater
Ganz ganz furchtbarer Zustand. Denn gerade am Anfang ist eine therapeutische Intervention wirksam um das Ganze eben nicht zu chronifizieren.
Eine abgeschlossene Psychotherapie bzw. auch sonstige psychiatrische Behandlung ist per se Ken Grund, die Verbeamtung zu verweigern. Der Amtsarzt muss vielmehr, und hier hat es eine Beweislastumkehr gegeben, nachweisen, dass bei Dir eine mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit besteht, dass Du vor dem üblichen Pensionsalter zur Ruhe gesetzt werden muss. Wenn jemand ind Historie schon mehrere depressive Episoden hatte, dann besteht in der Tat auch eine sehr hohe Rezidivwahrscheinlichkeit. Bei einer einmaligen depressiven Episode müsste der Arzt also schon ein bisschen mehr in die Waagschale werfen. Ein erhöhtes Risiko reicht nicht mehr aus. Vielmehr muss nach sorgfältiger Begutachtung begründet werden, wieso nun ausgerechnet bei Dir eine über 50 %ige Wahrscheinlichkeit besteht. Im allgemeinen ist dies nicht zu begründen.
Sollte umgekehrt bei Dir eine Chronifizierung schon bestehen, dann solltest Du dringend Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen, denn dann kann eine Verbeamtung ggf. Über das SGB IX erreicht werden
Ja, aber die Frage ist, kann man das auch so machen, dass es gar nicht über die Kasse geht?
Ich möchte mir eben helfen lassen, aber auch nicht meine Verbeamtung riskieren.
Ich kenne zwei Menschen, die sich durch den Gang zum Psychiater wegen Depressionen die Zukunft verbaut haben.
Nicht verbeamtet zu werden bedeutet mitnichten, dass man sich „die Zukunft verbaut“ hätte. Dann wird man halt im worst case Lehrkraft im Angestelltenverhältnis.
Wie bereits wiederholt hier geschrieben hat eine depressive Verstimmung im Rahmen akuter Trauer aber mitnichten diese Auswirkung auf eine Verbeamtung. Also bitte hör auf dem Flurfunk Glauben zu schenken, der dir derartigen Unfug vermittelt und erlaube dir selbst aktuell die Hilfe und Unterstützung zu erhalten, die du gerade benötigst. Nur das ist am Ende nämlich tatsächlich relevant für eine Verbeamtung, nicht der Umstand, dass du eine depressive Verstimmung hattest.
Ein Privatrezept taucht genau dann bei deiner Kasse auf, wenn du dieses dort einreichst. Gleiches gilt für Rechnungen des verordnenden Arztes. Rechnungen und Rezepte nicht einzureichen entbindet dich aber nicht von der Verpflichtung im Rahmen eines Amtsarztbesuches relevante Angaben zu deiner Gesundheit- zu denen eine diagnostizierte depressive Verstimmung gehört- nicht zu unterschlagen. Das zu tun kann dich am Ende tatsächlich nicht nur deine Verbeamtung kosten, sondern dir die berufliche Zukunft verbauen. Die Wahrheit zu sagen wird dir bei einer depressiven Verstimmung umgekehrt keine Probleme bereiten.
Meine Seminarleitung ist über 60. Die Chancen, dass sie hier mitlesen, sind eher gering.
Außerdem weiß niemand aus meinem Seminar, dass meine Mutter tot ist.
Ich bin auch 60. Andere noch älter...
Wenn es wirklich so wäre, dass ich mir wegen der Verbeamtung keine ärztliche, bzw. Therapeutische Hilfe holen dürfte, würde ich darauf verzichten. Geld oder Leben? LEBEN
Meine Therapeutin meinte am Telefon man könnte es auch unter Anpassungsstörung laufen lassen. Das ist weniger hart als die klassische Depression. Die Frage ist, kann ich den Arzt überzeugen das so anzugeben.
Anpassungsstörung ist auch eine "F-Diagnose", es macht also keinen Unterschied: Wenn sie irgendwo auftaucht, musst du sie erklären.
Und ob du eine Anpassungsstörung oder eine mit einem echt guten Grund* begründeten depressiven Episode hattest: wo ist der Unterschied?
*und eigentlich ist es doch ziemlich egal, was "gute Gründe" sind. Zum Glück entscheidet der Arzt auch nicht, ob mein Bein es wert ist, eingegipst zu werden und der Amtsarzt auch nicht, ob ich mir das Bein doch nicht durch ein riskantes Leben (also: nicht verbeamtungswürdig) gebrochen habe.
Du musst nur wissen: wenn du gar keine Spuren hinterlassen willst, dann darfst du NIRGENDWO Spuren haben. Und es geht sehr schnell ins Geld (Untersuchung beim Arzt, Rezept, Medikamente, Therapiestunden) und in die mentale Last, nirgendwo etwas zu erzählen.
Ob das förderlich für deine mentale Gesundheit ist (und dein Gewissen), das musst du entscheiden.
Die Tatsache, dass du im Ref in der GKV geblieben bist, lässt vermuten, dass du andere Baustellen hast? (oder keine europäische Staatsbürgerschaft hast und angestellt bist).
Die Frage ist, taucht die Diagnose dann trotzdem in den Akten des Arztes auf und macht der mit, mich nicht aktenkundig in den Schlammassel zu reiten. Dürfte er das?
Nein. Dann käme er wegen Abrechnungsbetrug in ein Schlamassel, falls das rauskommt. Du kannst ihn jedoch bitten, nicht F32.2 ("schwere depressive Episode"), sondern F32.1 ("mittelgradige depressive Episode") oder F 32.0 ("leichte depressive Episode") als Diagnose für die Abrechnung zu verwenden.
Nicht verbeamtet zu werden bedeutet mitnichten, dass man sich „die Zukunft verbaut“ hätte. Dann wird man halt im worst case Lehrkraft im Angestelltenverhältnis.
Auch auf die Gefahr hin, dass du das nicht gerne liest, aber das sind mehrere hundert Euro Unterschied was die Bezahlung angeht und es ist schon ein weiterer Unterschied, ob der Staat für dich sorgt und du auch länger zu Hause bleiben kannst, wenn du irgendwas ernstes hast oder ob du nach 6 Wochen mit massiven Abstrichen zu kämpfen hast. Mag nicht so schlimm sein, wenn man verheiratet ist, aber ich bin es nicht und als Single sind das schon andere Dimensionen.
Ich bin eben wirklich sehr allein, habe keinen Partner und habe mich durch die Erkrankung meiner Mutter auch sozial sehr isoliert, weil ich zwischen ihr, den Studienseminaren und der Schule hin und her gelaufen bin. Dann ist auch noch meine Oma gestorben. Ich gehe aktuell sehr an der Krücke.
Ein Privatrezept taucht genau dann bei deiner Kasse auf, wenn du dieses dort einreichst. Gleiches gilt für Rechnungen des verordnenden Arztes. Rechnungen und Rezepte nicht einzureichen entbindet dich aber nicht von der Verpflichtung im Rahmen eines Amtsarztbesuches relevante Angaben zu deiner Gesundheit- zu denen eine diagnostizierte depressive Verstimmung gehört- nicht zu unterschlagen
Aber doch nur für einen Zeitraum von 5 Jahren, oder?
Was wäre wenn ich erst einmal im Angestelltenverhältnis bleibe und erst nach 5 Jahren den Antrag stelle?
Anpassungsstörung ist auch eine "F-Diagnose", es macht also keinen Unterschied: Wenn sie irgendwo auftaucht, musst du sie erklären.
Und ob du eine Anpassungsstörung oder eine mit einem echt guten Grund* begründeten depressiven Episode hattest: wo ist der Unterschied?
Es gibt bei der Auslegung durchaus Unterschiede.
Es ist ein Unterschied ob jemand eine Schizophrenie hat, eine schwere depressive Episode oder eine Anpasssungsstörung auf schwere Lebensumstände. Näheres dazu kann dir auch ein Arzt erklären.
Wenn es wirklich so wäre, dass ich mir wegen der Verbeamtung keine ärztliche, bzw. Therapeutische Hilfe holen dürfte, würde ich darauf verzichten. Geld oder Leben? LEBEN
Du bist aber über 60. Da sagt sich das ganz anders als wenn man Ende 20 ist. So wie ich.
Klar hast du im Grunde recht.
Ich kann die Ängste nachvollziehen und finde sie verständlich. Ebenso, dass man den Job nicht unverbeamtet machen und auf einen Haufen Kohle verzichten möchte.
Zur Frage: geh zu Ärzten und frag nach. Dir wird hier niemand beantworten können, ob jemand komplett alles (Medikamente und Arztbesuch) privat abrechnen wird. Ich wüsste eigentlich nicht, was dagegen spricht. Ich musste übrigens noch nie (!) beim Arzt einen Nachweis erbringen, dass ich überhaupt tatsächlich privat versichert bin.. denen ist wichtig, dass sie eine Adresse haben, an die sie die Rechnung schicken können und das wars.
Grundsätzlich würde ich aber auch erstmal abwarten, ob es nicht auch ohne Medikamente geht.
Ich kann die Ängste nachvollziehen und finde sie verständlich. Ebenso, dass man den Job nicht unverbeamtet machen und auf einen Haufen Kohle verzichten möchte.
Ich kann das nur auf meine Situation beziehen.
Wäre ich seit 10 Jahren verheiratet, würde ich auch denken, ist doch egal. Ich falle in ein weiches Netz.
Ist bei mir aber nicht der Fall. Insofern macht es für mich schon einen Unterschied.
Zur Frage: geh zu Ärzten und frag nach. Dir wird hier niemand beantworten können, ob jemand komplett alles (Medikamente und Arztbesuch) privat abrechnen wird. Ich wüsste eigentlich nicht, was dagegen spricht. Ich musste übrigens noch nie (!) beim Arzt einen Nachweis erbringen, dass ich überhaupt tatsächlich privat versichert bin.. denen ist wichtig, dass sie eine Adresse haben, an die sie die Rechnung schicken können und das wars.
Grundsätzlich würde ich aber auch erstmal abwarten, ob es nicht auch ohne Medikamente geht.
Okay danke.
Ich bin mir nicht sicher, ob langes Abwarten Sinn macht, denn momentan habe ich schon sehr starke Probleme überhaupt meinen Haushalt zu führen oder den normalen Alltag zu regeln und überhaupt aufzustehen.
Das kam jetzt alles erst in den Ferien.
Und wenn du das Ref erstmal pausierst und dich erholst? Dass es über einen zusammen bricht, wenn man zur Ruhe kommt, finde ich nicht ungewöhnlich. Ist es denn so schlimm, mal 2 oder 3 Wochen im Bett zu liegen, den Haushalt liegen zu lassen und sich Zeit zum Trauern und Verarbeiten zu geben? Vielleicht kannst du dich danach alleine wieder aufrappeln, vielleicht auch nicht, aber jetzt gerade kannst du dir doch erstmal ein paar Wochen völlig ohne Erwartungshaltung und vermeintliche To Dos gönnen. Und danach weitersehen.
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