Unterhälftige TZ wegen Pflege

  • Hallo!

    Ich bin noch in Elternzeit und möchte danach wieder in TZ arbeiten. Da eines meiner Kinder aufgrund einer chronischen Erkrankung pflegebedürftig ist, würde ich gerne nach meiner EZ dauerhaft unter 50% arbeiten.

    Meine zuständige Bezirksregierung konnte mir nicht so richtig helfen, verwies nur auf die Familienpflegezeit, was mir allerdings nicht richtig passend erscheint, da ich gerne längerfristig unterhälftig arbeiten möchte.

    Gibt es noch andere Möglichkeiten, außer einer Beurlaubung (und Beantragung einer TZ währenddessen)? Elternzeit habe ich auch keine mehr übrig.

    Vielen Dank.

  • Ich nehme aufgrund des Wortes „Bezirksregierung„ an, dass es um NRW geht. Habe eben recherchiert und neben der zeitlich befristeten Familienpflegezeit nur noch die Möglichkeit gefunden während eines Urlaubs aus familiären Gründen unterhälftig zu arbeiten außerhalb der Elternzeit.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht alle Begrifflichkeiten und Konstellationen, will aber sagen: Es ist zumindest nicht ausgeschlossen, eine Bekannte (NRW, BR im Norden) arbeitet unterhälftig Teilzeit, auch nächstes Jahr, auch an einer Schulform mit eklatantem Mangel, und das Kind mit chronischem Bedarf, ist über 12. Es gibt gar kein Kind unter 12. (es ist doch irgendeine wichtige Grenze für einzelne Regelungen..?)

  • Es handelt sich um NRW.

    Genau, ich kenne die Möglichkeit, unterhälftig während einer Beurlaubung/Elternzeit zu arbeiten. Bei mir ist aber die Situation so, dass mein Kind dauerhaft pflegebedürftig sein wird, d.h. ich würde prinzipiell gerne über einen längeren Zeitraum hinweg unterhälftig arbeiten. Bei einer Beurlaubung müsste ich ja irgendwann auch ins Rückkehrverfahren und habe nach 1 Jahr wie bei EZ meine Stelle an meiner Schule nicht mehr sicher, oder? Genau so eine Situation möchte ich eigentlich gerne vermeiden.

  • Es handelt sich um NRW.

    Genau, ich kenne die Möglichkeit, unterhälftig während einer Beurlaubung/Elternzeit zu arbeiten. Bei mir ist aber die Situation so, dass mein Kind dauerhaft pflegebedürftig sein wird, d.h. ich würde prinzipiell gerne über einen längeren Zeitraum hinweg unterhälftig arbeiten. Bei einer Beurlaubung müsste ich ja irgendwann auch ins Rückkehrverfahren und habe nach 1 Jahr wie bei EZ meine Stelle an meiner Schule nicht mehr sicher, oder? Genau so eine Situation möchte ich eigentlich gerne vermeiden

    Falls sich niemand aus NRW meldet, der das gesichert sagen kann, lass dich am besten von deiner Gewerkschaft beraten oder alternativ dem PR, ob du auch bei Rückkehr aus der Elternzeit in unterhälftiger Teilzeit bei gleichzeitiger Beurlaubung noch ein Rückkehrrecht an deine bisherige Schule hättest. Möglicherweise gibt es alternativ die Möglichkeit in deinem Fall Härtefallgründe geltend zu machen, die einen Schulwechsel unzumutbar machen könnten. Auch dazu wissen Gewerkschaft oder PR genaueres.


    Oder geht es dir darum tatsächlich erst einmal beurlaubt zu sein ohne in unterhälftiger Teilzeit zu arbeiten, dies aber irgendwann (ggf. in x Jahren) zu machen und dennoch gesichert an deine bisherige Schule zurückkehren zu können?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich arbeite aktuell unterhälftig in TZ während EZ und da meine EZ demnächst ausläuft, muss ich ja mindestens wieder 50% arbeiten. Ich merke aber, dass die Pflege meines Kindes mir neben der Arbeit so viel abverlangt, dass ich die Befürchtung habe, dass eine höhere Stundenzahl dauerhaft nicht machbar für mich ist.

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