Klassensprecherwahl

  • Die oben beschriebene Wahl klingt mir arg kompliziert.

    Wahlgrundsätze (allgemein, gleich, geheim, ...) besprechen, das ist wichtig. Im Anschluss daran die Wahl.

    Wer sich aufstellen lassen will, meldet sich. Namen kommen an die Tafel.

    Jeder schreibt einen Namen auf einen Zettel, faltet ihn, wirft ihn irgenwo ein (Schale, Vase, was auch immer), dann kommen zwei Kinder zur Tafel, entfalten die Zettel, lesen vor, machen Striche bei den Namen.

    Wir machen es genauso, nur dass jeder 2 Namen aufschreibt, einen Jungen und ein Mädchen. Ich hatte diesmal nur ein Drittel Mädchen, es wäre klar gewesen, dass 2 Jungs gewinnen. Ich mache es sowieso so, wie wir es an der Schule regeln.

  • Wodurch Mädchen bevorteilt werden.

    Das ist Quatsch, denn zieht man mal die unzulässige Vorgabe ab, dass ein Junge und ein Mädchen bei Zauberwald die Aufgabe übernehmen müssen, dann wird auch bei ihr nach dem Mehrheitsprinzip gewählt, genauso wie jedes Kind geschlechtsunabhängig gleich viele Stimmen hat.. Die Geschlechtsvorgabe ist- bei allem Verständnis für den Hintergrund- unzulässig. Sie bevorzugt oder benachteiligt aber keines der beiden Geschlechter, ganz gleich, wie viele Jungen oder Mädchen in der Klasse in wären.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Das ist Quatsch, denn zieht man mal die unzulässige Vorgabe ab, dass ein Junge und ein Mädchen bei Zauberwald die Aufgabe übernehmen müssen, dann wird auch bei ihr nach dem Mehrheitsprinzip gewählt, genauso wie jedes Kind geschlechtsunabhängig gleich viele Stimmen hat.. Die Geschlechtsvorgabe ist- bei allem Verständnis für den Hintergrund- unzulässig. Sie bevorzugt oder benachteiligt aber keines der beiden Geschlechter, ganz gleich, wie viele Jungen oder Mädchen in der Klasse in wären.

    Es kann aber in dem Fall Jungen durchaus benachteilen. Wenn nur 3 Mädchen kandidieren wollen, aber 4 Jungen, dann kann einer der Jungs ja nicht antreten. Hier wird also das passive Wahlrecht massiv eingeschränkt.

  • Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass für Grundschulen (Klassen 1-4) der Wahlvorgang in Schulgesetzen verpflichtend geregelt wird. Wir führen die Kinder an Wahlen heran, und dabei ist das Verfahren von Zauberwald nicht ungebräuchlich. Ich habe es auch immer so ähnlich gemacht. Zur Info aus den Regelungen von NRW:

    Die Schülerinnen und Schüler der Klasse, des Kurses und der Jahr-

    gangsstufe wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsar-

    beit mit. Sie wählen von der fünften Klasse an ihre Sprecherinnen und

    Sprecher und deren Stellvertretungen.

    Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie in der Grundschule (ich habe es immer schon in Klasse 2 gemacht) die Wahl vor sich gehen soll. Eine Wahlordnung dafür habe ich nie gesehen. Bei mir gab es immer ein Klassensprecherteam aus Junge und Mädchen. Das wurde geheim gwählt, damit die Kinder sich überhaupt vorstellen können, wie richtige Wahlen ablaufen. Aber Einzelheiten bleiben einfach der Lehrkraft überlassen. Auch, ob/wann sie überhaupt wählen lässt.

  • Es kann aber in dem Fall Jungen durchaus benachteilen. Wenn nur 3 Mädchen kandidieren wollen, aber 4 Jungen, dann kann einer der Jungs ja nicht antreten. Hier wird also das passive Wahlrecht massiv eingeschränkt.

    Das wird es in jedem Fall durch die Art der Kandidatenliste, wie auch die Vorgabe, dass ein Junge und ein Mädchen gewählt werden müssten mit jeweils einer Stimme. Das war aber wie du weißt nicht Plattenspielers Argument.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass für Grundschulen (Klassen 1-4) der Wahlvorgang in Schulgesetzen verpflichtend geregelt wird.

    Es gibt z.B. eine SMV- Verordnung für BW, die erst einmal für alle Schularten Gültigkeit hat und aus der diverse Vorgaben zum Wahlverfahren für BW bindend hervorgehen. Ich suche bei Bedarf gerne passende Quellen heraus für BW.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich lasse meinen Klassen (Grundschule) die Wahl und es wird immer gewünscht, dass ein Junge und ein Mädchen Klassensprecher werden, dasselbe gilt für die Stellvertreter. Wir führen die Wahlen auch immer geheim durch und haben sogar schon zwei Mal die Wahl wiederholen müssen wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses. In Klasse 6 sind ja eh Wahlen Thema und gerade dann ist es für die Kinder spannend, da auch etwas mehr Brimborium zu machen.

  • SMV- Verordnung für BW, die erst einmal für alle Schularten Gültigkeit hat

    ... was ich - vorsichtig ausgedrückt - sehr seltsam finde... Gibt es denn auch eine Verordnung, wo die Rechte und Pflichten der etwa Acht- oder neunjährigen Klassensprecher*innen genau geregelt sind?

    In NRW haben die Kinder z.B. erst ab der 7. Klasse ein gewisses Mitspracherecht in anderen Gremien:


    Zitat

    Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 als Vertretung der Schülerschaft für die Schulkonferenz

    Schulpflegschaft

    Fachkonferenzen


    (§§ 63 Abs. 3, 74 Abs. 3 SchulG)

  • ... was ich - vorsichtig ausgedrückt - sehr seltsam finde... Gibt es denn auch eine Verordnung, wo die Rechte und Pflichten der etwa Acht- oder neunjährigen Klassensprecher*innen genau geregelt sind?

    Bin unterwegs. Wenn die Hitze mich nicht blöd macht, lese ich später nach und melde mich noch einmal dazu. (Wenn ich es vergessen sollte gerne erinnern.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich versuche die Verordnung zu lesen und könnte mich direkt aufregen. Mir ist jedenfalls nicht klar, wer genau nun im Schülerrat mit dabei ist.

    Diese Verordnung in einer Lehrprobe als Infotext wäre durchgefallen wegen "Verwirrungsstiftung".


    https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SMVVBWrahmen


    Nach dieser Verordnung würde man vermuten, dass alle Klassensprecher und Stellvertreter dazugehören.


    Diese Seite hier, die auch offiziell aussieht, aber mindestens einen bösen Rechtschreibfehler enthält behauptet allerdings:


    "An den Beruflichen Schulen bilden nur die Klassesprecherinnen und Klassensprecher (keine Stellvertreter) den Schülerrat."


    https://smv.kultus-bw.de/,Lde/…gane_Aufgaben/Schuelerrat



    Dann § 4

    (2) Der geschäftsführende Amtsinhaber lädt die Wahlberechtigten zur Neuwahl ein und bereitet die Wahl vor.


    Das bedeutet, dass ich die Wahl gar nicht organisieren muss, sondern die alten Klassensprecher das tun müssen?



    Ich bin mir jedenfalls sehr sicher, dass in meiner Schulzeit als Schüler keine einzige Klassensprecherwahl im Sinne dieser Verordnung durchgeführt wurde.

  • mann1337 : Sorry, aber ich kann irgendwie nicht recht nachvollziehen, warum du dir - weit vor Beginn des neuen Schuljahres bei euch - schon so viele Gedanken um so etwas wie die Klassensprecher*innen-Wahl und Co. machst?! Du hast doch noch einige Tage Zeit bis zu den Sommerferien und kannst alle deine Fragen den "altgedienten" KuK an deiner Schule stellen, oder? Die werden dir deine Fragen bzgl. Organisation der Klassensprecher*innenwahl, des Schülerrats usw. doch sicherlich beantworten können.

    Und seien wir mal ehrlich: Wenn du zu Beginn des neuen Schuljahres Klassenlehrkraft wirst, ist die Klassensprecher*innenwahl nur eine der vielen neuen Dinge, die auf dich zukommen werden ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Jetzt habe ich Zeit, wenn die Wahl dann einen Tag später stattfinden soll ist es zu spät. Dieses Jahr war ich Stellvertreter einer anderen Klasse. Bei der Wahl hat jeder Schüler handschriftlich seine Kandidaten auf einen Zettel geschrieben, das ist - wie ich inzwischen zu wissen glaube - nicht korrekt, da die Wahl so nicht geheim ist. Als Schüler habe ich es auch nie erlebt, dass geheim gewählt wurde.


    Ich komme deshalb zum Schluss, dass Kollegen fragen nicht unbedingt zielführend ist.

  • Bei der Wahl hat jeder Schüler handschriftlich seine Kandidaten auf einen Zettel geschrieben, das ist - wie ich inzwischen zu wissen glaube - nicht korrekt, da die Wahl so nicht geheim ist.

    Wieso ist das nicht geheim? "Geheime" Wahl heißt doch nur, dass die Wahl nicht "öffentlich" erfolgt, also z. B. durch Handaufheben/Melden. Sondern eben, dass niemand sieht, was der/die am Nachbartisch Sitzende auf seinen/ihren Zettel schreibt. (So wie hier beschrieben: Wahlgeheimnis - Die Bundeswahlleiterin : "Der Grundsatz der geheimen Wahl soll sicherstellen, dass niemand Kenntnis davon erlangt, für welchen Wahlvorschlag eine Wählerin oder ein Wähler gestimmt hat.")


    An meiner Schule haben wir Einzeltische. Da wird es so gehandhabt, dass die SuS diese - genau wie bei Klassenarbeiten/Klausuren - für die Wahl der Klassensprecher*innen einfach auseinanderrücken, damit niemand sieht, welche Namen aufgeschrieben werden. Weiteres Vorgehen wie von Kathie und treasure in ihren Beiträgen Nr. 16 und 17 beschrieben.

    Genauso wurde es während meiner Schulzeit (ab 4. Klasse Grundschule, glaube ich, übers Gymnasium bis zur Berufsfachschule) auch gehandhabt.

    Ich komme deshalb zum Schluss, dass Kollegen fragen nicht unbedingt zielführend ist.

    Wenn du meinst... Da du ja im abgelaufenen Schuljahr nur die Wahl in einer einzigen Klasse mitbekommen hast, weißt du doch gar nicht, wie sie in anderen Klassen abläuft, oder? Ich würde trotzdem mal im Kollegium 'rumfragen. Musst du aber im Endeffekt ja selber wissen. Mir waren als Klassenlehrerin zugebenermaßen erstmal andere Dinge als die Wahl der Klassensprecher*innen wichtig; aber da ist ja jede/r anders.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Aufgrund der Handschrift oder der Schriftarbe könnte die Stimmabgabe einem Schüler zugeordnet werden.

    So eine Wahl ordentlich durchzuführen und gemeinsam zu besprechen warum es so ablaufen muss, welche Alternativen möglich wären und welche nicht, ist wichtig für die Demokratiebildung.


    ich war selbst 13 Jahre lang Schüler. Diese Verordnung war auch schon während meiner Schulzeit als Schüler gültig. Sie wurde nicht korrekt umgesetzt.

  • Aufgrund der Handschrift oder der Schriftarbe könnte die Stimmabgabe einem Schüler zugeordnet werden.

    Aber nur, wenn sich die SuS schon kennen ;) . Ich war zwei Jahrzehnte lang Klassenlehrerin in der Einjährigen Berufsfachschule; da kannten sich allenfalls mal vereinzelt zwei oder drei SuS von ihren abgebenden Schulen. Und ich bin mir sehr sicher, dass niemand anhand der Handschrift oder der Schreibfarbe eines Stifts innerhalb der ersten paar Wochen eines Schuljahres die Mitschüler*innen hätte identifizieren können.

    Idee meinerseits: Du könntest dir ggf. im Sekretariat oder bei eurem/eurer "Beauftragten für Büromaterial" (an meiner Schule gibt's dafür in jeder Abteilung eine Lehrkraft) zwei Handvoll günstige Stifte besorgen, falls das möglich ist. Wir haben eine Zeitlang zu Schuljahresbeginn an unsere neuen SuS sogar Kulis mit Schulaufdruck verteilt (Projektidee einer Gruppe aus der Fachoberschule) 8) .

    So eine Wahl ordentlich durchzuführen und gemeinsam zu besprechen warum es so ablaufen muss, welche Alternativen möglich wären und welche nicht, ist wichtig für die Demokratiebildung.

    Da gebe ich dir durchaus recht. "Wahlen" und "Demokratie" sind daher ja auch wichtige Themen im Politik-Unterricht.

    ich war selbst 13 Jahre lang Schüler. Diese Verordnung war auch schon während meiner Schulzeit als Schüler gültig. Sie wurde nicht korrekt umgesetzt.

    Ok. Schade. Da habe ich dann wohl Glück gehabt, dass es bei mir anders lief.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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