Es geht um das Bundesland Thüringen. In meinem Vertrag gibt es eine Klausel, die mich zwingt zwei Jahre nach dem Abschluss des Seiteneinstiegs an der Schule arbeiten zu müssen. Ansonsten muss ich ein Viertel meines Ausbildungsgehalts zurückzahlen. Ich hab jetzt mit 2 Kindern zwar nicht sobald vor, das Bundesland zu verlassen. Ich frage mich aber, was passiert, wenn ich vor dem Abschluss die Ausbildung nicht schaffe oder Krebs bekomme oder einen schweren Unfall hätte? Quasi noch während der Seiteneinstiegerausbildung oder direkt nach meinem Abschluss als solche? Weiß jemand ob das dann nur greift, wenn ich von mir aus kündige? Wie gesagt, ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Ich hatte jetzt nicht vor, auf Weltreise zu gehen, finde die Klausel aber etwas seltsam. Kann mir jemand dazu weiterhelfen?