Mutterschutz / Elternzeit / Elterngeld bei Überlappung 2. Schwangerschaft

  • Hallo zusammen!


    Erstmal ein freundliches Hallo in die Runde - ich bin neu hier :gruss:


    Da das Thema Mutterschutz / Elternzeit / Elterngeld für mich sehr komplex ist, möchte ich euch gerne um euren Rat bitten. Bestimmt war/ist jemand in der gleichen Situation und man kann sich gegenseitig helfen.


    Meine Situation:

    Ich bin verbeamtete Lehrerin in BW und derzeit mit meinem ersten Kind (10 Monate alt) in Elternzeit. Am 17.12.24 erwarte ich unser 2. Kind! :)


    Ursprünglich war geplant, dass ich 24 Monate zuhause bleibe. Wir haben uns für das Elterngeld Plus (halbe Höhe doppelt so lange entschieden, da ich eventuell einen Mini-Job nebenher machen möchte, was ich mir genehmigen lassen habe).


    Meine Fragen:


    1. Ist es richtig, dass ich einen Änderungsantrag stellen muss, damit die Elternzeit genau 6 Wochen vor dem 17.12.24 endet damit ich dann regulär in Mutterschutz gehe?


    2. Habe ich es richtig verstanden, dass die Elternzeit von Kind 1 unterbrochen wird, der Anspruch aber pro Kind besteht und dann hinten dran genommen werden kann?


    3. Das Elterngeld Plus für Kind 1 muss ich dann auch zum Beginn des Mutterschutzes pausieren und dann nach dem Mutterschutz parallel zum Elterngeld (Plus) für Kind 2 beantragen?


    4. Wäre es besser ich ändere das Elterngeld Plus jetzt auf die volle Höhe (rückwirkend geht das glaube ich 3 Monate). Steuern zahlt man ja immer auf das Jahreseinkommen. Daher dachten wir es ist generell besser, es nur halb so hoch auszahlen zu lassen, könnte jetzt relevant sein, wenn man für 2 Kinder parallel Elterngeld bekommt, da es ja als Einkommen zählt.


    Vielen Dank schon mal im Voraus!


    Liebe Grüße

    Paula

  • 1. Ist es richtig, dass ich einen Änderungsantrag stellen muss, damit die Elternzeit genau 6 Wochen vor dem 17.12.24 endet damit ich dann regulär in Mutterschutz gehe?

    Richtig.


    2. Habe ich es richtig verstanden, dass die Elternzeit von Kind 1 unterbrochen wird, der Anspruch aber pro Kind besteht und dann hinten dran genommen werden kann?

    Nein, du musst sie abbrechen, in der Regel darfst du sie dann später noch nehmen, wann und ob erst von Kind 2 bestimmst du dann.


    3. Das Elterngeld Plus für Kind 1 muss ich dann auch zum Beginn des Mutterschutzes pausieren und dann nach dem Mutterschutz parallel zum Elterngeld (Plus) für Kind 2 beantragen?

    Ich meine, dass das dann angerechnet wird und daher würde ich wohl zu 4. plädieren.


    4. Wäre es besser ich ändere das Elterngeld Plus jetzt auf die volle Höhe (rückwirkend geht das glaube ich 3 Monate). Steuern zahlt man ja immer auf das Jahreseinkommen. Daher dachten wir es ist generell besser, es nur halb so hoch auszahlen zu lassen, könnte jetzt relevant sein, wenn man für 2 Kinder parallel Elterngeld bekommt, da es ja als Einkommen zählt.

Werbung