Vergütung nach Seiteneinstieg vs. Referendariat in Hamburg (als angestellte Lehrkraft)

  • Liebes Forum,


    immer noch überlege ich, ob ich (1. Staatsexamen Englisch, Mathematik von 1998 :-o ) entweder per Seiteneinstieg oder Referendariat (Klassen 5-10) meinen Weg in Richtung Festanstellung als Lehrerin gehen will. Bei der Schulbehörde sagte man mir am Telefon, die Vergütung wäre bei einer Festanstellung die gleiche. Nun lese/höre ich wiederum von verschiedenen Stellen, man würde nach dem Seiteneinstieg doch deutlich weniger verdienen. Was stimmt nun? Beziehungsweise: Wer kann mir eine verbindliche Auskunft geben? Gibt es unter Euch Erfahrungswerte - oder weiß jemand, wo ich so etwas verbindlich nachlesen kann? Nun ist die Schulbehörde natürlich die zuverlässigste Quelle, allerdings habe ich dort telefonisch von verschiedenen Personen schon einige sich widersprechende Auskünfte erhalten (oder ich habe die Auskünfte jeweils nicht richtig verstanden ...), sodass ich gerade ein bisschen am Rudern bin.


    Viele Grüße von Manatee

  • Wenn du am Ende des Seiteneinstiegs eine volle Lehrbefähigung erlangst spielt das für später finanziell keine Rolle welchen Weg du gehst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo CDL,


    vielen Dank für Deine Antwort! Volle Lehrbefähigung, ah. Gibt es denn Seiteneinstiege, durch die man eine solche nicht erlangt? Bzw. sollte ich mich also erkundigen, ob ich durch den Hamburger Seiteneinstieg eine volle Lehrbefähigung erlangen würde?


    Viele Grüße von Manatee

  • Gibt es denn Seiteneinstiege, durch die man eine solche nicht erlangt?

    Das kommt immer sehr auf das Bundesland an. Sowas gibt es leider auch. Die BLs haben aber auch unterschiedliche Programme. Da würde ich mich von den Leuten am besten direkt beraten lassen. Ich würde unbedingt was machen, was der zweiten Staatsprüfung gleichgestellt ist, sonst bleibt man immer eine Lehrkraft "zweiter Klasse". Besonders vom monetären her und auch was evtl. Beförderungen angeht.

  • Hallo CDL,


    vielen Dank für Deine Antwort! Volle Lehrbefähigung, ah. Gibt es denn Seiteneinstiege, durch die man eine solche nicht erlangt? Bzw. sollte ich mich also erkundigen, ob ich durch den Hamburger Seiteneinstieg eine volle Lehrbefähigung erlangen würde?


    Viele Grüße von Manatee

    Ja, solche Seiteneinstiege gibt es. Ob auch in Hamburg vermag ich dir nicht zu sagen, da ich nicht aus HH komme, das solltest du also auf jeden Fall vorab eroieren.


    Ein Beispiel für so ein Seiteneinstiegsprogramm, das nicht zu unter vollen Lehrbefähigung führt wäre die PE „Pädagogische Einführung“ in NRW, in Opposition zu OBAS- ebenfalls NRW- , das zu einer vollen Lehrbefähigung führt.


    Frag die Schulbehörde oder deine Gewerkschaft oder auch den Personalrat, ob das Seiteneinstiegsangebot, welches du absolvieren könntest eine volle Lehrbefähigung am Ende erbringt oder nicht. Das können dir all diese Stellen klar sagen (oder sollten sie jedenfalls).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hat die Schulbehörde dir auch beantwortet, ob dir mit dem Staatsexamen beide Wege offen stehen?

    Bisher kenne ich es so, dass man (in NDS) mit dem Examen ins Ref geht und ohne Examen, also mit anderweitigem Master, in den Seiteneinstieg.

    Aber auch das ist in den Bundesländern verschieden.

  • s3g4, CDL und Palim,


    vielen Dank für Eure Gedanken! Puh, es wir immer komplexer :) Ich schreibe gleich noch mal der Schulbehörde und ggf. der Gewerkschaft; vielleicht ist eine schriftliche Antwort (sofern ich sie bekomme) doch auch besser als die mündliche Kommunikation per Telefon.


    Hat die Schulbehörde dir auch beantwortet, ob dir mit dem Staatsexamen beide Wege offen stehen?

    Bisher kenne ich es so, dass man (in NDS) mit dem Examen ins Ref geht und ohne Examen, also mit anderweitigem Master, in den Seiteneinstieg.

    Aber auch das ist in den Bundesländern verschieden.


    Gute Frage; von meinen Telefonaten her hatte ich es so verstanden, dass mir beides offenstünde - und dass für andere Master-Studiengänge der Quereinstieg die Alternative zum Ref. ist. Eine Verbeamtung ist beim Quereinstieg möglich, beim Seiteneinstieg nicht. Ich selbst bin sowieso zu alt dafür.

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