Vermeintlich sinnloses Nachhilfe-nehmen-müssen durch bessere Note verhindern?
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Ich verstehe gar nicht, warum du dir so wahnsinnig Gedanken machst. Wenn der Schüler eine 3 verdient hat, bekommt er eine 3, wenn er eine 4 verdient hat, eine 4. Wenn das so ist, dann muss er halt zur Nachhilfe. Im besten Fall lernt er da noch was. Wo ist denn da die bedrohliche Situation, um die man sich Gedanken machen müsste?
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Wo ist denn da die bedrohliche Situation, um die man sich Gedanken machen müsste?
Das versehe ich nicht. Machst du dir wirklich nur über "bedrohliche" Situationen Gedanken?
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Welche Note würdest Du dem Schüler geben, wenn Du überhaupt nichts von der Nachhilfegeschichte wüsstest?
Drei
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Drei
Warum dann das ganze Fass hier aufmachen, wenn die Note unter Beachtung der tatsächlich dafür relevanten Faktoren (wozu auch hier ein BW sicherlich nicht gehört ob oder ob nicht als Folge einer bestimmten Note Nachhilfe zu besuchen wäre) in jedem Fall befriedigend ist?
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Ich verstehe gar nicht, warum du dir so wahnsinnig Gedanken machst. Wenn der Schüler eine 3 verdient hat, bekommt er eine 3, wenn er eine 4 verdient hat, eine 4. Wenn das so ist, dann muss er halt zur Nachhilfe. Im besten Fall lernt er da noch was. Wo ist denn da die bedrohliche Situation, um die man sich Gedanken machen müsste?
Ich empfinde das nicht so, dass ich mir "wahnsinnig" Gedanken mache und von einer "bedrohlichen Situation" war doch von meiner Seite aus auch gar keine Rede.
Manche haben aus meiner Sicht sehr emotional auf meine Frage reagiert, vielleicht hat das den Eindruck erweckt, dass es hier um Leben und Tod bzw. Bestehen oder nicht-Bestehen ginge.Ich habe ja immer wieder erneut betont wie unwichtig diese Note ist. Aus meiner Sicht hätte der Schüler ja einen Nachteil, wenn er in die Zwangs-Nachhilfe müsste, aber auch nicht, dass deshalb sein Abschluss gefährdet wäre. Wäre aber schade, wenn er sich deshalb in einem anderen Fach (egal welchem, alle anderen sind wichtiger) verschlechtern würde.
Dass man als Lehrer eine Nachhilfe verhindern will schien mir ungewöhnlich und daher interessant und insbes. die Fragestellung, inwiefern das in der NVO meines Landes berücksichtigt werden könnte. Deshalb habe ich das mit Euch geteilt.
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Das versehe ich nicht. Machst du dir wirklich nur über "bedrohliche" Situationen Gedanken?
Der/die TE möchte den Schüler vor Nachhilfe beschützen und Verglich dessen Situation mit drohender Prügel und Tod, also ich lese da auch eine gewisse Bedrohung heraus.
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Der/die TE möchte den Schüler vor Nachhilfe beschützen und Verglich dessen Situation mit drohender Prügel und Tod, also ich lese da auch eine gewisse Bedrohung heraus.
Im BeitragVermeintlich sinnloses Nachhilfe-nehmen-müssen durch bessere Note verhindern?
habe ich Dir die Worte "blödes Beispiel", die am Anfang und Ende meines Zitats stehen, hervorgehoben:
"Blödes Beispiel: wenn ich wüsste, dass der Schüler statt Nachhilfe verprügelt würde oder in ein Land abgeschoben würde, wo ihm die Todesstrafe droht, würde ich das nicht so locker sehen mit dem "nicht meine Baustelle". (Blödes Beispiel, aber um den Punkt zu verdeutlichen)"
Ich dachte das wäre ausreichend gewesen um zu verstehen, dass es sich dabei um eine Übertreibung handelt "um den Punkt zu verdeutlichen", wie ich auch dazu schrieb.
Falls das missverständlich war, tut es mir leid. Ich hätte nicht gedacht, dass jmd. überhaupt auf den Gedanken kommen könnte, dass ich Nachhilfe für ähnlich schlimm wie drohende Prügel oder Tod halten könnte. -
Ich erkenne den Sinn dieses Threads nicht.
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Warum dann das ganze Fass hier aufmachen, wenn die Note unter Beachtung der tatsächlich dafür relevanten Faktoren (wozu auch hier ein BW sicherlich nicht gehört ob oder ob nicht als Folge einer bestimmten Note Nachhilfe zu besuchen wäre) in jedem Fall befriedigend ist?
Aus meiner Sicht habe ich kein "Fass aufgemacht", sondern einen Beitrag gepostet. Wer will kann mitdiskutieren.
Wg. "Fass aufmachen": ich hatte ja selbst angesprochen, dass es mich überrascht, wie emotional manche hier reagieren bzw. "ein Fass auf- oder daraus machen"und deutlich gemacht:
Vermeintlich sinnloses Nachhilfe-nehmen-müssen durch bessere Note verhindern? -
Ich erkenne den Sinn dieses Threads nicht.
Für mich waren ein paar gute Rückmeldungen/Feedback dabei, darum hatte ich ja gebeten. -
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Und Morse'... Hast du mittlerweile mit dem betreffenden Ausbildungsbetrieb gesprochen/telefoniert?
Ja, aber den Ausbilder, der für diese Maßnahme verantwortlich ist, habe ich nicht erreichen können.
Einer seiner Kollegen bestätigt mir aber, dass es bei ihnen im Betrieb tatsächlich diese Regel gibt und sie für alle Fächer gilt.
Diese Woche hat mich ein Schüler einer anderen Klasse, der im selben Betrieb ist, auf das Thema angesprochen. Er steht in bei mir auf einer 2, aber ist noch im ersten Lehrjahr und hat Sorge, dass sich das ändern könnte und dann auch in die Nachhilfe müsse. Für ihn sei das eine Katastrophe, wenn er nach der Arbeit noch irgendwo hinfahren müsste deshalb. Für seinen Ausbilder gehöre das zum Prestige des Unternehmens, dass die Azubis gute Noten haben und diese Drohkulisse soll dafür sorgen, dass das so ist. (Ich vermute mal, dass man so auch eine rechtliche Handhabe hat einen Azubi aufgrund von Noten zu kündigen, die für das Klassenziel und Abschluss bestehen locker ausreichen.)
Jmd. von Euch hat mir auch eine Nachricht geschickt, in der u.a. auch auf diesen Grund hingewiesen wurde - also das Prestige eines Betriebs, z.B. auch in der Handwerkskammer.Ich habe das Thema diese Woche auch mal im Kollegium angesprochen und dabei gefragt, wie die Erfahrungen mit den ausbildungsbegleitenden Maßnahmen sind. Es gab nur eine einzige positive Rückmeldung (von einem Kollege der selbst noch nebenbei bei einer solchen Institution angestellt ist).
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Danke für die Rückmeldung! Finde ich tatsächlich ein wenig grenzwertig, dass dieser Betrieb so sehr auf sein Prestige erpicht ist, dass seine Azubis sich nicht mal eine 4 im Berufsschulzeugnis "erlauben dürfen". Aber gut, so ist das halt und dann müssen m. E. die Azubis - die ja ziemlich sicher mit oder noch vor Beginn ihrer Ausbildung auf diese betriebsinterne Regelung hingewiesen wurden - mMn wohl damit leben, dass sie im Fall einer 4 eben Nachhilfestunden nehmen müssen (die zahlt ja hoffentlich der Ausbildungsbetrieb, oder?).
Ich habe das Thema diese Woche auch mal im Kollegium angesprochen und dabei gefragt, wie die Erfahrungen mit den ausbildungsbegleitenden Maßnahmen sind. Es gab nur eine einzige positive Rückmeldung (von einem Kollege der selbst noch nebenbei bei einer solchen Institution angestellt ist).
Im Bereich Einzelhandel haben wir in der Berufsschule gute Erfahrungen mit "ausbildungsbegleitenden Hilfen" (diese Maßnahme ist ausgelaufen; mittlerweile heißt es "assistierte Ausbildung flex") gemacht. Allerdings waren es bei uns meist die unterrichtenden Lehrkräfte oder die Azubis selbst, die den Wunsch nach dieser Hilfestellung geäußert haben. "Zwangsweise", durch den Betrieb verordnete Nachhilfe bei noch einigermaßen guten Berufsschulnoten ist mir - wie ich ja bereits schrieb - noch nicht untergekommen.
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Ich finde es nicht schlecht, dass der Betrieb mit der Zwangsnachhilfe eine klare Erwartungshaltung äußert.
Er sagt damit, dass die Berufsschulnoten für ihn relevant sind, dass erwartet wird, dass man sich dort mittelmäßig engagiert, also eine 3 erreicht (es wird ja keine 1 oder 2 erwartet). Das heißt, dass die Azubis in der Berufsschule nicht einfach nur ihre Zeit absitzen und mit dem Handy daddeln können.
Ich habe leider einige Klassen erlebt, in der 80 % der Azubis diese Absitzen-Einstellung hatte. Sie haben es über sich ergehen lassen ohne eine Bereitschaft zum Lernen zu zeigen.
Ich finde es richtig, dass man von den später Berufstätigen ein gewisses Mindestmaß an Beherrschung ihres Berufsfeldes erwartet, vor allem in Berufen mit höherer Verantwortung.
In meinem Bereich ist es inzwischen so, dass man mit 50 % der Leistung keine 5 mehr, sondern nun eine 4 erhält und damit bestanden hat. Das bedeutet, dass man im medizinischen Bereich Menschen in die Hände fallen kann, die nur die Hälfte ihres Berufes beherrschen. Ich finde das für die Zukunft erschreckend.
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In meinem Bereich ist es inzwischen so, dass man mit 50 % der Leistung keine 5 mehr, sondern nun eine 4 erhält und damit bestanden hat. Das bedeutet, dass man im medizinischen Bereich Menschen in die Hände fallen kann, die nur die Hälfte ihres Berufes beherrschen. Ich finde das für die Zukunft erschreckend.
Im Studium müssen angehende Ärzte auch "nur" bestehen. Je nach Qualität des Prüfungsdurchgangs kann es auch sein, dass 50% richtige Antworten ausreichen, in der Regel sind es aber 60%. Du kannst also, wenn man das so sieht wie du, durchaus auch Ärzten "in die Hände fallen", die gerade so mehr als die Hälfte ihres Berufes beherrschen. Glücklicherweise ist die Prüfungsleistung im theoretischen Teil kein zuverlässiger Indikator für die Qualität der Arbeit.
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Ich finde es nicht schlecht, dass der Betrieb mit der Zwangsnachhilfe eine klare Erwartungshaltung äußert.
Er sagt damit, dass die Berufsschulnoten für ihn relevant sind, dass erwartet wird, dass man sich dort mittelmäßig engagiert, also eine 3 erreicht (es wird ja keine 1 oder 2 erwartet).
Tja, da gehen unsere Meinungen wohl auseinander. Ich finde, dass eine (und in diesem Fall wäre es ja sogar noch eine gute!) 4 in einem Berufsschulzeugnis des zweiten Ausbildungsjahres absolut keinen "Beinbruch" darstellt.
Das heißt, dass die Azubis in der Berufsschule nicht einfach nur ihre Zeit absitzen und mit dem Handy daddeln können.
Machen sie das denn bei euch? Bei uns nicht. Handys müssen gem. Schulordnung zu Stundenbeginn in die Schultasche gelegt werden.
Ich finde es richtig, dass man von den später Berufstätigen ein gewisses Mindestmaß an Beherrschung ihres Berufsfeldes erwartet, vor allem in Berufen mit höherer Verantwortung.
Ich auch. Allerdings finde ich zudem, dass eine einzige 4 nichts darüber aussagt, ob jemand am Ende der Ausbildung seinen/ihren Beruf "beherrscht". Wenn jemand bspw eine 4 bei mir in Englisch erhält, aber Englisch für diesen Beruf nicht wirklich wichtig ist und der/diejenige im berufsbezogenen Lernbereich gute bis sehr gute Noten hat (das habe ich schon in all den Jahren schon des Öfteren erlebt), würde ich sie/ihn natürlich trotzdem als "beruflich kompetent" beschreiben.
Außerdem wissen wir für den vorliegenden Fall gar nicht, ob es sich um einen "Beruf mit höherer Verantwortung" handelt.
In meinem Bereich ist es inzwischen so, dass man mit 50 % der Leistung keine 5 mehr, sondern nun eine 4 erhält und damit bestanden hat.
Das war bei uns im kaufmännischen Bereich schon immer - zumindest seit ich 2001 ins Ref. gegangen bin - so. Gemäß des IHK-Notenschemas, nach dem die Abschlussprüfungen bewertet werden, bekommt man mit 50% noch die Note "ausreichend" und hat somit bestanden.
Für die Prüfungen der MTA im medizinischen Bereich gilt übrigens dasselbe Notenschema, habe ich gerade festgestellt (siehe: Prüfungsordnung zur Durchführung der Abschlußprüfung MFA (aekn.de)); anscheinend schon seit Jahren.
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Übrigens reichen in der Oberstufe des Gymnasiums nach KMK-Noten-/Punkteschema sogar 40% für 4 Notenpunkte, entsprechend einem "ausreichend". Das hat jetzt zwar nichts mit dem beruflichen Bereich zu tun, wollte ich aber nur mal so zum Vergleich anmerken .
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Ich finde es richtig, dass man von den später Berufstätigen ein gewisses Mindestmaß an Beherrschung ihres Berufsfeldes erwartet, vor allem in Berufen mit höherer Verantwortung.
Das sehe ich natürlich auch so und teile auch die Kritik hinsichtlich Bewertungskriterien, nach denen man für eine aus Lehrersicht nicht ausreichenden Leistung trotzdem diese Note erteilen muss.
Im von mir geschilderten Fall ist das Fach unrelevant für den Beruf. -
Du kannst also durchaus auch Ärzten "in die Hände fallen", die gerade so mehr als die Hälfte ihres Berufes beherrschen.
Absolut richtig und auch erschreckend!
Allerdings finde ich zudem, dass eine einzige 4 nichts darüber aussagt, ob jemand am Ende der Ausbildung seinen/ihren Beruf "beherrscht".
Ich stimme zu. Wenn man allerdings in allen Fächern eine 4 erreicht, auch in den wichtigen, hat man bestanden.
Meine Aussagen waren eher allgemein als auf den konkreten Fall bezogen. Und hierbei hauptsächlich darauf, dass der Betrieb mit der Zwangsnachhilfe auf sein eigenes Prestige bedacht sei. Hier wollte ich noch einen weiteren Punkt beisteuern.
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