a kannst du pädagogisch natürlich alles mögliche entscheiden, auch Leistungssteigerung im 2. HJ, Motivation oder was auch immer. Aber doch nicht die Konsequenz, was andere mit der Bewertung hinterher anstellen. Selbst wenn der Schüler jünger wäre und ihm Prügel drohen würde, kannst du davon deine Notenentscheidung nicht abhängig machen, sondern würdest selbstredend andere Schritte ergreifen!
Genau das trifft es! Der pädagogische Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Leistungsbewertung bezieht sich auf die Leistungsmessung und -beurteilung und gerade nicht auf Begleitumstände außerhalb der Schule. Wir hatten hier auch schon den Fall, dass eine Lehrkraft eine bessere Bewertung als eigentlich gerechtfertigt wäre mit Blick auf einen anstehenden Schulwechsel gegeben hatte...diese ist nach Hinweis auf die Rechtswidrigkeit eines solchen Vorgehens wieder einkassiert worden.