Funktionsstelle im BV und Elternzeit

  • Hallo,


    Ich schlage mich gedanklich momentan mit folgendem Problem rum.


    Ich bin stellvertretende Schulleitung einer Grundschule in BW. Momentan bin ich schwanger und wurde sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt, weil mir eine Immunität gefehlt hat.

    Ich werde also bis zum Mutterschutz nicht mehr unterrichten und darf auch grundsätzlich nicht mehr in das Gebäude, sprich in mein Büro. Ich mache allerdings meine Aufgaben als Konrektorin, die ich von zuhause aus machen kann (Vertretungsplan, Wartung der Kommunikationsapp, Stundenplan, diverse Listen und Orga-Sachen) weiterhin von zuhause aus bis ich in den Mutterschutz gehe.


    Meine Schulleitung ist mir zwar dankbar, dass ich das noch mache aber sie hat schon durchklingen lassen, dass sie es nicht gut findet, dass ich nicht vor Ort bin, weil sie jetzt mit den Tür-und-Angel-Fragen der Leute alleine „belästigt“ wird.

    Ich werde nach dem Mutterschutz nur einen Monat Elternzeit nehmen und dann mit stark reduziertem Deputat in Teilzeit und Elternzeit arbeiten, so dass ich die Stunden durch meine Konrektorentätigkeit abdecken kann und ich auch dann nicht unterrichten werde.

    Natürlich werde ich dann auch manchmal wieder im Büro sein, aber dadurch dass ich dann nur noch ein Deputat von 5 Stunden habe natürlich nicht jeden Tag und natürlich nicht den ganzen Tag wie früher. Ich habe den Eindruck, dass alleine schon das sie nervt, weil ich bisher 100% gearbeitet habe und täglich von 7 bis 16 Uhr in der Schule war und für Aufgaben usw zur Verfügung stand.


    Ich hab den Eindruck, dass sie das nun für diese begrenzte Zeit „schluckt“. Da bin ich also auf der sicheren Seite erstmal.


    Nun aber der Gedanke, der mich belastet. Ich will evtl. noch ein zweites Kind und das relativ schnell nach dem ersten. Sprich, wenn mein Kind 1 Jahr alt ist wieder versuchen schwanger zu werden. Natürlich habe ich keine Ahnung, ob das so schnell klappt, ob es überhaupt klappt usw. aber die Möglichkeit besteht.


    Nun glaube ich allerdings nicht, dass ich in dieser Zeit die nötige Infektion abbekomme, um immun zu sein und fürchte, dass ich direkt dann wenn es klappt wieder im BV bin. Das ganze ginge also von vorn los. Natürlich würde ich bereit stehen wieder alles was ich kann von zuhause aus zu machen aber ich habe große Angst, dass sie das nicht mehr mitmacht und mir dann sagt. Ich muss meine Funktionsstelle abgeben.


    Hat jemand von euch da Erfahrung bzw. Weiß wie das rechtlich ist?


    Ich kann natürlich verstehen, dass es lästig ist, wenn man jemanden ständig vor Ort zur Verfügung hatte und dass dann wegfällt, aber ich habe doch auch als stellvertretende SL das Recht auf Teilzeit. Ich nehme mal an, dass ich rechtlich in jedem Fall auf der sicheren Seite wäre, da ein BV und Elternzeit (die ich ja gar nicht voll nehme, sondern nur Mutterschutz plus 1 Monat) doch bestimmt nicht dazu führen dürfen, dass ich meine Funktionsstelle abgeben muss oder?


    Ich habe aber Angst davor wie ich das gut verkaufen kann, wenn es so weit ist. Und vor allem weiß ich nicht ob ich meine Familienplanung mit ihr besprechen sollte oder nicht. Die Komrektorin vor mir wurde auch „gebeten“ ihr Amt abzugeben. Selbst wenn ich rechtlich sicher bin ist sowas natürlich immer möglich und da kann ich ja dann schlecht Nein sagen ohne unser Verhältnis zu belasten.


    Ich bin bin echt ratlos wie ich die Situation handeln kann. Ich möchte die Stelle behalten, habe jetzt aber Angst dass ich an einen Punkt im System gestoßen bin wo Frauen durch Mutterschaft doch wieder bestraft werden.

    Über jede Form von Ratschlag bin ich dankbar!

  • Teilzeit und Elternzeit arbeiten, so dass ich die Stunden durch meine Konrektorentätigkeit abdecken kann und ich auch dann nicht unterrichten werde.

    Natürlich werde ich dann auch manchmal wieder im Büro sein, aber dadurch dass ich dann nur noch ein Deputat von 5 Stunden habe


    Habe ich aber so verstanden chilipaprika

    • Offizieller Beitrag

    Also: ich verstehe deinen (Kritik-)Punkt, dass viele Menschen Anrechnungsstunden 1:1 verstehen UND diese ausschließlich als ins HO auslagbare Arbeit verstehen (was durchaus problematisch sein kann), aber vom Guten im Menschen ausgehend glaube ich eher, dass die TE eher damit zu kämpfen hat, keine vollständige VZ-Präsenz mehr anzubieten. Natürlich wird sie wohl berücksichtigen, dass eine 50% Tätigkeit als Konrektorin trotz Anrechnungen nicht im HO gemacht werden kann, sie hat ja selbst den Unterschied zwischen "mit /ohne Immunität", schwanger/nicht schwanger.

    (Ich kann aber auch die Perspektive der SL' verstehen, wenn auch nur ihr persönliches Empfinden sein darf und keine rechtliche Basis hat und deswegen nicht als Pflicht-Forderung formuliert sein darf (also: dass sie jeden Tag 7-16 Uhr da sein muss) Ist halt so.

  • Meeva

    Mach das, was für dich am sinnvollsten ist. Es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn du deine Rechte ausschöpfst.

    Lass dich da nicht in irgendwas drängen, wie die freiwillige Abgabe des Amtes.


    Die Frage ob Teilzeit als Konrektor oder Schulleitung möglich ist, wurde ja politisch entschieden (Ja), auch wenn unklar ist, wie das mit den Aufgaben in der Praxis dann aussehen soll. Das ist nichts, was du dir ans Bein binden musst. Du kannst nur im Rahmen deiner Arbeitszeiten die anfallenden Sachen abarbeiten.


    Das einzige, wo du eine persönliche Entscheidung treffen kannst und vermutlich schon hast, ist ob du den Immunschutz nicht in der Zukunft per Impfung erwerben willst. Falls du da Beratungsbedarf hast, solltest du das mit deinem Arzt besprechen.

  • Meeva


    Das einzige, wo du eine persönliche Entscheidung treffen kannst und vermutlich schon hast, ist ob du den Immunschutz nicht in der Zukunft per Impfung erwerben willst. Falls du da Beratungsbedarf hast, solltest du das mit deinem Arzt besprechen.

    Nicht gegen alles kann man impfen - CMV und Toxoplasmose beispielsweise. Ersteres dürfte an der Grundschule direkt zum Beschäftigungsverbot für Schwangere führen, weil die Erkrankung durch jüngere Kinder verbreitet wird.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Ich werde nach dem Mutterschutz nur einen Monat Elternzeit nehmen und dann mit stark reduziertem Deputat in Teilzeit und Elternzeit arbeiten, so dass ich die Stunden durch meine Konrektorentätigkeit abdecken kann und ich auch dann nicht unterrichten werde.

    Natürlich werde ich dann auch manchmal wieder im Büro sein, aber dadurch dass ich dann nur noch ein Deputat von 5 Stunden habe natürlich nicht jeden Tag und natürlich nicht den ganzen Tag wie früher.

    Du hast dann statt +/- 25 Unterrichtsstunden im vollen Deputat nur noch 5? Du bist dann de facto nur noch ca. 8 Stunden pro Woche ansprechbar, statt 41?

  • Wenn es um die Ansprechbarkeit für die Kollegen geht, kannst du ja vielleicht jeden Tag eine halbe Stunde Telefon- bzw. Videosprechstunde mit dem Dienstgerät anbieten, in der die Kollegen dich für Raumänderungen, Vertretungswünsche, … kurzfristig erreichen können, obwohl du nicht im Büro sitzt.


    Edit nach Moebius Beitrag: Mein Vorschlag zielte nur auf die Zeit eines Beschäftigungsverbots in der Schule ab.

    LG DFU

    Einmal editiert, zuletzt von DFU ()

  • Natürlich kann man seine Funktionsstelle nicht wegen eines Beschäftigungsverbotes verlieren, auch nicht, weil man seine Stunden reduziert.


    Was die Schulleitung erwarten kann: du hast eine Funktion als Stellvertretung und dafür Anrechnungsstunden, wodurch deine reinen Unterrichtsstunden nur noch recht wenig sind. Die Schulleitung kann natürlich von dir verlangen, dass du in angemessenem Rahmen auch über diese Stunden hinaus in der Schule präsent bist, so lange kein Beschäftigungsverbot dieses untersagt.


    In deinem Fall kann man realistischerweise davon ausgehen, dass deine 5 Unterrichtsstunden auf 3 Schultage verteilt werden und deine Aufgaben als Stellvertretung an diesen Tagen dann in Präsenz in der Schule erledigst und damit für die KuK auch ansprechbar bist.

  • Wenn ich das richtig verstehe, möchte die TE in der Elternzeit in TZ nur die Ermäßigungsstunden zu ihrer Funktionsstelle arbeiten, und diese eben im Homeoffice. Also will sie nicht anwesend sein in der Schule.

    In SH würde das so nicht funktionieren, da das geringste TZ - Deputat für SL und KR bei 8,5 Stunden liegt und außerdem aber immer mindestens 4 Stunden unterrichtet werden müssen.

    Aber andere Länder, andere Sitten - und vielleicht habe ich es ja auch nur falsch verstanden.

  • Ich kann immer nicht ganz nachvollziehen, warum es so ein Problem ist, wenn jemand in TZ arbeiten möchte. Ich persönlich arbeite immer lieber mit mehreren Köpfen, die dann gern in TZ arbeiten wollen und im Stundenplan auch flexibler zu bauen sind, als mit wenigen Vollzeitkräften, bei denen dann bei Krankheit auch gleich super viele Stunden ausfallen.

    Bei einer Funktionsstelle ist aber tatsächlich die Frage der Präsenz nicht unwichtig. Langfristig zumindest. Damit muss ja auch nicht Vollzeit gemeint sein, aber gar nicht anwesend zu sein und gar nicht ansprechbar ist auch keine gute Option. Vielleicht könnte man dann lieber deine Ermäßigungsstunden für die Zeit einer sinnvollen Elternzeit (bis du einen Krippenplatz hast und wieder präsent in Schule sein kannst/möchtest) auf andere LK vertretungsweise übertragen? Das würde für alle Beteiligten (SL, dich, LK) Druck aus der Sache rausnehmen… Ich spreche da aus Erfahrung…

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