Ranglistenverfahren Hessen

  • Hallo zusammen,

    ich wende mich an Euch, in der Hoffnung mehr Wissen über das intransparente Ranglistenverfahren zu bekommen.

    Im vergangenen Jahr habe ich mich für das Ranglistenverfahren in Hessen beworben, um darüber eine Stelle zu erhalten. Später entschied ich mich jedoch für Initiativbewerbungen, wodurch das Ranglistenverfahren für mich in den Hintergrund rückte. Nichtsdestotrotz stehe ich weiterhin auf der Liste.

    In der vergangenen Woche kontaktierte mich eine mit einem Stellenangebot. Ich lehnte dieses ab, da ich an einer anderen Schule eine Zusage für die Stelle bekommen habe, allerdings noch keinen Vertrag. Nach meiner Ablehnung an der anderen Schule bat man mich, mich von der Rangliste abzumelden, da ansonsten keine andere Lehrkraft eingestellt werden könne und ich einen Platz "blockiere".


    Da das gesamte Verfahren für mich sehr intransparent ist, möchte ich nicht voreilig die Rangliste verlassen, sondern zunächst klären, ob es notwendig ist, weiterhin auf der Rangliste zu stehen. Mir ist bewusst, dass es bei der Rangliste vor allem um unbefristete Stellen geht. Ich frage mich jedoch, inwiefern es für eine zukünftige Verbeamtung relevant sein könnte, weiterhin auf der Rangliste zu stehen.


    Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir in dieser Angelegenheit Klarheit verschaffen könntet.


    Liebe Grüße :)

  • Wenn du eine unbefristete Stelle angetreten hast kannst du verbeamtet werden, so du die Voraussetzungen dafür erfüllst. Ob du noch auf irgendwelchen Ranglisten stehst oder nicht ist ab dem Zeitpunkt irrelevant. Geht es bei dem „Vertrag“ auf den du aktuell wartest um eine unbefristete Stelle?


    Schmidt oder s3g4 können sicherlich spezifisch hessische Mysterien der Rangliste erhellen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Guten Abend,


    Also die Sache mit dem Ranglistenverfahren läuft so:

    Du lässt dich auf die Liste setzen und die Schulen rufen nach Fachbedarf (es gibt für jede Fächerkombi eine eigene Liste) geeignete Bewerber ab. Dabei darf immer nur der Bewerber ganz oben auf der Liste gezogen werden.

    Zieht eine Schule den 1. von der Liste, so erhält dieser ein Einstellungsangebot. Lehnt er dieses ab, so ist er eigentlich für einige Zeit (bis zu einem Jahr) gesperrt.

    Wenn Leute auf dem 1.Listenplatz sitzen, die dann aber alles ablehnen, verzögert das den Prozess erheblich.

    Eine Einstellung wie du sie beschreibst, auf Initiativbewerbung läuft normalerweise doch auch über die Liste, außer es wird eine Stelle extra für dich ausgeschrieben... Damit hast du aber die Stelle noch nicht sicher, da sich ja auch andere auf die Stelle bewerben können.

    Evtl hast du dir mit der Absage des Einstellungsangebots jetzt schon keinen Gefallen getan.

    Viel Erfolg das alles so klappt wie du es dir wünschst

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