Versetzung Klasse 9 in 10 Gesamtschule

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zur Versetzung von Klasse 9 in 10 einer Gesamtschule in NRW bei der Noten nicht gemahnt wurden und daher eine Versetzung dennoch durchgeführt wird.

    Erhält diese Schülerin den ESA (Hauptschulabschluss Klasse 9)? Sind die Mahnungen für die Abschlusssermittlung relevant?


    Beispiel: Die Schülerin ist versetzt, erhält aber keinen Abschluss, hat die Möglichkeit zur Nachprüfung.....


    Wie ist dieser Abschnitt der APO SI, §7, Abs 4 (NRW) zu interpretieren?

    "Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend vom Halbjahreszeugnis nicht mehr ausreichen, gilt § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW. Die Eltern werden spätestens zehn Wochen vor dem Versetzungstermin schriftlich benachrichtigt. Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind."


    Vielen Dank

  • Da auch mit der Versetzung der Erweb eines Abschlusses verbunden ist, werden Minderleistungen berücksichtigt, die nicht gemahnt wurden. Deshalb hätte ich deinem Fall keine Versetzung durchgeführt werden sollen.

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