Eine ganz andere Frage:
Wäre es für deinen Partner nicht einfacher sich in NRW einen Job zu suchen?
vgl. Beiträge direkt über deinem.
Eine ganz andere Frage:
Wäre es für deinen Partner nicht einfacher sich in NRW einen Job zu suchen?
vgl. Beiträge direkt über deinem.
Mir wurde von dem zuständigen Dezernenten im Berufsschulbereich gesagt, dass die allgemein Bildenden Schulen mich nicht Wolken, da mir das zweite allgemeine Fach fehlen würde. Aber nun habe ich ja ganz frisch DAZ nachgeholt.
DAZ ist aber kein allgemeinbildendes Fach, das wäre Deutsch, für das DAZ dann eine sinnvolle Zusatzqualifikation darstellt. Zumindest am Gymnasium stellt das eine relevante Unterscheidung dar. Im Bereich der SEK. I, wo es viel fachfremden Unterricht gibt, könntest du vermutlich bessere Karten haben.
DAZ ist aber kein allgemeinbildendes Fach, das wäre Deutsch, für das DAZ dann eine sinnvolle Zusatzqualifikation darstellt. Zumindest am Gymnasium stellt das eine relevante Unterscheidung dar. Im Bereich der SEK. I, wo es viel fachfremden Unterricht gibt, könntest du vermutlich bessere Karten haben.
Ja, da hast Du recht.
Mir schwirrt schon der Kopf.
Zur Zeit sind wir total entmutigt.
Das mit dem Lehramtswechsel stößt bei mir sauer auf:
Wenn ich geneigt bin vom BK zum Gymnasium zu wechseln, warum soll das ein Lehramtswechsel sein?
Laufbahnrechtlich sollte das doch kein Problem sein, da es die gleiche Laufbahn ist: Laufbahngruppe 2, Einstiegsant 2.
A13+ Zulage / Studienrätin
Ausbildungstechnisch somit auch nicht.
Mit der Didaktik kann es auch nichts zu tun haben. BK ist ebenso Sek. II mit gymnasialer Oberstufe, zudem haben wir bei uns die Fachschule für Wirtschaft, in der man seinen Bachelor erwerben kann.
Bei uns könnten die Schüler jeden möglichen Schulabschluss erwerben.
Was übersehe ich da? Kennt sich da jemand aus?
Mal eine ganz andere Idee: Wärst du offen, ein Drittfach nachzustudieren? Vielleicht wäre eine Schule bereit, dich aufzunehmen, wenn du dich offen zeigst, ein Mangelfach nachzustudieren und währenddessen bereits mit reduzierter Stundenanzahl zu unterrichten.
Hast du mal an Hamburg gedacht?
Oder gleich hinter Lübeck fängt Mecklenburg-Vorpommern an...
Mal eine ganz andere Idee: Wärst du offen, ein Drittfach nachzustudieren? Vielleicht wäre eine Schule bereit, dich aufzunehmen, wenn du dich offen zeigst, ein Mangelfach nachzustudieren und währenddessen bereits mit reduzierter Stundenanzahl zu unterrichten.
das, was eine Schule will, ist beim Ländertauschverfahren oder auch allgemein irrelevant: das Land entscheidet.
Laufbahnrechtlich sollte das doch kein Problem sein, da es die gleiche Laufbahn ist: Laufbahngruppe 2, Einstiegsant 2.
A13+ Zulage / Studienrätin
1) Hast du eine Sek1-Fakultas? Also nachweislich, nicht nur, weil du glaubst, dass "downgraden" immer geht.
2) Sind deine zwei Fächer in SH für die Realschule zwei verschiedene Fächer (unabhängig davon, dass es auch sicher eine blöde Kombi ist)? und darf man sie überhaupt miteinander kombinieren, falls es überhaupt zwei Fächer sind?
(wären es zb. in NRW ja nicht)
Alles anzeigenJa, da hast Du recht.
Mir schwirrt schon der Kopf.
Zur Zeit sind wir total entmutigt.
Das mit dem Lehramtswechsel stößt bei mir sauer auf:
Wenn ich geneigt bin vom BK zum Gymnasium zu wechseln, warum soll das ein Lehramtswechsel sein?
Laufbahnrechtlich sollte das doch kein Problem sein, da es die gleiche Laufbahn ist: Laufbahngruppe 2, Einstiegsant 2.
A13+ Zulage / Studienrätin
Ausbildungstechnisch somit auch nicht.
Mit der Didaktik kann es auch nichts zu tun haben. BK ist ebenso Sek. II mit gymnasialer Oberstufe, zudem haben wir bei uns die Fachschule für Wirtschaft, in der man seinen Bachelor erwerben kann.
Bei uns könnten die Schüler jeden möglichen Schulabschluss erwerben.
Was übersehe ich da? Kennt sich da jemand aus?
BKs gehören zu den BBSen, was ein eigenständiges Studium und eigenständiges Ref bedeutet im Regelfall. Damit hast du erst einmal für genau dieses Lehramt die Lehrbefähigung, nicht aber für andere Lehrämter. Für gymnasiales Lehramt fehlt dir die SEK.I, die nicht irrelevant ist für diese Schulart, macht sie doch die meisten Klassenstufen aus. Dir fehlt aber auch schlichtweg das zweite allgemeinbildende Fach für die Gymnasien, da wie erwähnt DAZ kein allgemeinbildendes Fach ist.
Auch der Weg in die SEK.I wäre ein Lehramtswechsel, denn auch dafür hast du keine volle Lehrbefähigung. Dort könnte das fehlende zweite allgemeinbildende Fach aber möglicherweise angesichts des größeren Lehrkräftemangels, aber auch des Anteils an fachfremdem Unterricht weniger ins Gewicht fallen.
BKs gehören zu den BBSen, was ein eigenständiges Studium und eigenständiges Ref bedeutet im Regelfall. Damit hast du erst einmal für genau dieses Lehramt die Lehrbefähigung, nicht aber für andere Lehrämter. Für gymnasiales Lehramt fehlt dir die SEK.I, die nicht irrelevant ist für diese Schulart, macht sie doch die meisten Klassenstufen aus. Dir fehlt aber auch schlichtweg das zweite allgemeinbildende Fach für die Gymnasien, da wie erwähnt DAZ kein allgemeinbildendes Fach ist.
Auch der Weg in die SEK.I wäre ein Lehramtswechsel, denn auch dafür hast du keine volle Lehrbefähigung. Dort könnte das fehlende zweite allgemeinbildende Fach aber möglicherweise angesichts des größeren Lehrkräftemangels, aber auch des Anteils an fachfremdem Unterricht weniger ins Gewicht fallen.
In NRW ist es anders:
BK ist Sek II
In NRW ist es eingeteilt in Primarstufe, Sek I und Sek II, als ich meine Ausbildung abgeschlossen hatte.
Wer Sek II hatte, musste auch die Lehrbefähigung für die Sek I haben, um in den unteren Stufen zu unterrichten, zumindest offiziell.
Als Gymnasiallehrerin könnte ich auch an einem BK unterrichten, z.B. mit Sport, Spanisch oder anderen Fächern, die dort unterrichtet werden.
Als BK-Lehrerin ginge dieser Wechsel ans Gymnasium auch, wenn ich denn ein weiteres allgemeinbildendes Fach hätte.
So, wie ich es heute verstanden habe, ist ein Wechsel nach SH für die nächsten Jahre nicht möglich.
In den Kieler Nachrichten gibt es einen Artikel vom 22.01.23 über einen Kollegen aus Niedersachsen mit Mathe, der in Niedersachsen bereits an allgemeinbildende Schulen verbeamtet Mathe unterrichtete. SH will das so nicht. Der ist laut dem Artikel nach MVP gewechselt. Es liegt somit an dem starren System in SH.
Als Gymnasiallehrerin könnte ich auch an einem BK unterrichten, z.B. mit Sport, Spanisch oder anderen Fächern, die dort unterrichtet werden.
Als BK-Lehrerin ginge dieser Wechsel ans Gymnasium auch, wenn ich denn ein weiteres allgemeinbildendes Fach hätte.
hm... ich glaube nicht.
Du hast eben keine Sek I-Fakultas.
Du könntest also mit zwei allgemeinbildenden Fächern nur an die Oberstufe des Gymnasiums gehen. Es geht, es gab auch eine Zeit lang das Stufenlehramt, aber dann eben nur für die Stufe.
Deinen Frust kann ich nachvollziehen.
Gibt es vielleicht eine Schule von einem anderen Schulträger?
Als die Wege damals verschlossen schienen, habe ich mich auch nach Privatschulen umgesehen. In Bayern gibt es städtische Berufsschulen. Hier sind manche Lehrkräfte, (zeitlich begrenzt?) im öffentlichen staatlichen Schuldienst beurlaubt, wenn sie an eine Privatschule gehen.
Der Partner hat ja auch ein minderjähriges Kind (neben dem volljährigen Kind).
Vielleicht ist er ja auch beruflich gebunden und kann nicht so leicht wechseln.
Beruflicher gebunden als als Lehrer kann man gar nicht sein. In kaum einem Job ist es so schwierig den Arbeitsort, geschweige denn das Bundesland zu wechseln.
Wie immer wird die Lehrerin nicht ernst genommen, der Partner hat ja den "richtigen Job".
Und dann wundern sich solche Frauen noch über Altersarmut, wenn der Kerl sich dann doch eine andere sucht und die Pensionsansprüche durch Entlassung dann weg sind.
state_of_Trance
Da spielen aber in dem Fall mehr Faktoren und dass der Vater sein Kind sehen möchte, in der Nähe sein möchte, kann man doch nur begrüßen. Es gibt durchaus genug Väter, die einfach wegziehen würden und dann das Kind in der Hälfte der Ferien nehmen würden...
Also: ja, es gibt keine zufriedenstellende Lösung. Die Fächerkombination war in NRW vermutlich kein Bringer, sie ist für den Wechsel noch unattraktiver und dann in dem Alter noch schwieriger (ich glaube mich zu erinnern, dass das aufnehmende BL die Pensionsansprüche ganz übernimmt, es wird natürlich mit jedem höheren Alter teurer. Ich weiß aber nicht, ob es bei der Entscheidung (auch) eine Rolle spielt)
Beruflicher gebunden als als Lehrer kann man gar nicht sein. In kaum einem Job ist es so schwierig den Arbeitsort, geschweige denn das Bundesland zu wechseln.
Wie immer wird die Lehrerin nicht ernst genommen, der Partner hat ja den "richtigen Job".
Und dann wundern sich solche Frauen noch über Altersarmut, wenn der Kerl sich dann doch eine andere sucht und die Pensionsansprüche durch Entlassung dann weg sind.
An dem Punkt muss ich state_of_Trance mal Recht geben.
Ich weiß nicht, wie oft dein Partner sein Kind sieht. Wenn es die übliche alle 2 Wochen + Hälfte der Ferien- Regelung ist, dann wäre es doch einfacher, wenn er zu euch zieht und entsprechend zu seinem Sohn fährt bzw. der Sohn zu euch nach NRW. Das Kind bleibt ja nicht ewig klein.
Und auch wenn man sowas nicht gerne bedenkt, wenn die Beziehung gut läuft: Möchtest du auch in SH leben, wenn die Beziehung scheitert? Dann hängst du nämlich dort fest.
In Bayern gibt es städtische Berufsschulen. Hier sind manche Lehrkräfte, (zeitlich begrenzt?) im öffentlichen staatlichen Schuldienst beurlaubt, wenn sie an eine Privatschule gehen.
Gehören die beiden Sätze zusammen? Falls ja, stimmt der Zusammenhang so nicht - städtische Schulen sind keine Privatschulen, die dort tätigen Lehrkräfte sind städtische Beamte.
Die Beurlaubung in den Privatschuldienst geht in den meisten Ländern, aber meines Wissens nicht länderübergreifend (sprich ein bayerischer Lehrer kann sich nicht an eine hessische Privatschule beurlauben lassen) und ist zudem vom Goodwill des Dienstherrn abhängig (#Lehrermangel).
Du bekommst dann für deine NRW-Zeit (bei Eigenkündigung und keine Direkt-Übernahme!) gar keine Pension, sondern Rente.
Deswegen ist der Ländertausch finanziell viel sinnvoller (aber manchmal geht es nur nicht immer ums Geld)
Möglicherweise ist das auch abhängig von den beteiligten Bundesländern, aber ich weiß von einem Wechsel zwischen Hessen und Bayern, der nicht über den Ländertausch vollzogen wurde, sondern über Direktbewerbung (mit Freigabeerklärung des abgebenden Bundeslandes). Dort wurden die Pensionsansprüche übertragen.
Sonst ist vielleicht auch die Bewerbung auf eine Funktionsstelle immer eine Möglichkeit, wobei das vor dem Hintergrund der Aussage zu den Fächern und zum Lehramtswechsel vermutlich auch wegfällt.
ich glaube mich zu erinnern, dass das aufnehmende BL die Pensionsansprüche ganz übernimmt
Nur zur Ergänzung: Ich kenne es so, dass bei Versetzung (Freigabe mit Direktbewerbung) das abgebende Bundesland für die Pensionsansprüche eine Abfindung an das aufnehmende Bundesland zahlt.
Wieso sollen meine Fächerkombi in NRW "kein Bringer" sein?
Hier habe ja eine Stelle. Ich verstehe den Zusammenhang zu SH jetzt nicht.
Zu der Frage: Partner zieht hier her.
Das steht nicht zur Debatte, weil es unlogisch ist:
Mein Partner soll dann trotzdem alle 14 Tage ca. 4 Stunden hin und 4 Stunden her pendeln? Wo soll er dann seinen Sohn treffen? Im Hotel? Bei seiner Ex? 🤣
Wohl nicht.
Nein, ich möchte das nicht für die beiden.
Zu der Altersarmut: Dies wird bei mir nicht zutreffen, da ich eine "solche Frau nicht bin". Ich werde meinen Beamtenstatus nicht aufgeben.
Wir/ich haben das alles tatsächlich schon seit 5 Jahren durchgekaut.
Unsere einzigen Möglichkeiten sind somit anscheinend:
Weiter Ländertauschverfahren - und
weiter bewerben. Ein Lehramtswechsel kommt für mich nicht mehr in Frage.
Egal wo die Stelle in SH ist. Hauptsache Fuß in der Tür und dann innerhalb des Landes versetzten lassen.
Mal sehen, wann das wird.
Mit einem anderen Bundesland z.b. HH oder MVP bin ich auch nicht so glücklich.
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