Seiteneinstieg- kann ich wirklich gezwungen werden, mich für 2 Jahre an die Schule zu binden?

  • Es geht um das Bundesland Thüringen.

    In meinem Vertrag gibt es eine Klausel, die mich zwingt zwei Jahre nach dem Abschluss des Seiteneinstiegs an der Schule arbeiten zu müssen.

    Ansonsten muss ich ein Viertel meines Ausbildungsgehalts zurückzahlen.

    Ich hab jetzt mit 2 Kindern zwar nicht sobald vor, das Bundesland zu verlassen.

    Ich frage mich aber, was passiert, wenn ich vor dem Abschluss die Ausbildung nicht schaffe oder Krebs bekomme oder einen schweren Unfall hätte?
    Quasi noch während der Seiteneinstiegerausbildung oder direkt nach meinem Abschluss als solche? Weiß jemand ob das dann nur greift, wenn ich von mir aus kündige?
    Wie gesagt, ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Ich hatte jetzt nicht vor, auf Weltreise zu gehen, finde die Klausel aber etwas seltsam.

    Kann mir jemand dazu weiterhelfen?

  • In meinem Vertrag gibt es eine Klausel, die mich zwingt zwei Jahre nach dem Abschluss des Seiteneinstiegs an der Schule arbeiten zu müssen.

    Ansonsten muss ich ein Viertel meines Ausbildungsgehalts zurückzahlen.

    Solche Verträge gibt es auch in der freien Wirtschaft, wenn der AG zunächst in die Ausbildung investiert. Ob das im Schulsystem statthaft ist, solltest du mit der GEWerkschaft abklären. Rechtsberatung /-beistand wirst du jedoch nur als Mitglied erhalten.
    Im Fall von höherer Gewalt (Unfall) oder Krankheit sind Regressforderungen imho ausgeschlossen.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Solche Verträge gibt es auch in der freien Wirtschaft, wenn der AG zunächst in die Ausbildung investiert. Ob das im Schulsystem statthaft ist, solltest du mit der GEWerkschaft abklären. Rechtsberatung /-beistand wirst du jedoch nur als Mitglied erhalten.
    Im Fall von höherer Gewalt (Unfall) oder Krankheit sind Regressforderungen imho ausgeschlossen.

    Danke.

    Wäre ja auch seltsam, wenn das aufgrund von höherer Gewalt wie Krebs oder Unfall so ginge.

  • Bei uns muss man nach dem Ref. Sogar 5 Jahre an der Schule bleiben, also an der 1. Stelle, die man als fertige Lehrerin hat.

    Oft ist es so, dass junge Lehrkräfte nicht in die abgelegene Provinz wollen und lieber 80 km fahren, um da nicht auch noch wohnen zu müssen. 5 Jahre können mit der Fahrerei ganz schön lang werden.

  • Solche Verträge gibt es auch in der freien Wirtschaft, wenn der AG zunächst in die Ausbildung investiert. Ob das im Schulsystem statthaft ist, solltest du mit der GEWerkschaft abklären. Rechtsberatung /-beistand wirst du jedoch nur als Mitglied erhalten.
    Im Fall von höherer Gewalt (Unfall) oder Krankheit sind Regressforderungen imho ausgeschlossen.

    Gibt es auch im Beamtenrecht. Ich weiß von Bundesbehörden, wo man Geld zurückzahlen muss, wenn man nach Vorbereitungslehrgängen als Beamte(r) nicht mindestens eine gewisse Anzahl von Jahren (z. B. fünf) in der Behörde arbeitet. Denke aber auch, dass solche Klauseln bei Krankheit, Unfall etc. nicht greifen.

  • Bei uns muss man nach dem Ref. Sogar 5 Jahre an der Schule bleiben, also an der 1. Stelle, die man als fertige Lehrerin hat.

    Oft ist es so, dass junge Lehrkräfte nicht in die abgelegene Provinz wollen und lieber 80 km fahren, um da nicht auch noch wohnen zu müssen. 5 Jahre können mit der Fahrerei ganz schön lang werden.

    Ich hab mit dem Bleiben an sich kein Problem.

    Ich gehöre nicht zu der Kategorie von Eltern, die mit ihren Kindern auf Weltreise gehen wollen und ein sabbatical einplanen.

    Ich frage mich eher, was passieren würde, wenn ich erkranke und ob die ganze Rückzahlung dann auch gelten würde.

    Oder ich bekomme ein Burn out, habe einen schweren Unfall etc.

    Das war jetzt eher meine Angst.


    Und was wäre wenn ich mitten in der Ausbildung ausfalle?

  • Es geht um das Bundesland Thüringen.

    In meinem Vertrag gibt es eine Klausel, die mich zwingt zwei Jahre nach dem Abschluss des Seiteneinstiegs an der Schule arbeiten zu müssen.

    Warum hast du eigentlich soviel Angst, vor einem festen Beschäftigungsverhältnis? Laut deines anderen Threads willst du eigentlich keine Lehrein sein, weil es das Beamtentum gibt. Sehr merkwürdig.


    Wenn du erkrankst greifen alle Schutzmechanismen für diesen Fall.

  • Dann verlängert sich das Ganze.

    Die Rede ist hier von nie wieder einsteigen können.


    Warum hast du eigentlich soviel Angst, vor einem festen Beschäftigungsverhältnis? Laut deines anderen Threads willst du eigentlich keine Lehrein sein, weil es das Beamtentum gibt. Sehr merkwürdig.


    Wenn du erkrankst greifen alle Schutzmechanismen für diesen Fall.

    Ich finde eher die Ansicht merkwürdig wegen einer Verbeamtung Lehramt zu studieren oder Lehrer zu werden.

    Sehr seltsam.

    Ich habe keine Angst vor einem Beschäftigungsverhältnis, sondern vor Schulden.

  • Ich finde eher die Ansicht merkwürdig wegen einer Verbeamtung Lehramt zu studieren oder Lehrer zu werden.

    Sehr seltsam.

    Ich auch

    Aber deine Einstellung, wegen des Beamtentums keine Lehrerin werden zu wollen, ist nich unsinniger.

    Zitat

    Ich habe keine Angst vor einem Beschäftigungsverhältnis, sondern vor Schulden.

    Das ist, zumindest in diesem Zusammenhang, auch eine irrationale Angst.

  • Ich auch

    Aber deine Einstellung, wegen des Beamtentums keine Lehrerin werden zu wollen, ist nich unsinniger.

    Das ist, zumindest in diesem Zusammenhang, auch eine irrationale Angst.

    Warum sollte es unsinnig sein?
    Wer pädagogisch nicht mit Kindern arbeiten kann, hat an einer Schule nichts zu suchen.

  • Du meinst, Beamte können nicht pädagogisch arbeiten???? :skeptisch:


    Irgendwie wäre es einfacher, wenn du deine ganzen Fragen und Meinungen in ein und demselben Strang schreiben würdest, so kommt man kaum mit.


    Was ich bisher mitnehme:

    Du hast privat sehr viel zu stemmen, weswegen der Seiteneinstieg dich stresst. Du überlegst deshalb auf 1 Fach zu gehen, wodurch du Entlastung erhoffst. Du willst Lehrerin werden, aber ohne Verbeamtung, Gleichzeitig hast du Angst vor Schulden, falls du erkrankst, möchtest dich nicht 2 Jahre an eine Schule binden, möchtest mit jüngeren Schülern arbeiten, als bisher, aber bitte nicht an der Grundschule. Schulform willst du auch wechseln. Du findest es nicht gut, dass deine Teilzeitwünsche nicht willkommen sind und dass die SL nicht begeistert ist, wenn du dein krankes Kind abholst. Du hast deine Kinder vor dem Studium bekommen, was im Nachhinein ein Fehler war, aber du meinst, dass man das nicht planen kann. Dein Mann ist gerade vom Gerüst gefallen und kann dich vmtl. gerade kaum unterstützen...


    Alles Mist. Vllt. können @O.Meier oder CDL das in die Hand nehmen. Ich bin raus.

  • Provozierst du irgendwie gern?

    Ich sagte, wenn Lehramtsanwärter nur den Job wegen der Verbeamtung ergreifen.

    Hör bitte auf, mir die Worte im Mund herum zu drehen. Darum ging es in diesem Faden nie.

    Das ist hier nicht Thema. Wenn du es diskutieren willst, eröffne einen eigenen Faden.

    Mich interessiert nicht, warum wer oder wie sich fürs Lehramt entschieden hat.

    Ich bin hier bei deinen Ausführungen echt raus.

  • Warum sollte es unsinnig sein?
    Wer pädagogisch nicht mit Kindern arbeiten kann, hat an einer Schule nichts zu suchen.

    Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Wer nicht mit Kindern arbeiten kann, sollte nicht Lehrer werden, egal ob Beamter oder Angestellter. Du sagst aber, dass du nicht Lehrerin werden willst, weil du das Beamtentum doof findest.

  • Von dir nicht.

    Oder bist du hier doppelt angemeldet?

    Bitte lies sinnentnehmend, was gepostet wird. Zauberwald hat richtig zusammengefasst. Von welchem Teil der zutreffenden Zusammenfassung fühlst du dich provoziert?

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