Digitale Tests - rechtliche Rahmenbedingungen (NRW) und Erfahrungen

  • Hallo zusammen,


    mit inzwischen vorhandenen & erprobten Schul-iPads und automatisch auswertbaren Tests auf LogineoLMS wächst in mir der Wunsch, Tests digital schreiben zu lassen. Technisch ist es (u.a. mit dem Safe Exam Browser) möglich, das Risiko von Täuschungsversuchen stark zu reduzieren.


    Was ich mich allerdings nun frage:

    1. Ist diese Form der Leistungsüberprüfung überhaupt erlaubt? In § 48 Schulgesetz NRW und §6 APO-SI / §13 APO-SII deutet für mich nichts darauf hin, dass das nicht möglich sein sollte. Vielleicht gibt es aber anderswo dazu Vorschriften, die mir nicht geläufig sind? Randnotiz: Auch §6 (3) der DistanzunterrichtsVO besagt nur, dass Klassenarbeiten etc. im Präsenzunterricht stattfinden und distanzunterricht-geeignete Überprüfungsformen daneben möglich sind.
    2. Wie ist damit umzugehen, wenn Schüler (aus taktischen oder welchen Gründen auch immer) mit "leerem" iPad aufschlagen oder behaupten, ihre Zugangsdaten vergessen zu haben? Lässt sich das als eine nicht erbrachte Leistung aus durch den Schüler zu vertretenden Gründen einstufen und somit mit 6 bewerten (-> VV zu §6 (5) APO-SI)?

    Zu beiden Fragen konnte ich bisher nichts Handfestes/Konkretes finden und wäre dankbar für Hinweise.

    Erfahrungen mit digitalen Leistungsüberprüfungen auf LogineoLMS können auch gerne geteilt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre einmal eine Frage an Dezernat 48, die, wenn sie nicht mehr weiter wissen, das Ganze dann ans MSB weiterleiten.


    Ich denke, dass man das Ganze grundsätzlich auf dem Schirm hat, aber aktuell noch wegen der technischen Vielfalt an den jeweiligen Schulen bestenfalls im Planungsstadium ist.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Also, ich überprüfe immer digital, da meine Schüler einer Industriesoftware nutzen und ich deren Anwendung überprüfe. Mit der Erzeugung eines pädagogisch-orgaisatorischen Konzepts kann sich auch ab kommendem Schuljahr 40% meines Unterrichts in Distanz absolvieren und sogar dort Leistungen bewerten.

    Gibts das in allgemeinbildenden Schulen auch?


    Zugangsdaten vergessen wäre bei mir sowas wie Taschenrechner und/oder Tabellenbuch vergessen: Pech und Leistung nicht erbracht.

  • Also, ich überprüfe immer digital, da meine Schüler einer Industriesoftware nutzen und ich deren Anwendung überprüfe. Mit der Erzeugung eines pädagogisch-orgaisatorischen Konzepts kann sich auch ab kommendem Schuljahr 40% meines Unterrichts in Distanz absolvieren und sogar dort Leistungen bewerten.

    Gibts das in allgemeinbildenden Schulen auch?


    Zugangsdaten vergessen wäre bei mir sowas wie Taschenrechner und/oder Tabellenbuch vergessen: Pech und Leistung nicht erbracht.

    Das ginge theoretisch in manchen Apps (Anton?), ich möchte aber selbst die Tests erstellen. Das müsste dann über LogineoLMS laufen.


    So wie du es schilderst (nicht erbrachte Leistung) ist es nur fair und so würde es mir auch vorschweben - ich kann mir aber vorstellen, dass das im Zweifel seitens Schulleitung/Bezirksregierung/... Gegenwind geben könnte (deshalb die Frage nach den rechtl. Rahmenbedingungen).

  • So wie du es schilderst (nicht erbrachte Leistung) ist es nur fair und so würde es mir auch vorschweben - ich kann mir aber vorstellen, dass das im Zweifel seitens Schulleitung/Bezirksregierung/... Gegenwind geben könnte (deshalb die Frage nach den rechtl. Rahmenbedingungen).

    Warum sollte es? Die Schüler müssen ja auch anderes Material mit ringen, um Leistungen erbringen zu können. Ist das nicht da, kann man das ggf auch nicht ausleihen. Ich denke da an eine selbst verfasste Formelsammlung. Manchmal sind die ja erlaubt.

  • Warum sollte es? Die Schüler müssen ja auch anderes Material mit ringen, um Leistungen erbringen zu können. Ist das nicht da, kann man das ggf auch nicht ausleihen. Ich denke da an eine selbst verfasste Formelsammlung. Manchmal sind die ja erlaubt.

    Das stimmt, allerdings geht es ja hier nicht um Hilfsmittel. Das Erbringen der Leistung wird nicht erschwert, sondern ist unmittelbar ausgeschlossen.

    Durch die Absicherung "Test auf Papier" ist in solch einem Fall nichts gewonnen - dann hat man im Gegenteil sogar doppelte Arbeit und das Ganze ergibt keinen Sinn mehr.

    Wie gesagt: Ich sehe es wie du. Auf der anderen Seite habe ich der Vergangenheit einige ziemlich schülerfreundliche Härtefall-Entscheidungen registriert.

  • Kannst du sicherstellen, dass die SuS dann nicht auf andere Unterlage auf/in Logineo zugreichen können? (zumindest nicht auf solche, die sie ggf. nicht im Sinne von OpenBook verwenden dürfen?

    Wenn du das sicherstellen kannst, ist es an sich möglich. Wir machen sowas, allerdings nicht auf privaten Schülergeräten sondern mit spezieller Prüfungsumgebung etc. Die wird sowohl für ganze Prüfungen (Moodlebasierte Tests) als auch Prüfungsteile die eine Software erfordern genutzt.

  • Kannst du sicherstellen, dass die SuS dann nicht auf andere Unterlage auf/in Logineo zugreichen können? (zumindest nicht auf solche, die sie ggf. nicht im Sinne von OpenBook verwenden dürfen?

    Theoretisch ist ein Verlassen der Test-Aktivität auf LMS nicht möglich. In der Praxis ist es mir mal durch einen Trick gelungen, auf die Startseite unserer LMS-Instanz zu gelangen und Kurse zu öffnen. Möglicherweise ist das inzwischen behoben. Ob die Schüler diesen Trick finden werden - wer weiß.


    Abgesehen von diesem kleinen "Hack" ist das Verlassen des Prüfungsmodus nur durch Eingabe eines Codes möglich.


    Edit: Wie sieht es bei euch denn aus bzgl. Vermeidungsverhalten? Gibt es Prüflinge, die sich durch taktisches Kennwort-Vergessen versuchen, der Prüfung zu entziehen?

  • .

    Wie gesagt: Ich sehe es wie du. Auf der anderen Seite habe ich der Vergangenheit einige ziemlich schülerfreundliche Härtefall-Entscheidungen registriert.

    Dann würde ich mir die Arbeit nicht machen.


    Ich mache sowieso selten klassische Klassenarbeiten. Ich bin im Projektunterricht und bewerte daher den ganzen Prozess, der sich über mehrere Wochen streckt. Für mich bedeuten Klassenarbeiten am PC purer Stress, weil ich mich auf die Technik verlassen muss.

  • Edit: Wie sieht es bei euch denn aus bzgl. Vermeidungsverhalten? Gibt es Prüflinge, die sich durch taktisches Kennwort-Vergessen versuchen, der Prüfung zu entziehen?

    Ich schreibe seit Jahren Klassenarbeiten via Moodle / LMS.


    Ohne besonderen Schnickschnack oder so, sogar in Distanz. Und stelle fest, die Noten sind nicht besser oder schlechter (mag aber vielleicht an den Bildungsgängen liegen :D).


    Ich sage halt zu Beginn, dass Täuschungsversuche mit 6 geahndet werden und dazu gehört eben auch, das Verlassen vom Test. Ich gehe halt rum und kontrolliere die Bildschirme.


    Taktisches Kennwort-Vergessen gibt es, aber die lasse ich auflaufen. ich nutze die PCs und Moodle aber auch konsequent, so dass sie bereits in jeder vorherigen Stunde sonst doof dastehen würden. Nie was mit den Dingern machen und dann nur den Test - das würde ich vermeiden aus diesem Grund.


    Ich habe das Glück, dass ich PCs und Laptops nutze, daher sind alle aufgeladen. Würde für mich aber in die Vorbereitung fallen.

    Wer nicht vorbereitet ist, hat Pech. Oder darf gerne dann um 17 Uhr zum Nachschreiben antanzen, die Klausur ist seltenst einfacher.

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