Hallo zusammen,
mit inzwischen vorhandenen & erprobten Schul-iPads und automatisch auswertbaren Tests auf LogineoLMS wächst in mir der Wunsch, Tests digital schreiben zu lassen. Technisch ist es (u.a. mit dem Safe Exam Browser) möglich, das Risiko von Täuschungsversuchen stark zu reduzieren.
Was ich mich allerdings nun frage:
- Ist diese Form der Leistungsüberprüfung überhaupt erlaubt? In § 48 Schulgesetz NRW und §6 APO-SI / §13 APO-SII deutet für mich nichts darauf hin, dass das nicht möglich sein sollte. Vielleicht gibt es aber anderswo dazu Vorschriften, die mir nicht geläufig sind? Randnotiz: Auch §6 (3) der DistanzunterrichtsVO besagt nur, dass Klassenarbeiten etc. im Präsenzunterricht stattfinden und distanzunterricht-geeignete Überprüfungsformen daneben möglich sind.
- Wie ist damit umzugehen, wenn Schüler (aus taktischen oder welchen Gründen auch immer) mit "leerem" iPad aufschlagen oder behaupten, ihre Zugangsdaten vergessen zu haben? Lässt sich das als eine nicht erbrachte Leistung aus durch den Schüler zu vertretenden Gründen einstufen und somit mit 6 bewerten (-> VV zu §6 (5) APO-SI)?
Zu beiden Fragen konnte ich bisher nichts Handfestes/Konkretes finden und wäre dankbar für Hinweise.
Erfahrungen mit digitalen Leistungsüberprüfungen auf LogineoLMS können auch gerne geteilt werden.